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Landtagsabgeordneter Prof. Dr. Kraft
Mannheim vom Amt ſuspenliert.
‚„ Karlsruhe, 28. April. Mie der Badiſche
Landespreſſedienſt von zuſtändiger Stelle
erfährt, ift der nakionalſozialiſtiſche Land-
kagsabgeordnete Profeſſor Kraft, Mannheim
wegen feiner beleidigenden Aeußerungen in
der heuligen Landtageſthung gegenüber dem
Staafkspräfidenten vorläufig vom Amt ſus
24 und auf halbes Gehalt geſetzt wor-
en. . ; ; ;
_ JIn der Begründung wird gefagt, daß
das Berhalten Krafts eines Beamten un-
— würdig fei . —
Wir find es nachgerade gewshnt, daß an-
ſtändige deulſche Menſchen heutzutage in
Deutſchland gemaßregelt werden. Ange-
ſichts der Taͤtſache daß der Staatspräſident
den Pa. Kraft für unwürdig hält, iſt es in-
tereſſant folgende Zuſchrift über die Hal-
fung Krafts im Kriege zu leſen:
15jähriges Zubitäum
des Leutnants Kraft
Es war am 27. und 28. April 1917, als
die Arrasſchlaͤcht in ihr entſcheidendes Sta-
dium gefrefen war. Munderbarer SFrüh-
ling lag über den durch Gräben zerriſſenen
Gefilden der Scarpe. Die Engländer ſehten
3u einem gewaltigen Stoß an, der feine
ſtärkſte Wucht auf den Bahnhof Roeur und
Gavrelle wirft. Dort aber liegt das be-
waͤhrte Infanferieregiment 185 mit feinem
2, Bataillon. In der Mitte liegt die 8.
Kompagnie unter der Führung des Leuk-
nanis Kraft, der kelegraphiſch aus der
Erholung geholt war, um feine 8. Rompag-
nie in den ſchickſalsſchweren Tagen zu füh-
zen. Das Bataillon konnie dieſen ſchneidt
gen Offizier nicht enibehren. Er war näm-
weil er ſich ſchon dazumal mit Etappen-
henaſten nicht gul vertrug und auch beim
Fommiß die Wahrheit gerade herauslagte
Auf halbes Gehalt hak man dort verdlenke
Soldaten allerdings nicht gefeht, {dhon des-
wegen nicht, weil man ſie wieder brauchte
und auch, weil man ein - gerades Woͤrt
cchähte Die Aegimenksgeſchichte des Inf.-
Regiments 185 ſchreibk u. a.:
— „ 28. April Großkampftag Nach kur-
_ 3zem Trommelfeuer erfolgt 5.30 Uhr ein
engliſcher Maſſenangriff auf der ganzen
Front Eigenes Sperrfeuer ſeht prompf
ein. Durch Infankerie u. M.-G.-Feuer
— der Angriff bricht zuſammen Veſonders
ſchwer ſind die Verluſte vor der 8. Kom-
‘ pagnie, die die Verteidigung unter der
bewährken Führung von Leuknantk
KAraft, offenfiv durchführt und Gefan
gene macht... .“ —
Das iſt in lakoniſcher Kürze die Saͤrſtel
Landtagsabgeordneten Kraft in denjelden
Tagen an denen er 15 Jahre ſpätet aus
dem Landkag gewiejen und vom Amte fus-
pendiert wurde. ; . E
Tielleicht iſt doch die Frage erlarbt,
was muß das für ein Staat fein, der ſolchen
Mannern die Staatstreue und den Charak-
ter abſpricht? ; ; —
Ein ehbemaliger Mitkämpfer
2 unſeres Pg Kraft.
