1933 / 3. Iahrg. 7 Nr. 72
Freiverkauf 18 Pfg.
fvir p^biKLtt. ooeuw/u.o uttv s^ul^bio
««<u,, »ie DollSgcmctiiI<!,»n Heloetd«,, e«i>»»I»ftr.« svnlasr> H-r«lSge»er: Ott» wer«. MdN
Echiinleitmi«: Lulheivrobe SS. Telephon 1048. Die Volkigemeinlchost erlcheini « mol wichenlli»
«rnd lost« mon-tkch S.w RM.; bet Tel-erzustelluns wzaglich S» Psg.; bei P°I»,ustelIun« »u»ü«.
llch »6 Df«. BeNellunoen nebmen »ie «riesteigee unl> DöSSmter entgegen. Ist die Leitung em
Eiw-ine» -"auch durch hihere Gewalt) verhindert, besteh« kein Anspruch oui SiMchldlgun»
Megelmlitzig erlckieinend« Beilagen au« allen WMenjgebieten.
SLsnoisoer issa
A«S4
Heidelberg, Montag, 27. März.
Postschecktonto: Die völligem» ,
verlang» eingefandte Manuilrwte Lbernehme» mir
Anzeigen: Die Sgespaltene Millünelerzeilc ll> Psa Die «geipaltene MLtmeterzeile im
Textteil 40 Pfg. Für kleine Anzeigen: Die bgeipgltene Milltmeter-cile ü P!g Be »iederboimw
Rabatt nach aufitegcndcm Tani Schluß der An-eigeiEnn°bme: lb Uhr. Lmeigen-rinn-bi«;
Leopldstraße s lAnlage); Telephon 4N4S. Lablungi-und ErwUnngiort: HeidSberg. «Mlchl^ßliche,
WerichtSstand: Heidelberg. Postschecktont«: Die
Aegierungsavvett k« Vaden
Kv»a« do« SottrensvtfSttvv — Söktzftgeyalt rvov Ma«» maaaMch — Wette«» Spa«matz«a-mea
Karlsruhe. Die Pressestelle beim Staats-
ministerium keilt mit:
„Auf Grund der Verordnung des Reichs-
präsidenten zum Schuhe von Volk und Staat
vom 28. Februar 1933 verordnet vorbehaltlich
endgültiger Regelung der Beauftragte der
Reichsregierung für das SkaatSministerium
im Namen des badischen Volkes auS Grün-
den der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, was folgt:
Die Dienstbezüge der Beamten und Ange-
stellten des Landes, die Ruhegehalts und Hin-
terbliebenenbezüge dürfen nur bis zum Be-
trage von 1090 Mark im Monat ausdezahlk
werden.
3 2.
Die Vorschrift des Paragraph 1 gilt auch
für die Zahlung der entsprechenden Bezüge
durch die Gemeinden, Gemeindeverbände und
die sonstigen Körperschaften. Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts.
3 3.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
t. April 1933 an in Kraft."
Herabsetzung von Direktorengehältern
Karlsruhe. (Eig. Meldung). Die vom Fi-
nanzminister Walter Köhler in Aussicht ge-
nommenen Sparmaßnahmen werden so rasch
es geht durchgeführt. Nach der Kürzung der
Tantiemen für die Direktoren der staatlichen
Rokhaus-Brauerei A.-G. ist nun auch bei den
übrigen staatlichen Wirtschafksbekrieben eine
Prüfung mit dem Ziel eingeleikek worden, die
überhöhten Bezüge der Direktoren und leiten-
den Angesiellkey zu ermäßigen. In Frage
kommen hier hauptsächlich das Badenwerk
und die Badische Bank, deren Gehallspolikik
von den Blättern aller Richtungen zum Ge-
genstand heftiger Kritik gemacht wurde, ohne
daß es bisher viel nützte.
Einsparungen bei ber Vressestelle
Pg. Moraller, der kommissarische Lei-
ter der Pressestelle beim Skaaksministerium
sah sich aus Ersparnisgründen veranlaßt, eine
größere Anzahl badischer und außerbadischsr
Zeitungen, die bisher bei der Pressestelle ge-
halten wurden, abzubestellen. Durch diese
Maßnahme wird eine Einsparung von jähr-
lich über 1009 RM. erzielt.
Den Verlagen wird anheimgestellk, der
Pressestelle Freiexemplare einzuweisen.
