pen unterirdischer Steindeckengräber (Taf. 176, 1—
4). Einen Hinweis in diese Richtung geben unter
Umständen unklare Brandstellen am Rand von
Hügel 1 in Kittenhausen (Taf. 181, 16).
Im Aufbau der Hügel ist ein einheitliches
Schema weder zu erweisen noch zu erwarten. Re-
gionale Übung, Besitzstand, Verbrennungs- oder
Bestattungsritual führen in chronologischer Stu-
fung von selbst zu verschiedenen Endformen, die
nochmals wieder individuell durch Anbau oder
Aufstockung für Nachbestattungen verändert wer-
den. Mehr als mäßige Berichterstattung erschweren
allerdings schlechte Erhaltung oder nachhaltige Zer-
störung die Beurteilung. Gerade neuere Grabungen
betreffen meist die Rettung schon gestörter Bauten
(44 B. C. 129 a) und können nur relikthaft doku-
mentiert (Abb. 7; 10; 17) oder nachträglich sche-
matisiert werden (Taf. 174; 175). Wo Hügel noch
gut erhalten sind, erscheinen sie vorwiegend kreis-
rund. Durchschnittswerte für Bauten mit Einzel-
bestattung lassen sich kaum angeben, vollends dif-
ferieren die Werte bei ermittelten oder vermut-
baren Nachbestattungen. Die durch Grabung oder
Erosion vergrößerten Durchmesser schwanken auch
innerhalb einzelner Nekropolen zwischen 5 und
gut 20 m oder mehr. Bei ungewöhnlichen Höhen
bis zu 2,0 m wie in Hagenau (209) liegen wohl oft
bronzezeitliche Grabschichten zugrunde, die nach-
weislich in Labersricht (89) Höhen bis 1,5 m vor-
bestimmen (Taf. 171, 2. 5). Hier und in anderen
Hügeln, die schon in älterer Zeit einigermaßen
sorgsam untersucht wurden, zeigt sich auch, daß
Steinkränze um den Hügelfuß nicht die
Regel bilden. Wahrscheinlicher waren sie jedoch
zahlreicher als heute zu belegen ist, da die meisten
Hügel nur in der Mitte angetrichtert sind. Wie bei
den Steindeckengräbern scheinen die Kränze eben-
falls kreisrund angelegt, sind aber nicht immer ge-
nau abzumessen (129. 280 H). In Zeitlarn muß der
äußere Durchmesser etwa 9,5 m betragen haben
(Taf. 174, 2). Hier und da bildet der Kranz den
Abschluß einer kompakten Steinpackung als Hü-
gelmassiv, so bei der ungewöhnlichen ovalen An-
lage von Götzendorf (Taf. 175, 3). Zu vergleichen
wäre etwa eine „schiffsförmige Steindecke" von Ill-
schwang (290), wenn die Angaben des Ausgräbers
zutreffen. In Weillohe ist ein Kreisgraben
von 11,0 m Durchmesser wahrscheinlich. Zum End-
ausbau gehören vielerorts offenbar dichte oder
schüttere Steinbeläge auf der gesamten erdi-
gen Hügeloberfläche, die eindeutig nicht als Lese-
steine aufgeworfen sind (Taf. 181, 4. 17) und sich
in gleicher Art auch auf bronzezeitlichen Hügeln
finden. Sie vermitteln den Eindruck massiver Stein-
gebilde (Taf. 181, 7) oder von Baulichkeiten nach
Art der Steindeckengräber mit Decke über der Kam-
mer und dichter Umpackung (Taf. 181,2. 9). In
der Donauebene sind Hügel wohl meist ganz ohne
Steinbauten errichtet: 216 B. 219. 229. 232 B (vgl.
Taf. 181, 1. 8).
Bei hallstattzeitlichen Primärbauten scheinen Grab-
kammern auf ebener Erde zu überwiegen, indes-
sen werden mit Sicherheit auch Gruben ausge-
hoben. In Kittenhausen muß die Eintiefung für
eine Erstbestattung mindestens 0,9 m gemessen ha-
ben (Taf. 181, 16). Bei dem eingetieften Steinpfla-
ster in Hügel 2 von Muttenhofen (269 B) handelt
es sich offensichtlich ebenfalls um die Decke einer
weiteren Kammer unter dem vermeintlichen Grab-
boden (Taf. 181, 15). Dasselbe trifft wahrscheinlich
für Steinschichten in Degerndorf (123) und Kir-
chenreinbach (293 A) zu. Wirksam ist dabei die
Aufstockung als ein Prinzip der Nachbestattung
(siehe unten). Wo nicht aufgestockt wird oder die
Höherbestattung zerstört ist, tritt das flache Kam-
merdach als gewöhnliche Steindecke ans Licht wie
im nivellierten Ackerboden bei Lengenfeld (Taf.