Beamtenrechte
Die badiſche Regierung hat kürzlich im
Anchluß an das Verbol der SA und geſtern
wiederum im Landkag durch den Staaksprä-
fidenten Schmitt eine Erklärung abgegeben,
wonach gegen jeden Beamten, der fih im
Sinne der nationalſozialiſtiſchen Partei be-
fätigt, mit den ſchwerſten diſziplariſchen
Mitteln vorgegangen werden ſoll! Gämt-
lichen nicht feftangeſtellken Beamten, Ange-
{tellten und Arbeitern ſoll das Dienftverhält-
nis gekündigf bezw. ein Widerruf der An-
heule nach feiner — noch ſchiber
Auch die übrigen Feſtgenommenen wurden
in einem- kohlenkellerähnlichen Raum ein-
mif dem höhnifch grinfenden Sozialdemokra-
fen Wels führfe, murden fie , mit, einer
ſtellung ausgeſprochen werden. Die übrigen
Beamten ſollen nach Möglichkeit abgebaut
werden und überdies gegen ſie ein Difzipli-
narverfahren eingeleitet werden ;
Dieſe von der badiſchen Regierung ange-
kündigien Maßnahmen ſind für den Fall-
gegen die Reichsverfaſſung Es würde ſich,
foweit die Maßnahmen als Staatsakte an-
jede Rechktswirkung handeln, foweit es
Rechtsvorgänge auf dem Gebiete des Pri-
vakrechtes find, wie 3. B. Kündigungen von
Arbeitern und Angeftellten, um nach Para-
ihrer politiſchen Geſinnung und damit auch
das Recht,. fich, foweit es nicht im Wider
ſpruch 3u ihrem Amte ſteht politiſch zu Dbe-
fätigen. CEine politifjche DBetätigung im
Sinne einer beftimmten Parteirichtung
kann allein aber nie dazu ausreichen, difzi-
plinar gegen den Beamten vorzugehen. Es
muß ſtels im Einzelfalle nachgewieſen wer-
den, ob ein Beamter durch ſeine Betätigung
jeine Amtspflidht verleBt hat. Es wirkt
aber geradezu grofesk, wenn etwa aus der
Zugehörigkeit zu einer politiſchen Öruppe,
Miniſter zählt! eine
ohne weiteres konſtruierk wird, ohne daß
überhaupf die Art der politiſchen Betäti-
gung des Beamten feſtzuſtehen braucht Da-
mif wird der SGrundjaH des Artikels 130
1. Berfaffungsrechtlidhh garantiert Ar- |
Damals
zum Mindeſten häffe das badiſche Stiaaksminifferium feinen Irrtum und die
Nebergriffe ſeiner Unterorgane einſehen müſſen. ;
3. Anſtatt nun die Angelegenheit in irgend einer Form zu den Akien zu
legen, wurde direkt von Karlsruhe aus (idh nehme an, vom Generalſtaalsanwalh
beim Reichsgericht eine Anzeige gegen mich wegen Ver dachts der Bor-
hbereifung zum Hochverraf“ erffattet. Diejes Vorgehen des badiſchen
Staalsminiſteriums konnfe nur dann einen Sinn haben, wenn man beabſichligle,
auf dem Umwege über ein gerichlliches Berfahren, die für die Slaalsbehörden
peinliche Angelegenheit im Sande verlaufen zu laſſen.
4, Nicht genug mit dieſer Anzeige. Gleichzeilig hielt man es für angebracht
und erlaubi, im badifchen Siaaksanzeiger eine nach ſozialdemokraliſchen Agita-
Roͤtenberg zu veröffenflichen und der gefamten Koalikionspreſſe zur Weiterver
‚ 5. Zur Mokivierung des Vorgehens gegen mich wurden der Oeffeutlichkeit
von der Preſſeſtelle beim badiſchen Stiacksminifferium verſchiedene Erklärungen
übergeben die nachweislich grobe Unwahrheiken enthielten
Dieſe am tlichen Unwahrheiten ſind der Staatsregierung in aller
Deffentlichkeif und unwiderlegbar von der hieſigen nakionaljozialiflijchen Tages
zeitung Heidelberger Beobachter (jeht „Bolksgemeinfchaft“), Nr. 198, Jahrg 1
vom 21. Dez. 1931 vorgehallen worden.