Bisher waren zwei badische Regierungs-
räte damit beschäftigt, Ausschnitte aus diesen
Zeitungen aufzukleben, eine Tätigkeit, die so
unnötig wie ein Kropf war.
Basen senkt Sie Fleischsteuer
Von der Pressestelle beim Skaaksministe-
rium wird inilgekeilk: Zur Vermeidung von
Härten wird auf Grund von Paragraph 18
Buchstabe D des Fleischsteuergesetzes vom 9.
Dezember 1932 bestimmt, daß anstelle der in
Paragraph 3 Absatz 1 Ziffer 1 des Fleisch-
steuergesetzes genannten Steuersätze von 30
und 36 RM. mit Wirkung vom 1. AprU 1933
an bis auf weiteres nur noch zu erheben sind:
Für ein Stück Rindvieh mit einem Lebend-
gewicht von mehr als 600 bis 730 kg. 24 AM
für ein Stück Rindvieh mit einem Lebendge-
wicht von mehr als 750 kg. 26 RM., die für
Farren und Kühe festgesetzten Sätze bleiben
unverändert.
TmgeMines Schächtverbot in BaSen
Der kommissarische Minister des Innern,
Stellvertreter Köhler, hak folgende sofort in
Kraft tretende Verordnung über „Das Schlach-
ten von Tieren" erlassen: Paragraph 1. Alle
zur Schlachtung bestimmten Tiere sind beim
Schlachten vor Beginn der Blutenkziehung zu
1 »stäuben. Beim Schlachten von Geflügel ist
das schnelle, vollständige Abkrennen des
Kopfes vom Rumpf der Betäubung gleich zu
achten. Auf Notschlachkungen (8 1 Abs. 3 des
Gesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbe-
schau vom 3. Juni 1900 — Reichsgesehblatt
Seite 547), bei denen sich die Betäubung Nach
Lage der Verhältnisse nicht ausführen läßt,
findet die Vorschrift des Absatzes 1 keine An-
wendung. Paragraph 2 Zuwiderhandlungen
gegen die Vorschriften des 8 1 werden nach
8 4 der genannten Verordnung mit Gefäng-
nis nicht unter einem Monat oder mit Geld-
strafe von 150 bis zu 15 000 NM. bestraft.
Paragraph 3. Diese Verordnung tritt sofort
in Kraft.
2872600 Mark für öte badische
Arbeitsbeschaffung
Beim badischen Finanzministerium ist heule
eine Mitteilung der Oeffa (Gesellschaft für
öffentliche Arbeitsbeschaffung) Berlin einge-
gangen, wonach zur Arbeitsbeschaffung in
Baden RM. 2 872 090 bewilligt wurden. Diese
Summe ist nur ein Teilbetrag dessen, was
Baden beantragt hak. Der Bekrag wird sich
wie folgk verkeilen: zur dringenden Verbes-
serung von Straßen werden 591000 Mark
verwendet, zur Herstellung von Dauerdecken,
1740 090 und zum Umbau von Brücken RM.
541999. Finanzminister Köhler hofft in Ver-
handlungen mik Berliner Stellen im Laufe der
nächsten Tage weitere größere Beträge für
das Land Baden herauszuholen.
Die ForMrung der Oberröetn-
regulierung
Der im Reichsverkehrsministerium ausge-
stellte Entwurf des Haushalts der Reichswas-
serstraßen-Verwaltung für das Rechnungsjahr
1933, der bereits die Zustimmung des Reichs-
wasserstraßen-Beiraks gefunden hak, sieht un-
ter den einmaligen Ausgaben einen drillen
Teilbetrag zur Fortsetzung der 1930 begon-
nenen Arbeiten an der Regulierung des
Rheins zwischen Kehl, Straßburg und Istein
in Höhe von 2389 999 RM. vor. Vorbehal-
ten bleiben 19 645 099 RM .
Zur Bekeiligung des Reiches an der Nek-
kar-Akkiengesellschaft sind 3 949 990 RM be-
stimmt. Mil Rücksicht auf die Finanzlage
werden anstatt der vertraglich vereinbarten
4 040 009 RM. nur 3 040 900 RM. angefor-
derkr weitere Mittel stehen aus dem Arbeils-
beschaffungsprogramm zur Verfügung.
