RecMsstudium auf deutschen Hochschulen.
Prag, als die älteste deutsche Universität 1348 ge-
gründet, ist für die Einführung des römischen Rechtes in
die gerichtliche Praxis bedeutungslos. Zwar bestand daselbst
in Folge einer Trennung der Juristen von den übrigen Aca-
demikern seit 1372 eine eigne Juristen Universität, aber die-
selbe pflegte das römische Recht nur zur Erläuterung des
canonischen, wie sie sich dem entsprechend auch „univer-
sitas canonistarum" nannte, und sie fand überhaupt schon
1418 bei Beginn der Hussitenstürme ihr Ende. Erst 1622
wurde die Juristenfacultät wieder hergestellt. Der Reli-
gionskrieg hatte bereits 1436 nur Trümmer der alten Uni-
versität übrig gelassen.
Die Matrikel der Juristen von 1372—1418 ist in Prag
noch vorhanden;1 sie führt 3563 Namen auf. Als durch
königliche Verordnung im Jahre 1409 die böhmische Nation
vor der sächsischen, polnischen und bairischen den Vorzug
erhielt, wanderten Viele aus, vorzugsweise nach Leipzig,
dessen Universität damals entstand, und Prag hörte auf,
der wissenschaftliche Mittelpunkt Deutschlands zu sein. Zwi-
schen 1373 und 1389 bildete die sächsische Nation y3 aller
Studirenden, die böhmische nur 1/6; in den letzten Jahr-
1 Sie ist abgedruckt in tom. II der monumenta universitatis pragensis;
tom. I, pars 1 enthält das registrum ordinis graduatorum in artibus.
Weiteres über die Juristen-Matrikel findet sich in der Monatsschrift der
Gesellschaft des vaterländischen Museums in Böhmen. 1827. Octoberheft
S. 60 — 77. Wenn der (ungenannte) Verfasser letztern Aufsatzes ver-
muthet (S. 65), die Abtheilung der Studirenden des bürgerlichen
Rechts habe eine ähnliche Matrikel gehabt, so beruht das wohl auf Irr-
thum: es gab in Prag, wie anderwärts, in der zweiten Hälfte des vier-
zehnten Jahrhunderts nur eine canonistische Facultät.
Prag, als die älteste deutsche Universität 1348 ge-
gründet, ist für die Einführung des römischen Rechtes in
die gerichtliche Praxis bedeutungslos. Zwar bestand daselbst
in Folge einer Trennung der Juristen von den übrigen Aca-
demikern seit 1372 eine eigne Juristen Universität, aber die-
selbe pflegte das römische Recht nur zur Erläuterung des
canonischen, wie sie sich dem entsprechend auch „univer-
sitas canonistarum" nannte, und sie fand überhaupt schon
1418 bei Beginn der Hussitenstürme ihr Ende. Erst 1622
wurde die Juristenfacultät wieder hergestellt. Der Reli-
gionskrieg hatte bereits 1436 nur Trümmer der alten Uni-
versität übrig gelassen.
Die Matrikel der Juristen von 1372—1418 ist in Prag
noch vorhanden;1 sie führt 3563 Namen auf. Als durch
königliche Verordnung im Jahre 1409 die böhmische Nation
vor der sächsischen, polnischen und bairischen den Vorzug
erhielt, wanderten Viele aus, vorzugsweise nach Leipzig,
dessen Universität damals entstand, und Prag hörte auf,
der wissenschaftliche Mittelpunkt Deutschlands zu sein. Zwi-
schen 1373 und 1389 bildete die sächsische Nation y3 aller
Studirenden, die böhmische nur 1/6; in den letzten Jahr-
1 Sie ist abgedruckt in tom. II der monumenta universitatis pragensis;
tom. I, pars 1 enthält das registrum ordinis graduatorum in artibus.
Weiteres über die Juristen-Matrikel findet sich in der Monatsschrift der
Gesellschaft des vaterländischen Museums in Böhmen. 1827. Octoberheft
S. 60 — 77. Wenn der (ungenannte) Verfasser letztern Aufsatzes ver-
muthet (S. 65), die Abtheilung der Studirenden des bürgerlichen
Rechts habe eine ähnliche Matrikel gehabt, so beruht das wohl auf Irr-
thum: es gab in Prag, wie anderwärts, in der zweiten Hälfte des vier-
zehnten Jahrhunderts nur eine canonistische Facultät.