Die Preſſeſtelle beim badiſchen Staaleminiſterium hat den Vorwurf, am -
liche Unwahrheiten verbreilet zu haben, nicht widerlegt. Die Zeitung
wurde, obwohl ſonſt das badiſche Innenminiſterium von den Preſſenolverord
6. Als die nakionalfozialiftifche Zageszeikung „Die Bolksgemeinfchaft“, Hei-
durch den Herrn Oberreichsanwaͤlt rückſchauende Stellung nahm, wurde die Zei
lung beſchlagnahmt. Auf Beſchwerde hin durffe ſie dann gegen die Zuſicherung
erſcheinen daß alle Stiellen, die auf die unter 5 erwaͤhnten amllichen Unwahr-
heiken hinwiejen, geſtrichen wurden, obwohl dieſe Stellen nichts anderes ent
hielfen, als Feſtſtellungen, die unbeanſtandel in der Ausgabe des gleichen Blak-
fes vom 21.. Dez. 1931 gemacht und nichl beſtritten worden waren
Eure Erzellenz wollen daraus entnehmen, wie in Baden die Preſſenotver
ordnungen zur Niederhaltung der Waͤhrheit und zur ungerechffertigien Unter-
drückung von Zakfachen, die der ſozialdemokraliſch zenkrümlichen Regierung
unangenehm ſind, mißbrauchl werden
%. Heuke, nachdem das Verfahren gegen mich ſeitens des Herrn Oberreichs
anwaͤltes ſeil einem Monat eingeſtellt iſt, eingeſtellt nicht etwa „mangels Be-
weije“, ſondern infolge Fehlens jedes ernſthaften Verdachkarundes, gelingl es
meinem Rechtavertreler Iroß mehrfacher Bemühung bei den zuſtändigen Stellen
nicht, Einſicht in Akten zu bekommen, obwohl ihm das Recht hierzu nicht be-
ſtritten werden kann. Angeblich ſind die Aklen „noch nicht entbehrlich“. Für-
längſt eingeſtellt iſt.
Angeſichts der Tatſache, daß der Fall Rotenberg“ nicht nur von der ge-
ſamten deulſchen Preſſe, ſondern von den Zeitungen der ganzen Welt in großter
Aufmachung gebracht wurde, daß mein ehrlicher Name in Verbindung mil dem
in allen Zeitungen
breitgetreten wurde, werden Euer Exzellenz verffehen, daß ich gegenüber dem
empoͤrenden Verhaͤlten der badiſchen Regierung meiner ſtärkſten Entrüſtung Aus
druck geben muß. *
- Jhnen, Herr Generalfeldmarſchaͤll obliegt als höchſtem Beamtken des Rei-
Exzellenz als „offenen Brief“ zu
betrachten bilte, folgendes feſtzuſtellen: *
Die Nokfverordnungen, die leider Ihren Namen Iragen, werden heufe gegen-
über ena tion alſo zialiſtiſchen deulſchen Staatsburgern zur unerhörkeſten,
jedem geſchriebenen und ungeſchriebenen RNRecht in’s Geſicht ſchlagenden Unter-
drückung ſeitens einſeilig paͤrkeipolitiſch handelnder Regierungen mißbraucht.
Die Heimffädte deuiſcher Menſchen iſt vor den Vebergriffen einer hemmungs
loſen Paͤrteiherrſchaft nicht mehr geſichert, die perſönliche Freiheil iſt zu einem
In liefer Beſorgnis um das Schichal unjeres Baterlandes und Volkes muß
In verehrungsvoller Hochachtung, Herr Reichspräfident, verharre
— ya ghr —
— — — — ergebenſter
Fvon Reicdhenau,
Keaͤherl Geſandler a. D,
. und Wirklicher Geheimer Rat,
Ö
RDVB auf das groͤblichfte verleßt. MDariiber
hinaus wird auch Artikel 128 RDV verleßt,
Formen vorläufig ihres Amtes enthohen
werden können. Wenn alſo die
Regierung androhf, die der nationalfoziali-
ſtiſchen Partei angehörenden Beamten ohne
weiferes in den einſtweiligen Ruheſtand zu
an der Beobachkung dieſer verfaſſungzmäßig
vorgeſchriebenen Formen. Alſo auch aus
dieſem Sefichtspunkt heraus würde eine
Durchführung der angekündigten Maßnah-
faſſungsgrundſätze verffoßend, nichtig fein.
Mithin behält ein auf Grund Ddiefer
Maßnahmen abgebauker Beamter ſein An-
ſpruch auf das volle Gehalt und kann auch
den Staat Baden für allen ihm aus der Er-
Icablämng enkſtehenden Schaden hafthar ma-
en.
2. Die Kündiaung nalionalſoztaliſtiſcher
Angeſtellten und Arbeiter verftößt gleich-
falls gegen die Grundſätze der Reichsver-
faſſung gegen Paragraph 134 BGB und die
gufen Sitfen, da durch fie ein dem Staat
auf den Angeſtellten oder Arbeiter einen
unzuläſſigen Gewiſſenszwang auszuüben.