*
Nationale Erziehung in Sen badischen Schulen
Der kommissarische badische Kultusmini-
ster Dr. Wacker hat es in seiner Ansprache
bei Uebernahme des Ministeriums mit aller
Deutlichkeit ausgesprochen, daß eine der wich-
tigsten Aufgaben der neuen Skaaksführung die
Erziehung der deutschen Jugend zum natio-
nalen Stolz sein wird.
ES hak sich leider gezeigt, daß es nötig ist,
besondere Verhaltungsmaßregeln zu erlassen,
auf deren Beachtung beim Absingen des
Deutschlandliedes oder des Horst Wessel-Lie-
des der Herr Kultusminister streng halten
wird. Was in allen außerdeukschen Ländern,
selbst bei den Exoten, beim Ertönen des Na-
kionalliedes eine Selbstverständlichkeit ist,
muß gewissen deutschen Iugenderziehern erst
beigebrachk werden! Kultusminister Dr. Wak-
ker hak angeordnek, daß beim gemeinsamen
Gesang des Deutschlandliedes sämtliche An-
wesenden sich von ihren Sitzen zu erheben und
sich eines der Würde des Augenblicks ent-
sprechenden Verhaltens bis zum Schluß der
letzten Strophe zu befleißigen haben.
Unterhaltungen sollen unter allen Umstän-
den unterbleiben, ebenso sind alle Gespräche
unmittelbar nach Beendigung des Liedes tun-
lichst zu vermeiden.
Die Schüler sämtlicher Lehranstalten sol-
len im Deulschunkerrichl über d: Bedeu-
tung des Deutschlandliedes, über den Dich-
ter und den Komponisten aufgeklärt wer-
den.
Für die bevorstehenden Abiturienkenschluß-
feiern wurde angeordnet, daß als Vortrags-
thema für die Abiturienten eine Würdigung
der Bedeutung der nationalen Erhebung ge-
Div»»«s«rn do« vaMcke«Laa»wtvtsckatt>.S»«lral-
»»«osisnMattunierKorvupttousorrdaMvvvtzast»»
Karlsruhe, 25. März. Auf Anordnung
des Reichskommissars Robert Wagner wur-
den am Freitagabend maßgebende Persön-
lichkeiten des Landw. Zenkralgenossenschafks-
verbandes, Karlsruhe in Hafk genommen, nach-
dem schon vor einer Woche eine polizeiliche
Sicherstellung von Akten und Büchern er-
folgte. Es handelt sich um Präsident Keidel
die Direktoren Pilger und Kun del,
Oberbuchhalter Weiß und die Generalsekre-
täre Wirth und Hoffmann. Samstag
vormittag wurden sie dem Untersuchungsrich-
ter vorgeführk, die Vernehmungen nahmen
den ganzen Samstag in Anspruch. Wir ver-
weisen in diesem Zusammenhang auf dis
schweren Angriffe, denen die Festgenomme-
nen bei den lehkjährigen GenossenschafkSver-
fammlongen ausgesetzt waren, auf Grund der
damals von «ns gemachten Enthüllungen über
„Sondervergütungen" usw.
Den Genannten wird vorgeworfen, daß
sie eine Reihe von Beträgen, die an sich der
Zenkralgenossenschafk hätten zufließen müssen,
zu persönlichen Zwecken aufgekellt und ver-
wendek haben. Außerdem wird der Vorwurf
erhoben, daß Gegenstände des persönlichen
Gebrauchs zu Lasten der Zenkralgenossenschafk
beschafft wurden. Unter anderem wird auch
der Vorwurf erhoben, die verantwortlichen
Leiter der Warenzenkrale häkken iudrschen
Großfirmen gegen Gewährung persönlicher
Vorteile in auffälliger Weise und nicht kauf-
männischer Weise zum Nachteil der Zenkral-
genossenschaft Vorteile verschafft.
Mit Rücksicht auf den Stand der Ermitt-
lungen und auf die im Gang befindlihe Un-
tersuchung können andere Einzelheiten einst-
weilen nicht bekannt gegeben werden. Es
wird dafür Sorge getragen, daß die Oeffenk-
lichkeik über die Vorgänge im einzelnen au
das Genaueste unterrichtet wird und "e Schul-
digen zur Verantwortung gezogen werden.
