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Heidelberg, Universitätsarchiv, UAH, H-IV-100/1
Generalakten der Philosophischen Fakultät — Heidelberg, 1817-1933

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riicksichtigt, sondern auch im Diplom erwahnt werden; es
werden ferner dem Verfasser, wenn er dieselbe spatestens
ein Halbjahr nach erfolgter Promotion in der vorschrift-
massigen Zahl von 180 Exemplaren gedruckt abliefert, zur
Bestreitung der Druckkosten von den entrichteten Gebtihren
siebenzig Mark zuriickgegeben, welche andernfalls der Uni-
versitatsbibliothek anheimfallen. Die Stelle der Inaugural-
dissertation konnen auch andere Druckschriften vertreten,
welche fur die wissenschaftliche Befahigung des Bewerbers
ein geniigendes Zeugniss ablegen; doch findet die Riicker-
stattung jenes Theils der Gebtihren auf solche nur dann
Anwendung, wenn von ihnen die bei Dissertationen erfor-
derliche Anzahl von Exemplaren abgeliefert wird.
Die mtindliche Prtifung erstreckt sich auf drei der
unten genannten Facher, von denen eines ais Hauptfach,
zwei ais Nebenfacher behandelt werden. Die Vornahme
der Prtifung in einer anderen modernen Sprache, ais der
deutschen, ist unzulassig.
Der Bewerber hat sowohl das Hauptfach, ais die Ne-
benfacher, in denen er gepriift zu werden wtinscht, in sei-
ner Eingabe zu bezeichnen; liber die Zulassigkeit derselben
entscheidet die Facultat nach Massgabe des gegenwartigen
Statuts.
Ais Hauptpriifungsfacher konnen — vorbehaltlich spa-
terer Aenderungen und besonderer» Beschlussfassung der
Facultat in einzelnen Fallen — gewahlt werden :
1. Philosophie:
2. Geschichte.
 
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