Sekte 2
Freitag, de« 17. November 1988.
L Fahr. / «
sich-rechtlich«» Körperschaft «k-et«m-«r«setzl
hat, war em historisches Ereignis des nativnal-
jozialistlschen Kulkuraufbaues. Die Schaffung
der Reich->kulturkammer ist eine Leistung aus
einer neuen Gesinnung, wie auch im Kultur-
schaffen die Leistung ausschlaggebend ist, di«
nur möglich ist aus einer bestimmten Gesin-
nung, die herauswächst im Dienste einer Idee.
Gerhard Krüger.
Ms as«sa Gsfstzs
(Fortsetzung von Sette 1!)
das Gericht von der Beleidigung absehen
können, wenn es einstimmig der Meinung ist,
daß die Aussage unerheblich ist und daß
auch unter Eid eine andere Aussage nicht zu
erwarten ist. Es soll ferner von dem Eid ab-
gesehen werden, wenn das Gericht einstimmig
der Meinung ist, baß die Aussage osfenbar
unglaubhaft ist und daß auch unter dem Druck
des Eides auf eine wahre Aussage nicht zu
rechnen ist. Schließlich wird eine generelle
Einschränkung vorgenommen für Privatklage-
sachen und Uebertretungen. In beiden Fällen
soll nur dann, wenn es unerläßlich ist die
Wahrheit auf diesem Wege an den Tag zu
bringen, der Eid abgenommen werden. In
wichtigen Fällen soll auch bei Prtvatklagen
die Möglichkeit bestehen Zeugen zu vereidigen.
Mit dem Gesetz soll natürlich nicht die
Möglichkeit erleichtert werden vor Gericht die
Unwahrheit zu sagen. Der Eid wird im
Strafverfahren immer in erheblichem Umfange
gebraucht werden müssen, weil im Strafver-
fahren der Staat mit genauer Rücksichtslosig-
keit auf die Erforschung der Wahrheit bedacht
sein muß. Wenn es also erforderlich ist, muß
der Zeuge den Eid leisten. Der Staat hat
nicht etwa die Absicht vor der Lüge zu kapi-
tulieren, sondern er fühlt sich stark genug, um
in Kleinigkeiten die Zügel locker zu lassen.
Die AOerkrMetzung ter Mineral-
waUr- und SchaumweWeuer
-A- Berlin, 16. November. (Eig. Meldg.)
Am 1. Dezember 1933 tritt bekanntlich das
Gesetz in Wirksamkeit, durch das die Mineral-
wasser- und Schaumweinsteuer bis zum 31.
März 1936 außer Kraft gesetzt werden. Mit
Rücksicht aus die wirtschaftliche Notlage der
Mineralwasferindustrie war bereits Ende vo-
rigen Jahres das Mineralwassersteuergesetz
außer Kraft gesetzt worden. Die Gründe, die
damals hierfür bestanden, bestehen auch heute
noch. Hinzu kommt, daß gerade jetzt, wo das
Bestreben der Reichsregierung darauf gerich-
tet ist, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, das
Gesetz nicht geeignet wäre, dieses Bestreben zu
unterstützen.
Was den Beschluß anlangt, das Schaum-
weinsteuergesetz außer Kraft zu setzen, so ist
hier maßgebend gewesen, daß der Absatz der
Schaumweinindustrie in den letzten Jahren
ständig zurückgegangen ist. Während noch im
Jahre 1929 9,9 Millionen Flaschen und im
Jahre 1939 6,7 Millionen Flaschen verkauft
wurden, waren es in den Jahren 1931 und
1932 nur noch 4,5 Millllionen Flaschen. Dem-
nach ist auch das Steuereinkommen von fast
10 Millionen Mark auf rund 4,5 Millionen
Mark gesunken. Diese Entwicklung führte zu
Arbeiterentlassungen, zu Kurzarbeit und zu
einer Verminderung des Einkaufs von Wein,
damit verknüpft zu Kapitalsverlust und Ver-
lustabschlüssen, sodaß die Schaumweinindustrie
nahezu vor dem Zusammenbruch steht. Mit
dem Darniederliegen der Schaumweinindustrie
war auch in stärkstem Maße ein Darniederlie-
gen der Nebenbetriebe verknüpft, der Kisten-,
Flaschen- und Skaniolfabriken, Korkenherstel-
ler usw. Die Glashütten, die Schaumwein-
flaschen Herstellen, liegen still; mit dem Ergeb-
nis, daß ihre Arbeiter beschäftigungslos sind.