Ausdrücklich wird darauf hingewissen,
daß die Landwirkschafksbank wie überhaupt
alle ländlichen Genossenschaften in keiner
Weise an den Vorgängen beteiligt sind. So-
weit sich bisher überblicken läßt, wird ledig-
lich gegen führende Persönlichkeiten der Vor-
wurf erhoben, sich zu Lasten der von ihnen
betreuten Verbände persönliche Sonderoor-
teile verschafft zu haben.
wählt werde. Im Anschluß daran soll daS
Horst Wessel-Lied gesungen werden. Sofern
eine Ansprache nicht üblich ist, soll der An-
kalksleiker die Ereignisse der letzten Woche«
n einem kurzen Vorkrage würdigen. Als
Abschluß der Feiern soll allgemein das
Deutschlandlied gesungen werden.
Nachdem der Führer der deutschen Re-
volution, Adolf Hitler, zum Führer deS
»rutschen Volkes geworden ist, muß den
Schülern die Lektüre des Hitler-Buches
„Mein Kampf" ermöglicht werden. Nach
Maßgabe der vorhandenen Mitte! werden die
Schulen deshalb angehalken, das Werk für
sie Schülerbüchereien anzuschaffen. Ebenso
oll bei der Beschaffung der Schülerpreise
»erfahren werden. Auf jeden Fall sind bei
»er Auswahl der letzteren nationale
Werke zu berücksichtigen. Das Tragen von
Abzeichen der Verbände, die hinter der Re-
gierung der nakionalen Erhebung stehen, ist
»en Schülern und den Lehrern gestattet. Auch
gegen das Tragen von Abzeichen kirchlicher
Verbände der christlichen Bekenntnisse wird
nichts eingewendet.
Selbstverständlich ist es auch gestattet, in
»en Schulräumen Bilder des Reichskanz-
lers, Adolf Hitler anzubringen.
Die Entfernung von Zeitungen aus den
Schulräumen, deren Tendenz sich bewußt ge-
gen die nationale Regierung richtet, liegt auf
der Hand. Betroffen wird davon besonders
das Blakt des Cenkralvereins deutscher Staats-
bürger jüdischen Glaubens, die CV-Zeikung,
die seit Jahren kostenlos allen Schulleitern
zuging und stark zur Vergiftung der öffent-
lichen Meinung beitrug. Dieses Hetzblatt muß
sofort aus allen Konferenzzimmern enkfernk
werden. Der Herr Kultusminister verlangt
außerdem, daß die Annahme des BlakkeS
künftig verweigert wird.
Der Skaakskommifsar für das Ministerium
des Kultus und Unterrichts hak unkerm 24.
März 1933 im Amtsblatt folgende Bekannt-
machung erlassen:
Marxistischen Organisationen jeder Art
wird die Benützung von Schulräumen, Turn-
hallen und sonstigen schulischen Einrichtungen
— auch in gemeindeeigenen — Schulgebäude«
und auf gemeindeeigenen Schulqrundstücken
— mit sofortiger Wirkung untersagt.
Die Schulbehörden und Schulleiter haben
sofort — gegebenenfalls in Verbindung mik
den Gemeindeverwaltungen — die in Frage
kommenden marxistischen Organisationen ent-
sprechend zu verständigen und das Erforder-
liche wegen Durchführung des Verbots zu ver-
anlassen. Als marxistische Organisationen
gelten alle der kommunistischen oder der so-
zialdemokratischen Partei angegliederken Ver-
einigungen und zwar auch dann, wenn diese
neben dem politischen noch einen anderen
Zweck haben tgekarnke Organisationen wie mar-
xistische Arbeilergesang-, Turn-, Spork-, Wan-
der- und Iugendvereine, Naturfreunde u. a.).
Aufhebung -es Mensurverbotes
Wie wir erfahren, wird dem Antrag des
Heidelberger Oberbürgermeisters, das im Jahr
1925 für Baden erlassene Mensurverbot auf-
zuheben alsbald entsprochen werden.
