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Volksgemeinschaft: Heidelberger Beobachter, NS-Zeitung für Nordbaden (3) — 1933 (März-April)

DOI Kapitel:
Nr. 51-76 (1. - 31. März)
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1933 / 3. kchrg. ? Nr. S1

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Eestdeinro «auch durch höhere Sewolt) »erhindett. besteht kein «nlvruch «nt SMchtdljm»
MegelmStzig erlchelnend« Beilagen au» allen WiNenioedieten


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Heidelberg. Mittwoch. 1. März 1933

Leovldftroße S i«nlage)l Telephon 4048. ZablungS-und Srlüllungrorl deidelderg. Ausschliesilicher
Eciichtsstaud: Heidelberg Poftschecklonio: Tie Bolkraeme nichai« starlrrnle .1884^ Kür im»
oerlanch eingeianorc Manuileivte über ehmcn »ir leine Beea iwornurg.

Berlin, 28. Febr. Die Derordnnng
des Reichspräsidenten zum Schatze von Volk
and Staat trägt das Datum vom 28. Februar
1933 und hat folgenden Wortlaut:
Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der
Reichsverfassung wird zur Abwehr kommuni.
stischer slaaksgesährdender Gewaltakte folgen-
des angeordnek:
8 1
Die Artikel 114, 118, 117. 118, 123, 124
Snd 153 der Verfassung des Deutschen Rei-
ches werden bis auf weiteres außer Kraft ge-
setzt. Es sind daher Beschränkungen der per-
sönlichen Freiheit des Rechts der freien Mei-
nungsäußerung einschließlich der Pressefrei-
heit des Vereins- und Versammlungsrechks
Eingriffe in das Kriegs-, Post-, Telegraphen-
«nd Fernsprechgeheimnis Anordnungen von
Haussuchungen und von Beschlagnahmen, so-
wie Beschränkungen des Eigentums auch
außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetz-
lichen Grenzen zulässig.

Werden in einem Lande die zur Wieder-
herstellung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung nötigen Maßnahmen nicht gekrof-
fen, so kann die Reichsregierung insoweit die
Befugnisse der Obersten Landesbehörde vor-
übergehend wahrnehmen.
8 3
Die Behörden der Länder und Gemeinden
(Gemeindeverbände) haben den ans Grund
des Paragraph 2 erlassenen Anordnungen der

Reichsregierung im Rahme« ihrer Zuständig-
keit Folge zu leisten.
84
Wer von den Obersten La«desbehörden oder
den ihnen Nachgeordneten Behörden den zur
Durchführung dieser Verordnung erlassenen
Anordnungen, oder den von der Reichsregie-
rung gemäß 8 2 erlassenen Anordnungen zu-
widerhandelk, oder wer zu solcher Zuwider-
handlung auffordert oder anreizk, wird, so-
weit nicht die Tal nach anderen Vorschriften
mit einer schweren Strafe bedroht ist, mit Ge-
fängnis nicht unter einem Monat oder mit
Geldstrafe von 150 bis zu 18000 RM. be-
straft.
Wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz
1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben
herbeiführt, wird mit Zuchthaus bei mildern-
den Umständen mit Gefängnis nicht unter S
Monaten und wenn die Zuwiderhandlung den
Tod eines Menschen verursachl, mit dem
Tode, bei mildernden Umständen mit Zucht-
haus nicht unter zwei Jahren bestraft. Dane-
den kann auch auf Dermögenseinbeziehnng
erkannt werden. Mer zu einer gemeingefähr-
lichen Zuwiderhandlung (Absatz 2) auffordert
oder anrelzt, wird mit Zuchthaus, bei mildern-
den Umständen mit Gefängnis nicht unter drei
Monaten bestraft.
8S
Mit dem Tode sind die Verbrechen zu be-
strafen, die das Strafgesetzbuch in den 8 81
(Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 307
(Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Ueber-
schwemmung), 315 Absatz 2 (Beschädigung von

