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Valentin, Veit
Politisches, geistiges und wirtschaftliches Leben in Frankfurt am Main vor dem Beginn der Revolution von 1848/49 — Stuttgart: Union dt. Verlagsges., 1907

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https://doi.org/10.11588/diglit.71759#0028
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16 Frankfurt vor der Revolution

lasten, ohne die Bürgerrechte zu besitzen, es waren kleine Leute,
denen es an Vermögen fehlte, das Bürgerrecht zu erwerben. Das
Beisassenrecht wurde nur persönlich verliehen. Abstammung von
Beisassen sollte kein Anrecht auf Erlangung involvieren. Bis 1839
mußte bei Erwerb von Grundstücken eine besondere Erlaubnis
des Senates nachgesucht werden. Seitdem war der Erwerb gesetzlich
gestattet, abgesehen von Gast- und Backhäusern — das heißt solchen,
auf denen eine nur zum Betriebe bürgerlicher Nahrung befähigende
Realgerechtigkeit haftete. Das war das Entscheidende: die „bürger-
liche" Nahrung sollte wie bei den Juden vor unliebsamer Kon-
kurrenz geschützt werden.
Fremde durften zur reichsstädtischeu Zeit keiu Grundeigentum
erwerben. Die Bundesakte gewährte jetzt dies Recht jedem Unter-
tanen eines Bundesstaates für jeden anderen. Für Frankfurt trat
also der seltsame Fall ein, daß Glieder „auswärtiger Staaten"
den Immobiliarbesitz haben durften, der den von jeher zur Stadt
gehörenden Juden und Beisassen nur in beschränktem Maße zu-
kommen konnte. Die Gesetzgebung hat aber auch ihr möglichstes
getan, den Fremden die Besitzerwerbung zu erschweren; da wurde
zeitweiliger Wohnsitz, Tragung sämtlicher Abgaben und Reallasten
verlangt. Sollten Hypotheken in fremde Hände kommen, bedurfte
es der jedesmaligen besonderen Erlaubnis des Senats. Daß die
„bürgerliche Nahrung" den Fremden untersagt war, war selbst-
verständlich. — Von den meisten waren aber solche Eingriffe in
bürgerliche Besitzrechte nicht zu erwarten. Hauptsächlich waren es
die zahlreichen Handlungsgehilfen und Dienstboten, die von aus-
wärts hereinkamen, um ihren Erwerb zu siudeu. Sie bedurften
eines nur auf kurze Zeit ausgestellteil „Permissionsscheines" —
aber auch Durchreisende und „Fremde, die dahier ihr Geld verzehren"
— es war eine besonders große Klasse — brauchten einen solchen.
Er konnte dem Inhaber jederzeit entzogen werden, wodurch ihm
dann der Aufenthalt in der Stadt gekündigt war^).

Y Ich füge, um ein Bild von der Verteilung der Gesamtbevölkerung auf die
einzelnen Klassen zu geben, folgende Zahlen bei. Es waren in: Gebiete der Stadt:

Bürger
Beisassen
Permis-
sionisten
Juden
Fre
christlich
mde
jüdisch
Land-
bevölkerung
1817
22346
1996
3578
3173
9 229
1 136
6392
L 1823
23264
2211
4004
3242
9909
1 288
6906

Gesamtzahl der Stadtbewohner: ^. 41 458. L. 43 918.
Die Zahlen der einzelnen Kategorien für die Reihe ö sind durch Umrechnung
 
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