§. 26. Das Stadtgericht zu Fritzlar.
509
weis als Bürgermeister nachweisbar sind, dass aber in Fritzlar
niemals, wie in Cassel und Marburg, ein gelehrtes Colleg
an der Spitze des Rathes sich bildete. Die gelehrten Schöffen
erscheinen immer mitten unter den nichtgelehrten in wech-
selnder, meist sehr geringer Zahl. Von etwa 1550 an mag
mindestens für einen der zwei Bärgermeister gelehrte
Bildung Erforderniss gewesen sein. Mit ihm gemeinsam
fungirten in der Rechtsprechung ein oder mehrere fürstliche
Beamte als Gerichtscommissare, unter denen der Schultheis
seit 1613 ein Graduirter oder Notar etc. ist. Das Stadt-
schreiberamt scheint schon seit dem Beginne des sechszehn-
ten Jahrhunderts in den Händen Gelehrte]-.
509
weis als Bürgermeister nachweisbar sind, dass aber in Fritzlar
niemals, wie in Cassel und Marburg, ein gelehrtes Colleg
an der Spitze des Rathes sich bildete. Die gelehrten Schöffen
erscheinen immer mitten unter den nichtgelehrten in wech-
selnder, meist sehr geringer Zahl. Von etwa 1550 an mag
mindestens für einen der zwei Bärgermeister gelehrte
Bildung Erforderniss gewesen sein. Mit ihm gemeinsam
fungirten in der Rechtsprechung ein oder mehrere fürstliche
Beamte als Gerichtscommissare, unter denen der Schultheis
seit 1613 ein Graduirter oder Notar etc. ist. Das Stadt-
schreiberamt scheint schon seit dem Beginne des sechszehn-
ten Jahrhunderts in den Händen Gelehrte]-.