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Heidelberg, Universitätsarchiv, UAH, H-IV-100/1
Generalakten der Philosophischen Fakultät — Heidelberg, 1817-1933

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https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/uah_h_iv_100_1/0253
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Auszug
aus der
Proinotions-Ordnung
der
Philosophischen Facultat
in
Heidelberg.

Wer den philosophischen Doctorgrad zu erwerben
wiinscht, hat sich zunachst in einer schriftlichen Eingahe
an die philosophisohe Facultat zu wenden. Dieser Eingahe
ist ein curriculum vitae, welches uber den bisherigen Lebens-
und Bildungsgang des Bewerbers und die von ihm gehbrten
Vorlesungen genugenden Aufschluss gibt, nebst den Ab-
gangs- und Sittenzeugnissen der von ihm besuchten Uni-
versitaten oder andern hbhern Lehranstalten, dem Maturi-
tatszeugniss, wenn er ein solches vorzulegen im Fall ist,
und den iibrigen zur Beglaubigung seiner Angaben etwa er-
forderlichen Documenten beizufugen.
Der Doctorgrad soli keinem ertheilt werden, der nicht
zuvor eine mundliche Priifung vor versammelter Facultat
mit befriedigendem Erfolge bestanden hat. Die Einreichung
einer Dissertation ist keine unerlassliche Bedingung der
Promotion. Wird jedoch eine solche bei der Meldung vor-
gelegt und von der Facultat genugend befunden, so wird
dieselbe nicht allein bei Bestimmung der Prufungsnote be-
 
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