76 Die vereinigten Niederlande.
feyerlich abgetreten worden. Der Erbstatthalter
der vereinigten Provinzen ist zugleich General, Gon«
verneur über alle diese Lande. Den Namen haben
diese Lande daher bekommen, weil sie den allgemei-
nen Staaten der vereinigten Niederlande, oder al-
len verbundenen Provinzen, oder der Generalität,
gehören. Es bestehen aber die Generalitätslande
aus folgenden Stücken:
3) Aus einem Stück von Brabant;
darin:
1) Herzogenbusch)/ eine gute Festung.
2) Grave, eine regelmäßige Festung, dem
rrbstatthalterischen Hause gehörig.
z) Breda, eine wohlbefestigte Stadt.
4) Bergen op Zoom, sie ist als eine starke
Festung berühmt; die umliegende Gegend kann un-
ter Wasser gesetzet werden. Sie hat auch einen
Hafen.
5) Mastricht, eine der ältesten und merk-
würdigsten Städte in den Niederlanden; sie ist eine
der stärksten Festungen, und vornehmsten Schlüssel
der Republik.
6) Die Herrlichkeit Ravenstein, gehöret
dem Churfürsten zu Pfalz.
7) Die Herrlichkeiten willemstadt,
princeland, und tzteenbergen gehören dem
Erbstatthalter.
b) Aus einem Stück vom Herzogrhum
Limburg; darin:
Die Grafschaften Valkenburg und
Dalem.
e) Aus
feyerlich abgetreten worden. Der Erbstatthalter
der vereinigten Provinzen ist zugleich General, Gon«
verneur über alle diese Lande. Den Namen haben
diese Lande daher bekommen, weil sie den allgemei-
nen Staaten der vereinigten Niederlande, oder al-
len verbundenen Provinzen, oder der Generalität,
gehören. Es bestehen aber die Generalitätslande
aus folgenden Stücken:
3) Aus einem Stück von Brabant;
darin:
1) Herzogenbusch)/ eine gute Festung.
2) Grave, eine regelmäßige Festung, dem
rrbstatthalterischen Hause gehörig.
z) Breda, eine wohlbefestigte Stadt.
4) Bergen op Zoom, sie ist als eine starke
Festung berühmt; die umliegende Gegend kann un-
ter Wasser gesetzet werden. Sie hat auch einen
Hafen.
5) Mastricht, eine der ältesten und merk-
würdigsten Städte in den Niederlanden; sie ist eine
der stärksten Festungen, und vornehmsten Schlüssel
der Republik.
6) Die Herrlichkeit Ravenstein, gehöret
dem Churfürsten zu Pfalz.
7) Die Herrlichkeiten willemstadt,
princeland, und tzteenbergen gehören dem
Erbstatthalter.
b) Aus einem Stück vom Herzogrhum
Limburg; darin:
Die Grafschaften Valkenburg und
Dalem.
e) Aus