Eisenbahnanlagen), 324 (Gemeingefährliche
Vergiftung) mit lebenslänglichem Zuchthaus
bedroht.
Mik dem Tod« oder soweit nicht bisher
eine schwerere Strafe angedroht ist, mit le-
benslänglichem Zuchthaus oder mit Zuchthaus
bis zu 15 Jahren wird bestraft:
1. Wer es unternimmt, den Reichspräsi-
denten oder ein Mitglied oder einen Kommis-
sar der Reichsregierung oder einer Landesre-
aierung zu töten, oder wer zu einer solchen
Tötung auffordert, sich erbietet, ein solches
Erbieten annimmt, oder eine solche Tötung
mit einem anderen verabredet.
2. Wer in -en Fällen des 8 115 Absatz 2
des Skrafoesetzbnches (schwerer Aufruhri, oder
des 8 125 Absatz 2 des Strafgesetzbuches
(schwerer Landesfriedensbruch) die Tat mit
Waffen oder in bewußtem und gewoklkem
Zusammenwirken mit einem Bewaffneten be-
geht.
3. Mer eine Freiheitsberaubung (8 239>
des Strafgesetzbuches in der Absicht beaetzk,
sich des der Freiheit Beraubten als Geisel im
politischen Kampf zu bedienen.
§6
Di«se Verordnung tritt mit dem Tage der
Verkündung in Kraft.
Berlin. 28. Februar 1933.
Der Reichspräsident: gez. v. Hindenburg
Der Reichskanzler: gez. Adolf Hitler,
Der Reichsminister des Innern:
gei. Dr. Frick,
Der ReichSminister der Justiz:
gez.: Dr. Gürkner.

öö! / SÄäMte Gegenmatznahmrn im ganzen Reich

Die Verordnung der Reichsregierung. die wir
Ml anderer Stelle im Wortlaut bringen, ist deshalb
notwendig geworden, weil die Fund« im Kart
Liebknechkhans ergeben haben, daß die Brand-
stiftungen im Reichstag und kn Berliner Schloß
mil Wisse« und Willen kommunistischer Führer er-
folgt sind. Ferner liefert das gefundene Material
den klaren Beweis dafür, daß auch sozialdemokra-
tische Führer m engster Verbindung mit diesen
Plänen gestanden haben. Außerdem sind Listen ge-
funden worden, auf denen die Personen angeführt
waren, die als Geiseln „verhaftet" werden sollten.
Vornehmlich waren das Frauen und Kinder füh-
render politischer Persönlichkeiten. — Gleichzeitig
sollten kommunistische Terrorgrnppen öffentliche
Gebäude und lebenswichtige Betriebe in Brand
stecken, außerdem die Führer vornehmlich der SA
und SS, sowie der PO ermorden. Das Ungeheuer-
lichste an den im Liebknechkhaus anfgesundene»
Plänen ist folgender käuflicher Plan:
Nicht nur einzelne Personen, sonder» ganze
Gruppe» der Bevölkerung, ganze Stadtteile
sollten durch Vergiftung des LeilungSwassers,
durch Vergiftung der Speise» ermordet werde«.
Der geistige Urheber dieses viehische« Planes
scheint der kommunistische Milli onär Mün-
zenberg zu sein weitere Mithelfer die Moskauer
Fremdenlegionäre Torgler, Lehmann - Rußbüldt,
Kisch, Kaspar und der Redakteur der „Roten Fah-
ne" Schneller. Wahrscheinlich sind aber noch viel
zahlreichere Mitglieder der KPD bei diesem asia-
tischen Plan beteiligt gewesen.
WWWWWtMMLWSMMEM««»
„Weltgefahr des Bolschewismus".
Hierüber spricht der Führer Donnerstag,
20.30 Uhr über alle deutschen Sender.
Jeder Nationalsozialist ist verpflichtet,
möglichst viele Volksgenossen an seinem
Radio zu holen, damit sie diese wichtige Rede
Adolf Hillers hören.

