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Einleitung1).

I. Geschichtliche Vorbemerkungen.

Die Statuten und Reformationen2) der Heidelberger Hochschule, welche
in diesem Bande veröffentlicht werden, umschließen eine dreihundertjährige Ent-
wicklung derselben. Nur die alte scholastische Zeit der Universität und das
neunzehnte Jahrhundert werden von ihnen nicht berührt; dagegen wissen sie
von mannigfachen Umgestaltungen, welche die Schöpfung Ruprechts I. vom An-
fang des sechszehnten bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts erlebte, zu
berichten. Sechsmal sind ihr in dieser Zeit neue Gesetze gegeben worden, vier-
mal hat sie allein im sechszehnten Jahrhundert eine solche Veränderung erfahren:
Beweis genug, wie sehr die Macht allgemeiner Strömungen in ihre Entwicklung
eingriff, und wie oft fürstlicher Wille den Gang ihrer Arbeit entscheidend be-
stimmte. Scholasticismus, Humanismus und religiöse Reform haben sie nach-
einander in ihre Kreise gezogen; zunehmende Gewalt des Landesherrn hat dabei
schließlich die Wege gewiesen, welche die einst so selbständige Körperschaft
gehen sollte. Diese Umwandlungen im einzelnen zu schildern: in ihren Anfängen,
ihrer allmählichen Entwicklung, ihrem endlichen Abschluß, dann vor allem in ihrem
Wesen und in der von ihnen ausgehenden Wirkung, wird die Aufgabe der Ge-
schichte der Hochschule sein; hier sei nur erinnert an die Hauptvorgänge, welche
das erste Verständnis des Zusammenhangs bedingen, oder auch schon im voraus
bekannt, daß uns bei der Lückenhaftigkeit der Überlieferung nicht immer die

1) Folgende Abkürzungen sind angewendet: A. u. = Annales universitatis (handschriftlich
auf der Universitätsbibl. zu Heidelberg); A. f. a. = Acta facultatis artium (ebendaselbst); G-L-A.
Karlsr. — Universitätsakten im Generallandesarchiv in Karlsruhe; Winkelmann = Winkelmann,
Urkundenbuch der Universität Heidelberg, 2 Bde., Heid. 1886; Hautz — Hautz, Geschichte der
Universität Heidelberg, 2 Bde., Mannheim 1864; Toepke = Toepke, Die Matrikel der Universität
Heidelberg von 1381—1662, 3 Bde., Heidelb. 1884—89; OH, L, JC, KL, KTh = Statuten Otto
Heinrichs, Ludwigs VI., Johann Casimirs, Karl Ludwigs, Karl Theodors.

2) In den Titeln sind beide Ausdrücke angewendet worden, von welchen der erstere in
unserer, der andere in früherer Zeit am häufigsten war. Es werden in den Gesetzen selbst ge-
braucht : Reformation und ordinatio oder Ordnung am meisten in OH und L, während später Statuta
häufiger wird, das sich ebenso wie Satzungen früher nur seltener (z. B. S. 6, 8, 50, 155) findet. Da-
neben erscheinen auch: constitutio, consuotudo nouissima edita.

Thorbecko, Statuten. X
 
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