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bewirkten höchstens den Versprnch, daß die Ma-
terie von der Concurrenz des geistlichen Guts näch-
stens aus dem Grund angegriffen und gehoben wer-
den solle
Es gierig aber dieser Versprnch so wenig in
die Erfüllung, daß sich im Jahr i6sty. trghsam-
ste Prälaten und Landstande in die Nothwendig-
keit gesezt sahen , deßhalb bei dem Reichshofrath
Klage zu erheben; Wie dann auch die Abtragung
des drittheiligen Beitrags im Jahr 1692. in dem
an den Grafen von Zeil erlassenen Commissions-
Rescript wirklich den Kaiserlichen allerhöchsten Bei-
fall erhalten hat.
Unter der Regierung Herrn Herzogs Eberhard
Ludwig wurde dis Hälfte der Besoldungen für das
Herzogliche Geheime Raths - und Regierungs-Col-
legium von der Herzogl. Remitkammer aufgescho-
ben, und der Rcsidenzbau in Ludwigsburg ver-
schlang grbstentheils die Summen, welche als
Steuer-Schuldigkeit des geistlichen Guts in die
Landeskasse hatten fliessen sollen; daß unter sol-
chen Umständen und in solchen Zeiten das Land
einigemal nicht zu dem vollen Genuß des dritthei-
ligen geistlichen Guts-Beitrags zu den damals
dem Herzogthum angesezten französischen Contri-
butio-
H Landtagsabschied von 1686. I. c. S. 967.
bewirkten höchstens den Versprnch, daß die Ma-
terie von der Concurrenz des geistlichen Guts näch-
stens aus dem Grund angegriffen und gehoben wer-
den solle
Es gierig aber dieser Versprnch so wenig in
die Erfüllung, daß sich im Jahr i6sty. trghsam-
ste Prälaten und Landstande in die Nothwendig-
keit gesezt sahen , deßhalb bei dem Reichshofrath
Klage zu erheben; Wie dann auch die Abtragung
des drittheiligen Beitrags im Jahr 1692. in dem
an den Grafen von Zeil erlassenen Commissions-
Rescript wirklich den Kaiserlichen allerhöchsten Bei-
fall erhalten hat.
Unter der Regierung Herrn Herzogs Eberhard
Ludwig wurde dis Hälfte der Besoldungen für das
Herzogliche Geheime Raths - und Regierungs-Col-
legium von der Herzogl. Remitkammer aufgescho-
ben, und der Rcsidenzbau in Ludwigsburg ver-
schlang grbstentheils die Summen, welche als
Steuer-Schuldigkeit des geistlichen Guts in die
Landeskasse hatten fliessen sollen; daß unter sol-
chen Umständen und in solchen Zeiten das Land
einigemal nicht zu dem vollen Genuß des dritthei-
ligen geistlichen Guts-Beitrags zu den damals
dem Herzogthum angesezten französischen Contri-
butio-
H Landtagsabschied von 1686. I. c. S. 967.