AusMuk von Warenhäusern von -er
Belieferung staatlicher Stellen
Wie die Pressestelle beim Staaksminlste-
rium mitkeilk, hat der Reichskommissar fol-
gende Verordnung erlassen: „Alle dienstliche«
Beschaffungen im Bereiche der badischen
Staatsverwaltung von Waren, Lebensmitteln
usw. sind künftig unter Ausschluß von Wa-
renhäusern, Einheitspreisgeschäften, Konsum-
vereinen und ähnlichen Einrichtungen beim
deutschen Einzelhandel (Mittelstand) vorzuneh-
Freiverkauf 18 Pfg.
fvir p^biKLtt. ooeuw/u.o uttv s^ul^bio
««<u,, »ie DollSgcmctiiI<!,»n Heloetd«,, e«i>»»I»ftr.« svnlasr> H-r«lSge»er: Ott» wer«. MdN
Echiinleitmi«: Lulheivrobe SS. Telephon 1048. Die Volkigemeinlchost erlcheini « mol wichenlli»
«rnd lost« mon-tkch S.w RM.; bet Tel-erzustelluns wzaglich S» Psg.; bei P°I»,ustelIun« »u»ü«.
llch »6 Df«. BeNellunoen nebmen »ie «riesteigee unl> DöSSmter entgegen. Ist die Leitung em
Eiw-ine» -"auch durch hihere Gewalt) verhindert, besteh« kein Anspruch oui SiMchldlgun»
Megelmlitzig erlckieinend« Beilagen au« allen WMenjgebieten.
SLsnoisoer issa
A«S4
Heidelberg, Montag, 27. März.
Postschecktonto: Die völligem» ,
verlang» eingefandte Manuilrwte Lbernehme» mir
Anzeigen: Die Sgespaltene Millünelerzeilc ll> Psa Die «geipaltene MLtmeterzeile im
Textteil 40 Pfg. Für kleine Anzeigen: Die bgeipgltene Milltmeter-cile ü P!g Be »iederboimw
Rabatt nach aufitegcndcm Tani Schluß der An-eigeiEnn°bme: lb Uhr. Lmeigen-rinn-bi«;
Leopldstraße s lAnlage); Telephon 4N4S. Lablungi-und ErwUnngiort: HeidSberg. «Mlchl^ßliche,
WerichtSstand: Heidelberg. Postschecktont«: Die
Aegierungsavvett k« Vaden
Kv»a« do« SottrensvtfSttvv — Söktzftgeyalt rvov Ma«» maaaMch — Wette«» Spa«matz«a-mea
Karlsruhe. Die Pressestelle beim Staats-
ministerium keilt mit:
„Auf Grund der Verordnung des Reichs-
präsidenten zum Schuhe von Volk und Staat
vom 28. Februar 1933 verordnet vorbehaltlich
endgültiger Regelung der Beauftragte der
Reichsregierung für das SkaatSministerium
im Namen des badischen Volkes auS Grün-
den der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, was folgt:
Die Dienstbezüge der Beamten und Ange-
stellten des Landes, die Ruhegehalts und Hin-
terbliebenenbezüge dürfen nur bis zum Be-
trage von 1090 Mark im Monat ausdezahlk
werden.
3 2.
Die Vorschrift des Paragraph 1 gilt auch
für die Zahlung der entsprechenden Bezüge
durch die Gemeinden, Gemeindeverbände und
die sonstigen Körperschaften. Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts.
3 3.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
t. April 1933 an in Kraft."
Herabsetzung von Direktorengehältern
Karlsruhe. (Eig. Meldung). Die vom Fi-
nanzminister Walter Köhler in Aussicht ge-
nommenen Sparmaßnahmen werden so rasch
es geht durchgeführt. Nach der Kürzung der
Tantiemen für die Direktoren der staatlichen
Rokhaus-Brauerei A.-G. ist nun auch bei den
übrigen staatlichen Wirtschafksbekrieben eine
Prüfung mit dem Ziel eingeleikek worden, die
überhöhten Bezüge der Direktoren und leiten-
den Angesiellkey zu ermäßigen. In Frage
kommen hier hauptsächlich das Badenwerk
und die Badische Bank, deren Gehallspolikik
von den Blättern aller Richtungen zum Ge-
genstand heftiger Kritik gemacht wurde, ohne
daß es bisher viel nützte.
Einsparungen bei ber Vressestelle
Pg. Moraller, der kommissarische Lei-
ter der Pressestelle beim Skaaksministerium
sah sich aus Ersparnisgründen veranlaßt, eine
größere Anzahl badischer und außerbadischsr
Zeitungen, die bisher bei der Pressestelle ge-
halten wurden, abzubestellen. Durch diese
Maßnahme wird eine Einsparung von jähr-
lich über 1009 RM. erzielt.
Den Verlagen wird anheimgestellk, der
Pressestelle Freiexemplare einzuweisen.
