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3. Buch. Das Aufleben des gelehrten Richterthums etc.
aus. 2 Seine Amtleute entnahm der Erzbischof dem Laien-
stande und zwar zunächst dem Adel. 3
Das in Fritzlar bestehende Chorherrenstift mit seinem
geistlichen Probsteigericht hatte ebensowenig, wie die erz-
bischöfliche Herrschaft, auf die Umbildung des Stadtgerichts
Einfluss; 4 vielmehr vollzog sich diese Umbildung in Fritzlar
in derselben Weise und in derselben Zeit, wie in den be-
nachbarten hessischen Städten. Als etwas Abweichendes,
aber mit der Einführung des römischen Rechtes nicht Zu-
sammenhängendes ist nur anzuführen, dass bereits 1315 ein
Magister Johannes notarius unter den Schöffen erscheint^5
ebenso 1314 ein Magister Eberhardus dictus ufme hohe
oder Meister E. geheissen yffm Hobe und 1280 — 1288 ein
Magister CWradws,6 darin liegt aber lediglich der Beweis,
dass die Stadt Fritzlar schon früh eine schreibkundige Person
zum Mitglied des Rathes machte oder, anders ausgedrückt,
dass sie ihren Stadtschreiber (notarius) in den Rath auf-
nahm, während der Stadtschreiber andrer Städte ausserhalb
des Rathes stand. Der Fritzlarer Magister wird der Schul-
meister gewesen sein, ein auch anderwärts zum Stadt-
schreiber benutzter Laie, der unter der Aufsicht des Stifts-
scholasticus als des Schulinspectors stand, seitdem dieser
2 Falckenheiner's Urkundencopieen an der eben angeführten Stelle.
3 Beispielsweise mögen hier angeführt werden: 1257 Heinrich von
Bischofshausen, officiatus [archiepiscopi (Falckenheiner, Urkundencopieen
I, 67), 1352 Heinrich von Hanstein, Amtmann zu Fritzlar (das. I, 253),
1567 und 1578 Gurt von Badehusen, Amtmann zu Fritzlar (das. II, 99.
12"»), 1601 Caspar von Fürstenberg, Mainzischer Bath und Amtmann zu
Fritzlar (Memorialbuch von Fritzlar — im Besitze der Stadt F. — p. 17)
und Naumburg, 1615—1629 Burghard von Pappenheim, praefectus zu
Fritzlar, 1631 —1654 Heinrich Chr. von Griesheim (1660 Oberamtmann
der vier Mainzischen Aemter) (das. p. 31. 46), 1710 N. N. von Hattstein,
churfürstlicher Amtmann (Falckenheiner, Gesch. hessischer Städte I, 171).
Erst im weitern Verlauf des achtzehnten Jahrhunderts folgen Amtleute
aus dem Bürgerstande, so 1740 Johann Baptista Arnoldi (das. I, 172)
und 1744 Hermann Anton Homberg (Fritzl. Memorialbuch), Beide „Amt-
mann zu Fritzlar und Naumburg".
4 Vergl. Falckenheiner, Gesch. I, 74 flg.
5 Falckenheiner, Urk. Cop. I, 148.
6 Das. I 104. 347 b.
3. Buch. Das Aufleben des gelehrten Richterthums etc.
aus. 2 Seine Amtleute entnahm der Erzbischof dem Laien-
stande und zwar zunächst dem Adel. 3
Das in Fritzlar bestehende Chorherrenstift mit seinem
geistlichen Probsteigericht hatte ebensowenig, wie die erz-
bischöfliche Herrschaft, auf die Umbildung des Stadtgerichts
Einfluss; 4 vielmehr vollzog sich diese Umbildung in Fritzlar
in derselben Weise und in derselben Zeit, wie in den be-
nachbarten hessischen Städten. Als etwas Abweichendes,
aber mit der Einführung des römischen Rechtes nicht Zu-
sammenhängendes ist nur anzuführen, dass bereits 1315 ein
Magister Johannes notarius unter den Schöffen erscheint^5
ebenso 1314 ein Magister Eberhardus dictus ufme hohe
oder Meister E. geheissen yffm Hobe und 1280 — 1288 ein
Magister CWradws,6 darin liegt aber lediglich der Beweis,
dass die Stadt Fritzlar schon früh eine schreibkundige Person
zum Mitglied des Rathes machte oder, anders ausgedrückt,
dass sie ihren Stadtschreiber (notarius) in den Rath auf-
nahm, während der Stadtschreiber andrer Städte ausserhalb
des Rathes stand. Der Fritzlarer Magister wird der Schul-
meister gewesen sein, ein auch anderwärts zum Stadt-
schreiber benutzter Laie, der unter der Aufsicht des Stifts-
scholasticus als des Schulinspectors stand, seitdem dieser
2 Falckenheiner's Urkundencopieen an der eben angeführten Stelle.
3 Beispielsweise mögen hier angeführt werden: 1257 Heinrich von
Bischofshausen, officiatus [archiepiscopi (Falckenheiner, Urkundencopieen
I, 67), 1352 Heinrich von Hanstein, Amtmann zu Fritzlar (das. I, 253),
1567 und 1578 Gurt von Badehusen, Amtmann zu Fritzlar (das. II, 99.
12"»), 1601 Caspar von Fürstenberg, Mainzischer Bath und Amtmann zu
Fritzlar (Memorialbuch von Fritzlar — im Besitze der Stadt F. — p. 17)
und Naumburg, 1615—1629 Burghard von Pappenheim, praefectus zu
Fritzlar, 1631 —1654 Heinrich Chr. von Griesheim (1660 Oberamtmann
der vier Mainzischen Aemter) (das. p. 31. 46), 1710 N. N. von Hattstein,
churfürstlicher Amtmann (Falckenheiner, Gesch. hessischer Städte I, 171).
Erst im weitern Verlauf des achtzehnten Jahrhunderts folgen Amtleute
aus dem Bürgerstande, so 1740 Johann Baptista Arnoldi (das. I, 172)
und 1744 Hermann Anton Homberg (Fritzl. Memorialbuch), Beide „Amt-
mann zu Fritzlar und Naumburg".
4 Vergl. Falckenheiner, Gesch. I, 74 flg.
5 Falckenheiner, Urk. Cop. I, 148.
6 Das. I 104. 347 b.