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Auszug
aus der
Promotions-Ordnung
cler
philosophischen Facultat
zu
Heidelberg.
§ i-
Wer den philosophischen Doctorgrad zu erwerben wunscht,
hat sich zunachst in einer schriftlichen Eingabe an die philo-
sophische Facultat zu wenden und dieser ein curriculum vitae,
welches uber den bisherigen Lebens- und Bildungsgang des
Bewerbers und die von ihm gehorten Vorlesungen geniigenden
Aufschluss giebt, vorzulegen. Ferner sind die Abgangs- und
Sittenzeugnisse der von ihm besuchten Schulen, Universitaten
oder anderen hoheren Lehranstalten, sowie sammtliche Zeug-
nisse uber etwa von ihm abgelegte Prufungen beizufugen.
Diejenigen, welche nicht unmittelbar von einer Hochschule
kommen, haben ein Leumundszeugnis vorzulegen.
§ 2.
Die Facultat verlangt das Reifezeugnis eines Gymnasiums
oder eines Realgymnasiums des deutschen Reiches oder einer
gleichzustellenden Anstalt des Auslandes.
Auszug
aus der
Promotions-Ordnung
cler
philosophischen Facultat
zu
Heidelberg.
§ i-
Wer den philosophischen Doctorgrad zu erwerben wunscht,
hat sich zunachst in einer schriftlichen Eingabe an die philo-
sophische Facultat zu wenden und dieser ein curriculum vitae,
welches uber den bisherigen Lebens- und Bildungsgang des
Bewerbers und die von ihm gehorten Vorlesungen geniigenden
Aufschluss giebt, vorzulegen. Ferner sind die Abgangs- und
Sittenzeugnisse der von ihm besuchten Schulen, Universitaten
oder anderen hoheren Lehranstalten, sowie sammtliche Zeug-
nisse uber etwa von ihm abgelegte Prufungen beizufugen.
Diejenigen, welche nicht unmittelbar von einer Hochschule
kommen, haben ein Leumundszeugnis vorzulegen.
§ 2.
Die Facultat verlangt das Reifezeugnis eines Gymnasiums
oder eines Realgymnasiums des deutschen Reiches oder einer
gleichzustellenden Anstalt des Auslandes.