Sie ift mithin ſchlechthin nach Paragraph
134 und 138 BGB nichtig. (Beral. Stau-
dinger Bd2B S. 867). ;
Alfo auch der Arbeiter und Angeftellte,
der ausſchließzlich wegen ſeiner Zugehörigkeit
zu einer politiſchen Gruppe enklaſſen wird,
kann auf Weiterzahlung feines Gehalts
die Rechtslage, wenn der betreffende Ange-
ſtellte fich pofitiv irgend etwas hat zufhul-
Rechtsanwalt Dr.. Danieleik, _
; Mannheim. - .
Das Kölner Wahlergebnis nach Männer-
; und Frauenſtimmen gefrennf.
Köln 27. April. Der „Weftdeutfche
zaͤhlten Wahlftimmen, wonach ſich ergibt,
D, H. Männern und 61,5 v, H. Frauen die
Frauenftimmen allein beim Zenfrum ſtarb
übermwiegen.
ſer Aufſtellung im Fundertſatz für die ein-
‚3zelnen Paͤrtelen folgendes: (Die erſte Zahl
bedeuket die Verhältnisziffer für Männer,
die Zahlen in Klammern. die Verhältnis-
ziffer für Frauen.) . —
———
Zenkrum 21,0-
NSDAVP 29,9 (24,3)
— 21 (24)
. DBP 31 (34)
SPD 17,0 . (14,0)
$PD 21,6 . (13,4)
— Shölnanus dementiert -
Berlin,
Korreſpondenlen der „Daily- Mail“ .Erklä-
rungen über die zukünflige Takkik der Kom-
muniſtiſchen Partei des Preußiſchen Land-
beruhen auf freier Erfindung. E3 hal über-
haupt keine Unterredung zwiſchen Ernſt
Thälmann und irgend einem
Korreſpondenten ſtaltgefunden. Die KPD
hal bisher an keiner Stelle Erklärungen über
die zukünflige Zaktik der Kommuniſten im
Preußziſchen Landkag abgegeben.“
Wolf Hiller in Berlin
Berlin, 28. April. Alle Meldungen
von bereits im Gang befindlichen Koalikions-
yerhandlungen der NCDAPY mitf anderen
Parteien eilen den Takfachen voraus. Wie
wir aus zuverläſſiger Quelle
am geſtrigen Vormittag unfer Führer in
dungen über das weitere lakliſche Vorgehen
— — *
®
2
Landtagsabgeordneter Prof. Dr. Kraft
Mannheim vom Amt ſuspenliert.
‚„ Karlsruhe, 28. April. Mie der Badiſche
Landespreſſedienſt von zuſtändiger Stelle
erfährt, ift der nakionalſozialiſtiſche Land-
kagsabgeordnete Profeſſor Kraft, Mannheim
wegen feiner beleidigenden Aeußerungen in
der heuligen Landtageſthung gegenüber dem
Staafkspräfidenten vorläufig vom Amt ſus
24 und auf halbes Gehalt geſetzt wor-
en. . ; ; ;
_ JIn der Begründung wird gefagt, daß
das Berhalten Krafts eines Beamten un-
— würdig fei . —
Wir find es nachgerade gewshnt, daß an-
ſtändige deulſche Menſchen heutzutage in
Deutſchland gemaßregelt werden. Ange-
ſichts der Taͤtſache daß der Staatspräſident
den Pa. Kraft für unwürdig hält, iſt es in-
tereſſant folgende Zuſchrift über die Hal-
fung Krafts im Kriege zu leſen:
15jähriges Zubitäum
des Leutnants Kraft
Es war am 27. und 28. April 1917, als
die Arrasſchlaͤcht in ihr entſcheidendes Sta-
dium gefrefen war. Munderbarer SFrüh-
ling lag über den durch Gräben zerriſſenen
Gefilden der Scarpe. Die Engländer ſehten
3u einem gewaltigen Stoß an, der feine
ſtärkſte Wucht auf den Bahnhof Roeur und
Gavrelle wirft. Dort aber liegt das be-
waͤhrte Infanferieregiment 185 mit feinem
2, Bataillon. In der Mitte liegt die 8.
