Anzeige.
der zweyre Abschnitt dieser'Sammlung mit die-
ftm sünftehendeu Hefte wncklich geschlossen ist;
zu dem ersten Anschnitte aber noch drey, und zwar
folgende, Srücke kommen: als
r) Eine Abhandlung von der fränkischen Ger
richrsverft ssung, besonders in dem fünfzehenr
den Jahrhunderte;
2) Die fränkische Landqenchesordnung mit erklär
renden Noten und Anmerkungen ;
g) Eine umständliche Abhandlung von dem Schar
ßungsl- und Lehenrenovationswesen, nebst
Darlegung eines beständig dauernden Schar
hnngsr und Lehenbuchs;
Sodann aber die Materialien (das ist, ein Corpus Zi-
plornuncum ) zu der wirzburgischen Geschichte, als
der dritte Abschnitt, folgen wird; so habe hievon die
Anzeige machen und zugleich anfügen wollen, daß über
die beyden ersten Abschnitte ein vollständiges Register
den Beschluß machen solle.
der zweyre Abschnitt dieser'Sammlung mit die-
ftm sünftehendeu Hefte wncklich geschlossen ist;
zu dem ersten Anschnitte aber noch drey, und zwar
folgende, Srücke kommen: als
r) Eine Abhandlung von der fränkischen Ger
richrsverft ssung, besonders in dem fünfzehenr
den Jahrhunderte;
2) Die fränkische Landqenchesordnung mit erklär
renden Noten und Anmerkungen ;
g) Eine umständliche Abhandlung von dem Schar
ßungsl- und Lehenrenovationswesen, nebst
Darlegung eines beständig dauernden Schar
hnngsr und Lehenbuchs;
Sodann aber die Materialien (das ist, ein Corpus Zi-
plornuncum ) zu der wirzburgischen Geschichte, als
der dritte Abschnitt, folgen wird; so habe hievon die
Anzeige machen und zugleich anfügen wollen, daß über
die beyden ersten Abschnitte ein vollständiges Register
den Beschluß machen solle.