Das Gleiche trifft auch auf die übrigen eben
erwähnten Betriebe, wenn vielleicht auch nicht
in diesem starken Maße, zu. Es wären in der
Schaumweininduskrie im kommenden Winter
unbedingt neue Entlassungen nötig gewesen,
wenn ihr nicht geholfen würde.
Oie Schaumweinindustrie verspricht sich nach
der Beseitigung der Steuer eine Preissenkung
für Sekt und eine Erhöhung der Absatzmöglich-
keiten, sowie eine Hilfe für die Äebenindu-
strien. Die Schaumweininduskrie hat die Zu-
sicherung gegeben, daß sie keine Entlassungen
gegenüber dem Beschäftigungsstande vom 10.
November 1933 vornehmen werde. Sie hat
weiter erklärt, daß innerhalb eines Vierteljah-
res die Zahl der Beschäftigten um 1 000 Per-
sonen und die der in den Nebengewerben um
etwa 2 000 Personen steigen wird. Durch den
Absatz von mindestens fünf Millionen Liter
deutschen Weines wird schließlich eine Existenz
für mindestens 1 000 Winzer geschaffen.
-o-
WieLer 15 NaiionalWMten
ausaebüraert
Wien, 16. Nov. In Wien wurden aber-
mals IS Nationalsozialisten ausgebürgert. Un-
ter ihnen befindet sich auch der frühere Lan-
despressechef Raimund Heintz.
Das jMnöiMe Kabinett zmüSaeirelen
X Kopenhagen, 16. Nov. Nachdem die So-
zialdemokratie im Alting ein Mißtrauensvo-
tum gegen den der Selbständigkeitspartei an-
gehörenden Justizminister Gudmundsson ein-
gebracht haben, hat das isländische Koalitions-
kabinett seinen Rücktritt beschlossen.
Die SeuW-volniWen Besprechungen
Lebhatte Bejriebigung in Volen
O Warscha«, IS. Nov. In hiesigen politischen
Kreise» wird die Erklärung des Reichskanz-
lers dem polnischen Gesandten gegenüber als
et» wichtiger Schritt auf dem Wege zum Be-
ginn günstiger Beziehungen beurteilt und
ebenso lebhaft erörtert. Der Besuch des fran-
zösischen Botschafters beim Außenminister Beck
am Donnerstag dürfte, wie verlautet, u. a.
auch in diesem Zusammenhang erfolgt sein.
Die Warschauer Abendpresse widmet dem Ber-
liner Bericht über die Unterredung zwischen
dem Reichskanzler und dem polnischen Vertre-
ter die größte Aufmerksamkeit. Die Ueberschrift
des regierungsfreundlichen „Kurier Ozerwon-
ny" lautet „Auf dem Wege zur Befestigung
des Friedens mit Deutschland" und „Bcdeut-
ame Erklärung über die Nichtanwendung von
Gewalt". Auch die rechtsoppositionelle Presse,
die schon aus ihrer inneren politischen Einstel-
lung heraus sich eine Zurückhaltung auferle-
gen zu müssen glaubt, begrüßt mit großer Be-
friedigung die Aufrechterhaltung der Bezie-
hungen zwischen dem Dritten Reich und Polen.
Die Erklärung des Reichskanzlers bezeich-
net das national-demokratische Blatt „ABC"
als „eine zweifellos günstige Erscheinung".
Der rechtsoppositionelle „Kurier Warszawska"
erwartet von dem Fortgang der deutsch-polni-
schen Besprechungen vor allem die Regelung
der Handelsbeziehungen sowie eines Teiles
der politischen Fragen. Dadurch, glaubt das
Blatt, wäre viel in Bezug auf die „moralische
Abrüstung" zu machen. Was indes die Abrü-
stungsfrage angeht, so ist es schon aus konser-
vativer Anhänglichkeit für den Völkerbund für
eine allgemeine Aussprache und gegen Einzel-
gespräche. Zum Schluß wirb dem polnischen
Gesandten in Berlin versichert, daß er bei sei-
ner weiteren Arbeit „auf die Unterstützung der
polnischen Oeffentlichkeit rechnen kann, insofern
seine Verstänbnisbereitschaft auf sehr nüchter-
ner Grundlage beruhen wird."
