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I29

Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1797»
Achtes Gtük.

(Fottsezung.)

In Hinsicht auf den wirkli-
chen Einzug und die Bezahlung
der Capitalien - Steuer, und
inländischen Cassen - Capitalien,
welchen auch hier hinwiederum die bei der
Schwäbischen Craiscasse stehende Capitalien
beizuzählen seyn dürften, glauben geh. Un-
terzeichnete nicht, daß es mit besonder»
Schwierigkeiten verknüpft seyn würde, wenn
deshalb grrädigst verordnet werden wollte,
daß von dcnCassierS mit den — oben (§.7.)
bemeldten Verzeichnissen zugleich auch der
ganze Belauf der Steuer von den sämtlichen
bei ihren Cassen stehenden steuerbaren Passiv-
Capiralien an die Kriegsprästationscassiers
eingeschikt, und den Capiralien-Besizern an
i den

8. Von dem Siu-
znz der Capita-
lien-Steuer,
zwar:
a) von den
 
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