Kompagnie unter der Führung des Leuk-
nanis Kraft, der kelegraphiſch aus der
Erholung geholt war, um feine 8. Rompag-
nie in den ſchickſalsſchweren Tagen zu füh-
zen. Das Bataillon konnie dieſen ſchneidt
gen Offizier nicht enibehren. Er war näm-
weil er ſich ſchon dazumal mit Etappen-
henaſten nicht gul vertrug und auch beim
Fommiß die Wahrheit gerade herauslagte
Auf halbes Gehalt hak man dort verdlenke
Soldaten allerdings nicht gefeht, {dhon des-
wegen nicht, weil man ſie wieder brauchte
und auch, weil man ein - gerades Woͤrt
cchähte Die Aegimenksgeſchichte des Inf.-
Regiments 185 ſchreibk u. a.:
— „ 28. April Großkampftag Nach kur-
_ 3zem Trommelfeuer erfolgt 5.30 Uhr ein
engliſcher Maſſenangriff auf der ganzen
Front Eigenes Sperrfeuer ſeht prompf
ein. Durch Infankerie u. M.-G.-Feuer
— der Angriff bricht zuſammen Veſonders
ſchwer ſind die Verluſte vor der 8. Kom-
‘ pagnie, die die Verteidigung unter der
bewährken Führung von Leuknantk
KAraft, offenfiv durchführt und Gefan
gene macht... .“ —
Das iſt in lakoniſcher Kürze die Saͤrſtel
Landtagsabgeordneten Kraft in denjelden
Tagen an denen er 15 Jahre ſpätet aus
dem Landkag gewiejen und vom Amte fus-
pendiert wurde. ; . E
Tielleicht iſt doch die Frage erlarbt,
was muß das für ein Staat fein, der ſolchen
Mannern die Staatstreue und den Charak-
ter abſpricht? ; ; —
Ein ehbemaliger Mitkämpfer
2 unſeres Pg Kraft.
Beamtenrechte
Die badiſche Regierung hat kürzlich im
Anchluß an das Verbol der SA und geſtern
wiederum im Landkag durch den Staaksprä-
fidenten Schmitt eine Erklärung abgegeben,
wonach gegen jeden Beamten, der fih im
Sinne der nationalſozialiſtiſchen Partei be-
fätigt, mit den ſchwerſten diſziplariſchen
Mitteln vorgegangen werden ſoll! Gämt-
lichen nicht feftangeſtellken Beamten, Ange-
{tellten und Arbeitern ſoll das Dienftverhält-
nis gekündigf bezw. ein Widerruf der An-
heule nach feiner — noch ſchiber
Auch die übrigen Feſtgenommenen wurden
in einem- kohlenkellerähnlichen Raum ein-
mif dem höhnifch grinfenden Sozialdemokra-
fen Wels führfe, murden fie , mit, einer
ſtellung ausgeſprochen werden. Die übrigen
Beamten ſollen nach Möglichkeit abgebaut
werden und überdies gegen ſie ein Difzipli-
narverfahren eingeleitet werden ;
Dieſe von der badiſchen Regierung ange-
kündigien Maßnahmen ſind für den Fall-
gegen die Reichsverfaſſung Es würde ſich,
foweit die Maßnahmen als Staatsakte an-
jede Rechktswirkung handeln, foweit es
Rechtsvorgänge auf dem Gebiete des Pri-
vakrechtes find, wie 3. B. Kündigungen von
Arbeitern und Angeftellten, um nach Para-
ihrer politiſchen Geſinnung und damit auch
das Recht,. fich, foweit es nicht im Wider
ſpruch 3u ihrem Amte ſteht politiſch zu Dbe-
fätigen. CEine politifjche DBetätigung im
Sinne einer beftimmten Parteirichtung
kann allein aber nie dazu ausreichen, difzi-
plinar gegen den Beamten vorzugehen. Es
muß ſtels im Einzelfalle nachgewieſen wer-
den, ob ein Beamter durch ſeine Betätigung
jeine Amtspflidht verleBt hat. Es wirkt
aber geradezu grofesk, wenn etwa aus der
Zugehörigkeit zu einer politiſchen Öruppe,
Miniſter zählt! eine
ohne weiteres konſtruierk wird, ohne daß
überhaupf die Art der politiſchen Betäti-
gung des Beamten feſtzuſtehen braucht Da-
mif wird der SGrundjaH des Artikels 130
1. Berfaffungsrechtlidhh garantiert Ar- |
Damals
zum Mindeſten häffe das badiſche Stiaaksminifferium feinen Irrtum und die
Nebergriffe ſeiner Unterorgane einſehen müſſen. ;
3. Anſtatt nun die Angelegenheit in irgend einer Form zu den Akien zu
legen, wurde direkt von Karlsruhe aus (idh nehme an, vom Generalſtaalsanwalh
beim Reichsgericht eine Anzeige gegen mich wegen Ver dachts der Bor-
hbereifung zum Hochverraf“ erffattet. Diejes Vorgehen des badiſchen
Staalsminiſteriums konnfe nur dann einen Sinn haben, wenn man beabſichligle,
auf dem Umwege über ein gerichlliches Berfahren, die für die Slaalsbehörden
peinliche Angelegenheit im Sande verlaufen zu laſſen.