181, 18). Für besser konservierte Bauten gilt min-
destens in der Gegend von Hohenfels auf der mitt-
leren Alb ein Regelschema mit Steindecke und
steinbelegter Hügelwölbung (Taf. 181, 17) 91.
Die Rechteckkonstruktion der eingetieften oder
ebenerdigen Kammern versteht sich aus Holz-
einbauten, die in der Oberpfalz spurlos vergan-
gen sind. Alle Hinweise auf hausförmige Gliede-
rungen mit Eingängen oder Vorräumen fehlen. Zu
nennen sind lediglich festgestampfte Lehmtennen
(26), in Obernricht (44 C) mit eingeschlossenen
Scherben. Die Längsorientierung der Grabräume
liegt in der Hauptrichtung von Norden nach Sü-
den mit Abweichungen bis zu rund 20 Grad. Das
entspricht der Orientierung der Skelettbestattun-
gen, wird aber auch bei Brandbestattung beibehal-
ten, die in der Regel in gleich geräumigen Kam-
91) Nach einer Skizze J. Kellermanns in OA LfD für W. Hardes, der 1939 bei einer Geländeaufnahme im Truppen-
übungsplatz Nainhof-Hohenfels auch Erkundigungen über alte Grabungen eingezogen hat. Kellermann hatte
als Junge an vielen Unternehmungen der Brüder A. und J. Kellermann aus Hohenfels ab 1885 teilgenommen;
vgl. Hohenfels (145) und W. Torbrügge 1959, 34 Anm. 121. •— Zum Phänomen der Steinabdeckung in Schutz-
funktion bei Opferbräuchen mit Beispielen auch ganz anderer Art R. A. Maier 1977, 29 Anm. 19.
— 36 —
4). Einen Hinweis in diese Richtung geben unter
Umständen unklare Brandstellen am Rand von
Hügel 1 in Kittenhausen (Taf. 181, 16).
Im Aufbau der Hügel ist ein einheitliches
Schema weder zu erweisen noch zu erwarten. Re-
gionale Übung, Besitzstand, Verbrennungs- oder
Bestattungsritual führen in chronologischer Stu-
fung von selbst zu verschiedenen Endformen, die
nochmals wieder individuell durch Anbau oder
Aufstockung für Nachbestattungen verändert wer-
den. Mehr als mäßige Berichterstattung erschweren
allerdings schlechte Erhaltung oder nachhaltige Zer-
störung die Beurteilung. Gerade neuere Grabungen
betreffen meist die Rettung schon gestörter Bauten
(44 B. C. 129 a) und können nur relikthaft doku-
mentiert (Abb. 7; 10; 17) oder nachträglich sche-
matisiert werden (Taf. 174; 175). Wo Hügel noch
gut erhalten sind, erscheinen sie vorwiegend kreis-
rund. Durchschnittswerte für Bauten mit Einzel-
bestattung lassen sich kaum angeben, vollends dif-
ferieren die Werte bei ermittelten oder vermut-
baren Nachbestattungen. Die durch Grabung oder
Erosion vergrößerten Durchmesser schwanken auch
innerhalb einzelner Nekropolen zwischen 5 und
gut 20 m oder mehr. Bei ungewöhnlichen Höhen
bis zu 2,0 m wie in Hagenau (209) liegen wohl oft
bronzezeitliche Grabschichten zugrunde, die nach-
weislich in Labersricht (89) Höhen bis 1,5 m vor-
bestimmen (Taf. 171, 2. 5). Hier und in anderen
Hügeln, die schon in älterer Zeit einigermaßen
sorgsam untersucht wurden, zeigt sich auch, daß
Steinkränze um den Hügelfuß nicht die
Regel bilden. Wahrscheinlicher waren sie jedoch
zahlreicher als heute zu belegen ist, da die meisten
Hügel nur in der Mitte angetrichtert sind. Wie bei
den Steindeckengräbern scheinen die Kränze eben-
falls kreisrund angelegt, sind aber nicht immer ge-
nau abzumessen (129. 280 H). In Zeitlarn muß der
