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Auktions-Haus Union Leo Spik <Berlin> [Hrsg.]
Gemälde alter und neuer Meister, antike und Stil-Möbel, kompl. Zimmer, Knüpfteppiche, Kunstgewerbe, Handzeichnungen aus verschiedenem Privatbesitz: Versteigerung am 3. Oktober 1935 — Berlin, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.14122#0006
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Versteigerers
für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung ver-
steigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der Versteigerer als Ver-
treter des Auftraggebers sich vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf
desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Be-
sitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher
über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 15 % Aufgeld sofort nach erfolgtem
Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die Abnahme der zu-
geschlagenen Sachen verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Ver-
käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlage verlustig
und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen
Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im
eigenen Namen einziehen und einklagen; der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers
gilt als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer.

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustand der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlag nicht mehr berücksichtigt werden.

9. Die Feststellung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen nach sachverstän-
diger Feststellung, doch werden Bestimmungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unterzeichnete über-
nimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

11. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen.

12. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere über-
nehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Versteigerung
nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

VERSTEIGERUNGSHAUS „UNION" INH. LEO SPIK

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