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Stölzel, Adolf
Die Entwicklung des gelehrten Richterthums in deutschen Territorien: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiete des ehemaligen Kurfürstenthums Hessen (Band 1) — 1872

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https://doi.org/10.11588/diglit.10463#0527

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27. Das Stadtgericht zu Fulda.

511

wird das Pfand wieder eingelöst,3 und von da an belehnt
der Abt, meist auf die Zeit nur weniger Jahre, Personen
aus dem Adel mit dem Schultheisenamt; so finden wir als
Schultheisen 1508 —1511 den Junker Conrad von Lutter,ß
1511 —1511 den Junker Dietrich Wyndelt und 1514 den
Junker Eitel von Sterbfritz,7 1550 Heinrich von Morlaw,
1577, 1578 den „edlen und ehrenfesten" Wilhelm Catzmann,8
1579 —1585 Junker Eberhard Milchling gen. Schutzbar. 9
Letzterer war zugleich Amtmann in Steinau. 10 Regelmässig
waren diese Schultheisen persönlich als Gerichtsvorsitzende
thätig, es geschah aber auch, dass sie sich vertreten Hessen.
So bestimmt z. B. 1508 Cuntz von Lutter persönlich die
Terminstage in einem Zwangsversteigerungsverfahren und
1509 unterschreibt er persönlich eine Vergleichsverhandlung,11
gleichzeitig fungirt aber 1509 im Fulder Gerichtsbuch Heinrich
Wiss und 1510 mehrfach Jeronimus von Geisa, ..Bürger zu
Fulda," als „Schultheis," obwohl Cuntz v. Lutter noch 1511
Schultheis war. Der Schultheis Junker Dietrich Wyndelt
lässt sich „in seiner Abwesenheit" einmal (1511) durch einen
Schöffen und (1512) durch Jeronimus von Geisa , Bürger zu
Fulda, vertreten. 12 Im Jahre 1570 geschieht ein Act der frei-
willigen Gerichtsbarkeit vor Adam Hack, „Bürger und
dieser Zeit Befehlshaber des Schultheisenamts zu Fulda." 13
Aus diesen bürgerlichen Vertretern des adligen Schultheisen

5 Fulder Staatsarchiv, Repertorium s. v. Schultheisenamt.

6 Vergl. über seine Familie §. 28 Note 43.

' S. Note 4 und ferner Gerichtsbuch von 1507—1514 p. 40. 152. 175.
172 flg.

8 Ueber seine Familie s. §. 26 Note 11. Er wird als Schultheis ge-
nannt im Gerichtsbuch von 1577 flg. f'ol. 34 b. 116.

9 S. Gerichtsbuch fol. 74. 186 bis 188.

10 Fulder Staatsarchiv, Amtsrepositur, „C'entamt Fulda", in specie
Petersberg B. g. 9.

11 Gerichtsbuch p. 40. 69.

12 Gerichtsbuch p. 64. „Ich Reinhart Hun, Schöffe und Bürger zu
F., von Dietrich Wyndelt und in seiner Abwesenheit dieser Sache ge-
setzter Richter." p. 212. „Ich Jeron, v. Geisa. Bürger zu F. bekenne,
dass ich auf Befehl des ehrbaren und festen Ditrich Wyndelts, dieser
Zeit Schultheis," etc.

13 Urkunde im Besitz des Geschichtsvereins zu Cassel.
 
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