De« Berliner Polizeipräsident Hal sämtliche
Verkehrs lokale der KPD in Berlin polizeilich ge-
schlöffe«. Der berüchtigte sozialdemokratische Dr.
Eckstein ist verhaftet worden. 3» Stettin wurde
«ine SPD-Versammlung mit dem marxistischen
Einheilsfrontler Löbe verboten. In Weimar, Apol-
da, Saatfeld, Mlona, Kiel, Wilhelmshaven und
andere» preußische» Städten wurde» sämtliche
KPD-Führer verhaftet und di« KPD-Mordzen-
traten polizeilich beseht. Auch zahlreich« sozial-
demokratische Mordbrutsiellr«, SPD - Gewerk-
schaftshäuser und sozialdemokratische Vertagsge-
bäude wurden geschloffen. Das beschlagnahmte
hochverräterisch« Material geht m die tausende
von Zentnern.
*
Die zenlrümliche» Hetzblätter „Badischer Beob-
achter" and sechs weitere badische Zenlrnmszeiknn-
gea wurden ebenso wie di« Dortmunder „Tremo-
nia" verböte». — In Bayern scheint man unter
dem Zwang der Verhältnisse langsam zur Einsicht
za komme«, denn die bayerische Staalszeikung
schreibt über das energische Vorgehen unseres Pg.
Göring: „Die Art, m der der zuständige preußische
Kommissar des Inner» vorgegange« ist, wird zum
Bewußtsein bringe», daß Deutschland noch lange
nicht Sowjelrußland ist. Für das deutsche Volk
besteht seht der Zustand der Notwehr, und dieser
Zustand rechtfertigt di« schärfste« und brutalsten

Mittel."
In Berlin marschiert« gestern eine Abteilung
SA vor dem Karl Liebknechkhaus auf und hißte
auf dem Dach dieses bolschewistischen Verbrecher-
gebäudes unter stürmische» tzeilrufe», der in die
Tausende zählenden Menschenmenge die Fahne
des dritten Reiches, unser Hakenkreuzbanner.

Das „Vorwärts"-Kebüuöe besetzt
Berlin, 28. Febr. Gegen 2.30 Uhr
morgens wurde das Gebäude des sozialdemo-
kratischen „Vorwärts" durch ein Polizei-
kommando beseht. Alle Druckerzeugnisse,
also nicht nur der „Vorwärts" allein, sondern
auch die Gewerkschaftsblälker, u. a. „Der
Kommnnalbeamle", „Einigkeit"
usw., die gerade gedruckt wurden, wurden be-
schlagnahmt und in Lastwagen nach dem Po-
lizeipräsidium geschafft. Die Beamten gaben
auf Befragen der „Dorwärks"-Schrifkleikung
an, daß sie nichts Näheres über die Beschlag-
nahme sagen könnten. Sie handelten in ge-
nerellem Auftrag des preußischen Innenmini-
steriums.

KardinakerrMoi Faulhaber erklärt


in einem Fasthirlenbrief, der von den Kanzeln der Erzdiözese München-Freising am
vergangenen Sonntag verlesen wurde u. a.:
„Dtv Blocke wlvd kck niemals eine« etnrelns«
Vaetei vevsckeelven"
Das Zentrum lügt also, wenn es behauptet, jeder gläubige Katholik müsse Zen-
trum wählen!