Die DmUWlmg -es KonkorSals
O Karlsruhe, 16. November. Wie die
Pressestelle beim Staatsministerium mikkeilt,
hat der Minister des Innern an die Bezirks-
ämter, die Polizeipräsidien und die Polizei-
direktion Baden-Baden folgende Verfügung
erlassen:
Durch den Abschluß der Ratifikation und
die nunmehrige Veröfsentlichung des Konkor-
dats im RGB (RGBl. 2, S. 679 ff) sind dis
Rechte und Pflichten des Staates und der
katholischen Geistlichen l :r abgegrenzt wor-
den. Einerseits ist den geistlichen die Mit-
gliedschaft in politischen Parteien und die Tä-
tigkeit sür solche Parteien verboten (Art. 32),
andererseits hat der Staat die Verpflichtung
übernommen, den Geistlichen in Ausübung
ihrer geistlichen Tätigkeit in gleicher Weise
wie Staatsbeamten behördlichen Schutz zu ge-
währen und gegen Beleidigungen ihrer Per-
son oder ihrer Eigenschaft als Geistlichen so-
wie gegen Störungen ihrer Amtshandlungen
vorzugehen. (Art. 5.)
Zwangsmaßnahmen gegen katholische Geist-
liche außerhalb des Rahmens der allgemeinen
Gesetze sind daher in Zukunft unzulässig. Die
Polizeibehörden wurden daher angewiesen, ge-
gen unzulässiges Vorgehen gegenüber katholi-
schen Geistlichen, namentlich gegen Zusammen-
rottungen zur Erzwingung der Inschuhhaft,
nähme oder Versetzung eines Geistlichen nach
Maßgabe der bestehenden Gesetze und Anord-
nungen mit aller Schärfe einzuschreiten. Nach
Abschluß des Konkordates bedarf es solcher
Mittel nicht mehr, vielmehr ist stets -er dienst-
llche Weg einzuhalten.
Der Treueid des Bischofs (Art. 16) bietet
Gewähr dafür, daß Geistliche, deren Verhalten
in Widerspruch zum Konkordat steht, von
ihrer vorgesetzten Stelle zurechkgewiesen und
erforderlichenfalls von ihren Posten entfernt
werde».
Im Intereste einer Befriedung zwischen der
nationalen Bewegung und der katholischen
Geistlichkeit liegt es aber, wenn unter die Ver-
gangenheit ein Strich gemacht und Geistlichen,
die vor Abschluß des Konkordats feindselig
gegenüber der nationalen Bewegung sich ver-
halten haben, Gelegenheit gegeben wird, fetzt
nach Abschluß des Konkordats sich loyal zu
verhalten.
Verletzung zweier KMicher
Karlsruhe, 16. November. (Eigener Draht-
bericht.) Wie wir hören, wurde Pfarrer
Thoma in Schonach, der seinerzeit wegen
seines gehässigen Verhaltens in Schutzhaft ge-
nommen werden mußte, vom Herrn Erzbischof
nach der Gemeinde Hambrücken bei Phi-
lippsburg versetzt. Ferner ist ein anderer ge-
hässiger Gegner des Nationalsozialismus,
Pfarrer Heffner in Steinbach nach Dlllis-
heim bei Wie-loch versetzt worden.
Es ist dankbar zu begrüßen, daß der Herr
Erzbischof den Wunsch der Regierung und der
Bevölkerung nach Entfernung dieser Geistli-
chen von Orken, wo sie sich unmöglich gemacht
haben, erfüllt hat. Wir hoffen, daß diese
Geistlichen an ihren neueen Wirkungsstätten
keinen Anlaß zu weiteren Klagen geben und
den Weisungen des Herrn Erzbischofs zur lo-
yalen Mitarbeit am neuen Staat gehorchen
werden.
Skvvuge srvafsR ssgsa pvlttksch» Vevvvvchev
«ns
Das Wahlergebnis vom 12. November hak
vor aller Welt eindeutig bewiesen ,daß Millio-
nen Deutscher, die noch bei der Machtüber-
nahme durch den Nationalsozialismus im geg-
nerischen Lager gestanden haben, sich heute
unter dem Eindruck der alle Gebiete umfassen-
den Aufbauarbeit des neuen Staates hinter
diesen gestellt haben. Was noch am 30. Januar
ds. Is. niemand für möglich gehalten hätte,
ist Wirklichkeit geworden:
Der Marxismus ist nicht nur in seinen
äußeren Organisationsformen zerschla-
gen, sondern seine Gedankenwelt ist in-
nerlich überwunden.
Volk und Führung sind eins geworden.
Wer daher heute den Staat und seine Gesetze
angreift, greift damit das deutsche Volk in sei-
ner Gesamtheit an. Er stellt sich bewußt außer-
halb der Gemeinschaft des Volkes und ist da-
her als Verbrecher anzusehen und dement-
sprechend zu behandeln.
Kürzlich ist ein Reichsgeseh zur Gewähr-
leistung des Aechtsfriedens ergangen, dessen
Bestimmungen nachstehend kurz zusammenge-
faßt wiedergegeben seien. Darnach setzt sich
jeder, der den Aechksfrieden stört und die Ge-
setze und die Autorität des Staates mißachtet,
den schwersten Strafen, unter Umständen sogar
der Todesstrafe aus.