Bisher waren zwei badische Regierungs-
räte damit beschäftigt, Ausschnitte aus diesen
Zeitungen aufzukleben, eine Tätigkeit, die so
unnötig wie ein Kropf war.
Basen senkt Sie Fleischsteuer
Von der Pressestelle beim Skaaksministe-
rium wird inilgekeilk: Zur Vermeidung von
Härten wird auf Grund von Paragraph 18
Buchstabe D des Fleischsteuergesetzes vom 9.
Dezember 1932 bestimmt, daß anstelle der in
Paragraph 3 Absatz 1 Ziffer 1 des Fleisch-
steuergesetzes genannten Steuersätze von 30
und 36 RM. mit Wirkung vom 1. AprU 1933
an bis auf weiteres nur noch zu erheben sind:
Für ein Stück Rindvieh mit einem Lebend-
gewicht von mehr als 600 bis 730 kg. 24 AM
für ein Stück Rindvieh mit einem Lebendge-
wicht von mehr als 750 kg. 26 RM., die für
Farren und Kühe festgesetzten Sätze bleiben
unverändert.
TmgeMines Schächtverbot in BaSen
Der kommissarische Minister des Innern,
Stellvertreter Köhler, hak folgende sofort in
Kraft tretende Verordnung über „Das Schlach-
ten von Tieren" erlassen: Paragraph 1. Alle
zur Schlachtung bestimmten Tiere sind beim
Schlachten vor Beginn der Blutenkziehung zu
1 »stäuben. Beim Schlachten von Geflügel ist
das schnelle, vollständige Abkrennen des
Kopfes vom Rumpf der Betäubung gleich zu
achten. Auf Notschlachkungen (8 1 Abs. 3 des
Gesetzes über die Schlachtvieh- und Fleischbe-
schau vom 3. Juni 1900 — Reichsgesehblatt
Seite 547), bei denen sich die Betäubung Nach
Lage der Verhältnisse nicht ausführen läßt,
findet die Vorschrift des Absatzes 1 keine An-
wendung. Paragraph 2 Zuwiderhandlungen
gegen die Vorschriften des 8 1 werden nach
8 4 der genannten Verordnung mit Gefäng-
nis nicht unter einem Monat oder mit Geld-
strafe von 150 bis zu 15 000 NM. bestraft.
Paragraph 3. Diese Verordnung tritt sofort
in Kraft.
2872600 Mark für öte badische
Arbeitsbeschaffung
Beim badischen Finanzministerium ist heule
eine Mitteilung der Oeffa (Gesellschaft für
öffentliche Arbeitsbeschaffung) Berlin einge-
gangen, wonach zur Arbeitsbeschaffung in
Baden RM. 2 872 090 bewilligt wurden. Diese
Summe ist nur ein Teilbetrag dessen, was
Baden beantragt hak. Der Bekrag wird sich
wie folgk verkeilen: zur dringenden Verbes-
serung von Straßen werden 591000 Mark
verwendet, zur Herstellung von Dauerdecken,
1740 090 und zum Umbau von Brücken RM.
541999. Finanzminister Köhler hofft in Ver-
handlungen mik Berliner Stellen im Laufe der
nächsten Tage weitere größere Beträge für
das Land Baden herauszuholen.
Die ForMrung der Oberröetn-
regulierung
Der im Reichsverkehrsministerium ausge-
stellte Entwurf des Haushalts der Reichswas-
serstraßen-Verwaltung für das Rechnungsjahr
1933, der bereits die Zustimmung des Reichs-
wasserstraßen-Beiraks gefunden hak, sieht un-
ter den einmaligen Ausgaben einen drillen
Teilbetrag zur Fortsetzung der 1930 begon-
nenen Arbeiten an der Regulierung des
Rheins zwischen Kehl, Straßburg und Istein
in Höhe von 2389 999 RM. vor. Vorbehal-
ten bleiben 19 645 099 RM .
Zur Bekeiligung des Reiches an der Nek-
kar-Akkiengesellschaft sind 3 949 990 RM be-
stimmt. Mil Rücksicht auf die Finanzlage
werden anstatt der vertraglich vereinbarten
4 040 009 RM. nur 3 040 900 RM. angefor-
derkr weitere Mittel stehen aus dem Arbeils-
beschaffungsprogramm zur Verfügung.