4, Nicht genug mit dieſer Anzeige. Gleichzeilig hielt man es für angebracht
und erlaubi, im badifchen Siaaksanzeiger eine nach ſozialdemokraliſchen Agita-
Roͤtenberg zu veröffenflichen und der gefamten Koalikionspreſſe zur Weiterver
‚ 5. Zur Mokivierung des Vorgehens gegen mich wurden der Oeffeutlichkeit
von der Preſſeſtelle beim badiſchen Stiacksminifferium verſchiedene Erklärungen
übergeben die nachweislich grobe Unwahrheiken enthielten
Dieſe am tlichen Unwahrheiten ſind der Staatsregierung in aller
Deffentlichkeif und unwiderlegbar von der hieſigen nakionaljozialiflijchen Tages
zeitung Heidelberger Beobachter (jeht „Bolksgemeinfchaft“), Nr. 198, Jahrg 1
vom 21. Dez. 1931 vorgehallen worden.
Die Preſſeſtelle beim badiſchen Staaleminiſterium hat den Vorwurf, am -
liche Unwahrheiten verbreilet zu haben, nicht widerlegt. Die Zeitung
wurde, obwohl ſonſt das badiſche Innenminiſterium von den Preſſenolverord
6. Als die nakionalfozialiftifche Zageszeikung „Die Bolksgemeinfchaft“, Hei-
durch den Herrn Oberreichsanwaͤlt rückſchauende Stellung nahm, wurde die Zei
lung beſchlagnahmt. Auf Beſchwerde hin durffe ſie dann gegen die Zuſicherung
erſcheinen daß alle Stiellen, die auf die unter 5 erwaͤhnten amllichen Unwahr-
heiken hinwiejen, geſtrichen wurden, obwohl dieſe Stellen nichts anderes ent
hielfen, als Feſtſtellungen, die unbeanſtandel in der Ausgabe des gleichen Blak-
fes vom 21.. Dez. 1931 gemacht und nichl beſtritten worden waren
Eure Erzellenz wollen daraus entnehmen, wie in Baden die Preſſenotver
ordnungen zur Niederhaltung der Waͤhrheit und zur ungerechffertigien Unter-
drückung von Zakfachen, die der ſozialdemokraliſch zenkrümlichen Regierung
unangenehm ſind, mißbrauchl werden
%. Heuke, nachdem das Verfahren gegen mich ſeitens des Herrn Oberreichs
anwaͤltes ſeil einem Monat eingeſtellt iſt, eingeſtellt nicht etwa „mangels Be-
weije“, ſondern infolge Fehlens jedes ernſthaften Verdachkarundes, gelingl es
meinem Rechtavertreler Iroß mehrfacher Bemühung bei den zuſtändigen Stellen
nicht, Einſicht in Akten zu bekommen, obwohl ihm das Recht hierzu nicht be-
ſtritten werden kann. Angeblich ſind die Aklen „noch nicht entbehrlich“. Für-
längſt eingeſtellt iſt.
Angeſichts der Tatſache, daß der Fall Rotenberg“ nicht nur von der ge-
ſamten deulſchen Preſſe, ſondern von den Zeitungen der ganzen Welt in großter
Aufmachung gebracht wurde, daß mein ehrlicher Name in Verbindung mil dem
in allen Zeitungen
breitgetreten wurde, werden Euer Exzellenz verffehen, daß ich gegenüber dem
empoͤrenden Verhaͤlten der badiſchen Regierung meiner ſtärkſten Entrüſtung Aus
druck geben muß. *
- Jhnen, Herr Generalfeldmarſchaͤll obliegt als höchſtem Beamtken des Rei-
Exzellenz als „offenen Brief“ zu
betrachten bilte, folgendes feſtzuſtellen: *
Die Nokfverordnungen, die leider Ihren Namen Iragen, werden heufe gegen-
über ena tion alſo zialiſtiſchen deulſchen Staatsburgern zur unerhörkeſten,
jedem geſchriebenen und ungeſchriebenen RNRecht in’s Geſicht ſchlagenden Unter-
drückung ſeitens einſeilig paͤrkeipolitiſch handelnder Regierungen mißbraucht.