äußere Durchmesser etwa 9,5 m betragen haben
(Taf. 174, 2). Hier und da bildet der Kranz den
Abschluß einer kompakten Steinpackung als Hü-
gelmassiv, so bei der ungewöhnlichen ovalen An-
lage von Götzendorf (Taf. 175, 3). Zu vergleichen
wäre etwa eine „schiffsförmige Steindecke" von Ill-
schwang (290), wenn die Angaben des Ausgräbers
zutreffen. In Weillohe ist ein Kreisgraben
von 11,0 m Durchmesser wahrscheinlich. Zum End-
ausbau gehören vielerorts offenbar dichte oder
schüttere Steinbeläge auf der gesamten erdi-
gen Hügeloberfläche, die eindeutig nicht als Lese-
steine aufgeworfen sind (Taf. 181, 4. 17) und sich
in gleicher Art auch auf bronzezeitlichen Hügeln
finden. Sie vermitteln den Eindruck massiver Stein-
gebilde (Taf. 181, 7) oder von Baulichkeiten nach
Art der Steindeckengräber mit Decke über der Kam-
mer und dichter Umpackung (Taf. 181,2. 9). In
der Donauebene sind Hügel wohl meist ganz ohne
Steinbauten errichtet: 216 B. 219. 229. 232 B (vgl.
Taf. 181, 1. 8).
Bei hallstattzeitlichen Primärbauten scheinen Grab-
kammern auf ebener Erde zu überwiegen, indes-
sen werden mit Sicherheit auch Gruben ausge-
hoben. In Kittenhausen muß die Eintiefung für
eine Erstbestattung mindestens 0,9 m gemessen ha-
ben (Taf. 181, 16). Bei dem eingetieften Steinpfla-
ster in Hügel 2 von Muttenhofen (269 B) handelt
es sich offensichtlich ebenfalls um die Decke einer
weiteren Kammer unter dem vermeintlichen Grab-
boden (Taf. 181, 15). Dasselbe trifft wahrscheinlich
für Steinschichten in Degerndorf (123) und Kir-
chenreinbach (293 A) zu. Wirksam ist dabei die
Aufstockung als ein Prinzip der Nachbestattung
(siehe unten). Wo nicht aufgestockt wird oder die
Höherbestattung zerstört ist, tritt das flache Kam-
merdach als gewöhnliche Steindecke ans Licht wie
im nivellierten Ackerboden bei Lengenfeld (Taf.
181, 18). Für besser konservierte Bauten gilt min-
destens in der Gegend von Hohenfels auf der mitt-
leren Alb ein Regelschema mit Steindecke und
steinbelegter Hügelwölbung (Taf. 181, 17) 91.
Die Rechteckkonstruktion der eingetieften oder
ebenerdigen Kammern versteht sich aus Holz-
einbauten, die in der Oberpfalz spurlos vergan-
gen sind. Alle Hinweise auf hausförmige Gliede-
rungen mit Eingängen oder Vorräumen fehlen. Zu
nennen sind lediglich festgestampfte Lehmtennen
(26), in Obernricht (44 C) mit eingeschlossenen
Scherben. Die Längsorientierung der Grabräume
liegt in der Hauptrichtung von Norden nach Sü-
den mit Abweichungen bis zu rund 20 Grad. Das
entspricht der Orientierung der Skelettbestattun-
gen, wird aber auch bei Brandbestattung beibehal-
ten, die in der Regel in gleich geräumigen Kam-
91) Nach einer Skizze J. Kellermanns in OA LfD für W. Hardes, der 1939 bei einer Geländeaufnahme im Truppen-
übungsplatz Nainhof-Hohenfels auch Erkundigungen über alte Grabungen eingezogen hat. Kellermann hatte
als Junge an vielen Unternehmungen der Brüder A. und J. Kellermann aus Hohenfels ab 1885 teilgenommen;
vgl. Hohenfels (145) und W. Torbrügge 1959, 34 Anm. 121. •— Zum Phänomen der Steinabdeckung in Schutz-
funktion bei Opferbräuchen mit Beispielen auch ganz anderer Art R. A. Maier 1977, 29 Anm. 19.
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