l-iidler Kat Deutschland
xerettet!
F. K. Die Niederbrennung des Reichs-
kagsgebäudes und des Berliner Schlosses durch
Handlanger Moskaus und ihrer Freunde von
der „Einheitsfront" ist ein Fanal für die
deutsche Nation. Ein besonders eindringliches
kür die Millionen deutscher Volksgenossen, die
lange Jahre hindurch die Warnungen unserer
Führer vor der drohenden bolschewistischen
Blut- und chewaltherrschafk leichtfertig in den
Wind geschlagen haben, weil ihnen diese Ge-
fahr nicht auf Schritt und Tritt enkgegenkrak.
Ein besonders eindringliches Fanal auch des-
halb, weil erst am Vortage des ungeheuren
Verbrechens die nationalsozialistische Presse
ihre ersten Veröffentlichungen über die Pläne
der unlerlrdtschen Verbrecherzcntrale im Karl
Liebknecht-Haus gebracht hakte. Was dort
seit Jahren in aller Ruhe vor der marxistisch
geführten Berliner Polizei an Mord- und
Vrandschotzungsplänen von Juden des Typus
Münzenberg ausgeheckk wurde, — wir Natio-
nalsozialisten allein haben das wenigstens in
groben Umrissen seit Jahren zu ahnen ver-
mocht dank der oft nur unter Einsatz des Le-
bens zu erlangenden Informationen des „Nach-
richtendienstes" unserer braven SA und SS.
Zur selben Zeit aber war die Berliner Kri-
minalpolizei unter Isidors" Leitung in der
Hauptsache damit beschäftigt, die Parteiheime
der NSDAP zu durchsuchen, vergeblich Zu
durchsuchen nach dem „hochverräterischen"
Material, das die Herren Brüning, Braun
und Severlng so notwendig gebraucht hätten
zur weiteren Erhaltung ihrer Schönheit und
Würde. Münzenberg und Co. aber, die
astatischen Organisatoren des von Moskau
befohlenen Blut- und Mordkerrors, waren^a-
mals sicher vor feder Störung.
Am 30 .Januar kamen endlich die Män-
ner zur Macht, die als einzige in Deutschland
sich keinen Illusionen Hingaben über die Größe
der bolschewistischen Gefahr. Ein National-
sozialist übernahm das Berliner Polizeipräsi-
dium. Seine erste Tat war eine Säuberung
des Polizeikörpers. Seine zweite die Durch-
su^lMg -'s Liebkn'chth-kttes und jchon diese
erste Hausdurchsuchung förderte so grauenhafte
Mord- und Aufruhrpläne zu Tage, daß den
deutschen Bürger, der sich fälschlicherweise
Jahre lang „sicher" gefühlt hatte, das kalte
Grauen überlief, als die NS-Presse am ver-
aangenen Montag den ersten summarischen
Bericht darüber veröffentlichte.
Zur selben Stunde schon flackerten die
Flammen im Berliner Schloß, und am
Abend dieses gleichen Tages glühte die Glas-
kuppel des Reichslagsgebäudes blut-
rot gegen den fahlen nächtlichen Himmel der
Großstadt.
Das Tempo, in dem sich die Ereignisse
folgten, ist erklärlich. Moskau hatte keine
Zeit mehr, atnuwarken, nachdem seine Ge-
heimpläne aufgcfunden waren. Moskau
wußte, daß in wenigen Stunden die regie-
rungsverankworklichen Männer der NSDAP
alle Maßnahmen getroffen haben würden,
nm sedem derartigen Umsturzversuch für die
Zukunft von vorn herein mit aller Brutalität
enkgegenkreken zu können. Jetzt konnte das
blutige Ziel nur noch erreicht werden, wenn
eine Ueberrurnpelunq innerhalb der nächsten
Stunden gelang. lind nun drückte Moskau
auf den Knopf, die Juden aus dem Keller des
Liebknecht-Hauses gaben das Signal: feige,
wie sie sind, schickten sie auch hier wieder an-
dere an die gefäbrliche Front.
Der Brand des Neichskagsgebäudes sollte
das Signal sein für Brandschatzungen und
Mordkaken im ganzen deutschen Reich. Frauen
und Kinder, besonders auch solche von Po-
lizeibeamten, sollten aus den Wohnun-
 
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