*
Nationale Erziehung in Sen badischen Schulen
Der kommissarische badische Kultusmini-
ster Dr. Wacker hat es in seiner Ansprache
bei Uebernahme des Ministeriums mit aller
Deutlichkeit ausgesprochen, daß eine der wich-
tigsten Aufgaben der neuen Skaaksführung die
Erziehung der deutschen Jugend zum natio-
nalen Stolz sein wird.
ES hak sich leider gezeigt, daß es nötig ist,
besondere Verhaltungsmaßregeln zu erlassen,
auf deren Beachtung beim Absingen des
Deutschlandliedes oder des Horst Wessel-Lie-
des der Herr Kultusminister streng halten
wird. Was in allen außerdeukschen Ländern,
selbst bei den Exoten, beim Ertönen des Na-
kionalliedes eine Selbstverständlichkeit ist,
muß gewissen deutschen Iugenderziehern erst
beigebrachk werden! Kultusminister Dr. Wak-
ker hak angeordnek, daß beim gemeinsamen
Gesang des Deutschlandliedes sämtliche An-
wesenden sich von ihren Sitzen zu erheben und
sich eines der Würde des Augenblicks ent-
sprechenden Verhaltens bis zum Schluß der
letzten Strophe zu befleißigen haben.
Unterhaltungen sollen unter allen Umstän-
den unterbleiben, ebenso sind alle Gespräche
unmittelbar nach Beendigung des Liedes tun-
lichst zu vermeiden.
Die Schüler sämtlicher Lehranstalten sol-
len im Deulschunkerrichl über d: Bedeu-
tung des Deutschlandliedes, über den Dich-
ter und den Komponisten aufgeklärt wer-
den.
Für die bevorstehenden Abiturienkenschluß-
feiern wurde angeordnet, daß als Vortrags-
thema für die Abiturienten eine Würdigung
der Bedeutung der nationalen Erhebung ge-
Div»»«s«rn do« vaMcke«Laa»wtvtsckatt>.S»«lral-
»»«osisnMattunierKorvupttousorrdaMvvvtzast»»
Karlsruhe, 25. März. Auf Anordnung
des Reichskommissars Robert Wagner wur-
den am Freitagabend maßgebende Persön-
lichkeiten des Landw. Zenkralgenossenschafks-
verbandes, Karlsruhe in Hafk genommen, nach-
dem schon vor einer Woche eine polizeiliche
Sicherstellung von Akten und Büchern er-
folgte. Es handelt sich um Präsident Keidel
die Direktoren Pilger und Kun del,
Oberbuchhalter Weiß und die Generalsekre-
täre Wirth und Hoffmann. Samstag
vormittag wurden sie dem Untersuchungsrich-
ter vorgeführk, die Vernehmungen nahmen
den ganzen Samstag in Anspruch. Wir ver-
weisen in diesem Zusammenhang auf dis
schweren Angriffe, denen die Festgenomme-
nen bei den lehkjährigen GenossenschafkSver-
fammlongen ausgesetzt waren, auf Grund der
damals von «ns gemachten Enthüllungen über
„Sondervergütungen" usw.
Den Genannten wird vorgeworfen, daß
sie eine Reihe von Beträgen, die an sich der
Zenkralgenossenschafk hätten zufließen müssen,
zu persönlichen Zwecken aufgekellt und ver-
wendek haben. Außerdem wird der Vorwurf
erhoben, daß Gegenstände des persönlichen
Gebrauchs zu Lasten der Zenkralgenossenschafk
beschafft wurden. Unter anderem wird auch
der Vorwurf erhoben, die verantwortlichen
Leiter der Warenzenkrale häkken iudrschen
Großfirmen gegen Gewährung persönlicher
Vorteile in auffälliger Weise und nicht kauf-
männischer Weise zum Nachteil der Zenkral-
genossenschaft Vorteile verschafft.
Mit Rücksicht auf den Stand der Ermitt-
lungen und auf die im Gang befindlihe Un-
tersuchung können andere Einzelheiten einst-
weilen nicht bekannt gegeben werden. Es
wird dafür Sorge getragen, daß die Oeffenk-
lichkeik über die Vorgänge im einzelnen au
das Genaueste unterrichtet wird und "e Schul-
digen zur Verantwortung gezogen werden.