Die Heimffädte deuiſcher Menſchen iſt vor den Vebergriffen einer hemmungs
loſen Paͤrteiherrſchaft nicht mehr geſichert, die perſönliche Freiheil iſt zu einem
In liefer Beſorgnis um das Schichal unjeres Baterlandes und Volkes muß
In verehrungsvoller Hochachtung, Herr Reichspräfident, verharre
— ya ghr —
— — — — ergebenſter
Fvon Reicdhenau,
Keaͤherl Geſandler a. D,
. und Wirklicher Geheimer Rat,
Ö
RDVB auf das groͤblichfte verleßt. MDariiber
hinaus wird auch Artikel 128 RDV verleßt,
Formen vorläufig ihres Amtes enthohen
werden können. Wenn alſo die
Regierung androhf, die der nationalfoziali-
ſtiſchen Partei angehörenden Beamten ohne
weiferes in den einſtweiligen Ruheſtand zu
an der Beobachkung dieſer verfaſſungzmäßig
vorgeſchriebenen Formen. Alſo auch aus
dieſem Sefichtspunkt heraus würde eine
Durchführung der angekündigten Maßnah-
faſſungsgrundſätze verffoßend, nichtig fein.
Mithin behält ein auf Grund Ddiefer
Maßnahmen abgebauker Beamter ſein An-
ſpruch auf das volle Gehalt und kann auch
den Staat Baden für allen ihm aus der Er-
Icablämng enkſtehenden Schaden hafthar ma-
en.
2. Die Kündiaung nalionalſoztaliſtiſcher
Angeſtellten und Arbeiter verftößt gleich-
falls gegen die Grundſätze der Reichsver-
faſſung gegen Paragraph 134 BGB und die
gufen Sitfen, da durch fie ein dem Staat
auf den Angeſtellten oder Arbeiter einen
unzuläſſigen Gewiſſenszwang auszuüben.
Sie ift mithin ſchlechthin nach Paragraph
134 und 138 BGB nichtig. (Beral. Stau-
dinger Bd2B S. 867). ;
Alfo auch der Arbeiter und Angeftellte,
der ausſchließzlich wegen ſeiner Zugehörigkeit
zu einer politiſchen Gruppe enklaſſen wird,
kann auf Weiterzahlung feines Gehalts
die Rechtslage, wenn der betreffende Ange-
ſtellte fich pofitiv irgend etwas hat zufhul-
Rechtsanwalt Dr.. Danieleik, _
; Mannheim. - .
Das Kölner Wahlergebnis nach Männer-
; und Frauenſtimmen gefrennf.
Köln 27. April. Der „Weftdeutfche
zaͤhlten Wahlftimmen, wonach ſich ergibt,
D, H. Männern und 61,5 v, H. Frauen die
Frauenftimmen allein beim Zenfrum ſtarb
übermwiegen.
ſer Aufſtellung im Fundertſatz für die ein-
‚3zelnen Paͤrtelen folgendes: (Die erſte Zahl
bedeuket die Verhältnisziffer für Männer,
die Zahlen in Klammern. die Verhältnis-
ziffer für Frauen.) . —
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Zenkrum 21,0-
NSDAVP 29,9 (24,3)
— 21 (24)
. DBP 31 (34)
SPD 17,0 . (14,0)
$PD 21,6 . (13,4)
— Shölnanus dementiert -
Berlin,
Korreſpondenlen der „Daily- Mail“ .Erklä-
rungen über die zukünflige Takkik der Kom-
muniſtiſchen Partei des Preußiſchen Land-
beruhen auf freier Erfindung. E3 hal über-
haupt keine Unterredung zwiſchen Ernſt
Thälmann und irgend einem
Korreſpondenten ſtaltgefunden. Die KPD
hal bisher an keiner Stelle Erklärungen über
die zukünflige Zaktik der Kommuniſten im
Preußziſchen Landkag abgegeben.“
Wolf Hiller in Berlin
Berlin, 28. April. Alle Meldungen
von bereits im Gang befindlichen Koalikions-
yerhandlungen der NCDAPY mitf anderen
Parteien eilen den Takfachen voraus. Wie
wir aus zuverläſſiger Quelle
am geſtrigen Vormittag unfer Führer in
dungen über das weitere lakliſche Vorgehen
— — *