Ausdrücklich wird darauf hingewissen,
daß die Landwirkschafksbank wie überhaupt
alle ländlichen Genossenschaften in keiner
Weise an den Vorgängen beteiligt sind. So-
weit sich bisher überblicken läßt, wird ledig-
lich gegen führende Persönlichkeiten der Vor-
wurf erhoben, sich zu Lasten der von ihnen
betreuten Verbände persönliche Sonderoor-
teile verschafft zu haben.
wählt werde. Im Anschluß daran soll daS
Horst Wessel-Lied gesungen werden. Sofern
eine Ansprache nicht üblich ist, soll der An-
kalksleiker die Ereignisse der letzten Woche«
n einem kurzen Vorkrage würdigen. Als
Abschluß der Feiern soll allgemein das
Deutschlandlied gesungen werden.
Nachdem der Führer der deutschen Re-
volution, Adolf Hitler, zum Führer deS
»rutschen Volkes geworden ist, muß den
Schülern die Lektüre des Hitler-Buches
„Mein Kampf" ermöglicht werden. Nach
Maßgabe der vorhandenen Mitte! werden die
Schulen deshalb angehalken, das Werk für
sie Schülerbüchereien anzuschaffen. Ebenso
oll bei der Beschaffung der Schülerpreise
»erfahren werden. Auf jeden Fall sind bei
»er Auswahl der letzteren nationale
Werke zu berücksichtigen. Das Tragen von
Abzeichen der Verbände, die hinter der Re-
gierung der nakionalen Erhebung stehen, ist
»en Schülern und den Lehrern gestattet. Auch
gegen das Tragen von Abzeichen kirchlicher
Verbände der christlichen Bekenntnisse wird
nichts eingewendet.
Selbstverständlich ist es auch gestattet, in
»en Schulräumen Bilder des Reichskanz-
lers, Adolf Hitler anzubringen.
Die Entfernung von Zeitungen aus den
Schulräumen, deren Tendenz sich bewußt ge-
gen die nationale Regierung richtet, liegt auf
der Hand. Betroffen wird davon besonders
das Blakt des Cenkralvereins deutscher Staats-
bürger jüdischen Glaubens, die CV-Zeikung,
die seit Jahren kostenlos allen Schulleitern
zuging und stark zur Vergiftung der öffent-
lichen Meinung beitrug. Dieses Hetzblatt muß
sofort aus allen Konferenzzimmern enkfernk
werden. Der Herr Kultusminister verlangt
außerdem, daß die Annahme des BlakkeS
künftig verweigert wird.
Der Skaakskommifsar für das Ministerium
des Kultus und Unterrichts hak unkerm 24.
März 1933 im Amtsblatt folgende Bekannt-
machung erlassen:
Marxistischen Organisationen jeder Art
wird die Benützung von Schulräumen, Turn-
hallen und sonstigen schulischen Einrichtungen
— auch in gemeindeeigenen — Schulgebäude«
und auf gemeindeeigenen Schulqrundstücken
— mit sofortiger Wirkung untersagt.
Die Schulbehörden und Schulleiter haben
sofort — gegebenenfalls in Verbindung mik
den Gemeindeverwaltungen — die in Frage
kommenden marxistischen Organisationen ent-
sprechend zu verständigen und das Erforder-
liche wegen Durchführung des Verbots zu ver-
anlassen. Als marxistische Organisationen
gelten alle der kommunistischen oder der so-
zialdemokratischen Partei angegliederken Ver-
einigungen und zwar auch dann, wenn diese
neben dem politischen noch einen anderen
Zweck haben tgekarnke Organisationen wie mar-
xistische Arbeilergesang-, Turn-, Spork-, Wan-
der- und Iugendvereine, Naturfreunde u. a.).
Aufhebung -es Mensurverbotes
Wie wir erfahren, wird dem Antrag des
Heidelberger Oberbürgermeisters, das im Jahr
1925 für Baden erlassene Mensurverbot auf-
zuheben alsbald entsprochen werden.
AusMuk von Warenhäusern von -er
Belieferung staatlicher Stellen
Wie die Pressestelle beim Staaksminlste-
rium mitkeilk, hat der Reichskommissar fol-
gende Verordnung erlassen: „Alle dienstliche«
Beschaffungen im Bereiche der badischen
Staatsverwaltung von Waren, Lebensmitteln
usw. sind künftig unter Ausschluß von Wa-
renhäusern, Einheitspreisgeschäften, Konsum-
vereinen und ähnlichen Einrichtungen beim
deutschen Einzelhandel (Mittelstand) vorzuneh-