Außer dem Reichspräsidenten und den
Mitgliedern der Reichsregierung und der Lan-
desregierungen genießen nunmehr auch an-
dere Träger der Staatsgewalt besonderen
Strafrechtlichen Schutz. Darunter fallen die
Richter, die Staatsanwälte, die Polizei- und
Sicherheitsbeamten, die Wehrmachtangehöri-
gen, dann die Angehörigen der Sturmabtei-
lungen (einschließlich des Stahlhelms) und der
Schutzstaffel der NSDAP, die Amtswalter
der NSDAP und die Angehörigen des Deut-
schen Luftspoktverbandes. Auch die Schöffen
und Geschworenen, Zeugen und Sachverstän-
digen müssen zur Wahrnehmung des Rechts-
friedens im Staat besonders geschützt werden.
Wer es unternimmt, diese Personen aus po-
litischen Beweggründen oder wegen ihrer amt-
lichen oder dienstlichen Tätigkeit zu töten, oder
wer auch nur zu einer solchen Tötung auffor-
dert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt
oder «in« solch« Tötung mll «ln«m anderen
vereinbart, der ist mit dem Tod« oder mit
Zuchthausstrafe zu bestrafen.
Der Hochverrat, d. h. der Angriff auf die
bestehende Staatsform, ist schon nach den bis-
herigen Bestimmungen ein todeswürdiges
Verbrechen. Das neue Gesetz erweitert die
Strafbestimmungen in besonders eindrucksvol-
ler Weise. Mit dem Tod oder mit Zuchthaus
kann jetzt auch bestraft werden, wer im Aus-
land eine Druckschrift, durch die der Tatbe-
stand des Hochverrats begründet wird, herstellt,
verbreitet oder zum Zwecke der Verbreitung
bereithält, oder wer sonst ein Verbrechen des
Hochverrats begeht. Außerdem ist die Einfüh-
rung hochverräterischer Druckschriften in das
Inland zum Zweck der Verbreitung und die
Verbreitung solcher Druckschriften im Inland
dem Hochverrat gleichzustellen: auch bei diesen
Verfehlungen kann auf Todesstrafe oder
Zuchthausstrafe erkannt werden.
Da die Einführung siaütsgefährlicher Druck-
schriften in den letzten Monaten immer wieder
beobachtet werden konnte, hat sich der Gesetz-
geber auch hier veranlaßt gesehen, die Straf-
bestimmungen erheblich zu verschärfen. Wer
in der Absicht, den Staat zu gefährden, aus-
ländische Wühlschrifken einführt, die zur Neu-
bildung von Parteien, zum Widerstand gegen
die Staatsgewalt oder zu sonstigen Ilnbokmä-
ßigkeiken auffordern, oder die Lügenmeldungen
enthalten, Kan« mit Zuchthausstrafe bis zu S
Jahren bestraft werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hin-
gewiesen, daß bei einer ganzen Reihe von
staatsgefährdenden Straftaten auf die Todes-
strafe erkannt werden kann, so bei Landesver-
rat, Verrat und Ausspähung militärischer Ge-
heimnisse, schwerem Aufruhr, schwerem Land-
friedensbruch, Festnahme von Geiseln im poli-
tischen Kampf, Giftbeibringung, Herbeifüh-
rung von Explosionen, Herbeiführung einer ge-
meingefährlichen Ueberschwemmung und Be-
schädigung von Eisenbahnanlagen.
Der neue Staat ist gewillt und entschlof-
fen, rücksichtslos gegen die Friedensstörer vor-
zugehen. Die verbrecherischen Elemente wer-
den deshalb auf das eindringlichste davor ge-
warnt, den Rechksfrieden zu stören und zu ver-
suchen, di« Aufbauarbeit -es neuen Staates
ru untergrab««.
AutzeWliM iu Kürze
Zu einem kleine» Zwischenfall, -«, für bi«
„Aufrichtigkeit" der hochgerüstete« Staaten be-
zeichnend ist, kam eStmenglischenUnter-
siaus: Der erste Lord der Admiralität teilt«
dort auf eine Anfrage über bi« U-Boot-Rü-
tungen mit:
„Seit dem 11. November 1918 Vck
Großbritannien 8L
Frankreich 8V
Dentschlanö lei««
Unterseeboote gebaut".
Auf die Anfrage, warum Frankreich eigent-
lich soviel Unterseeboote baue, wo Deutschland
doch kein einziges besitze, erfolgte kein«
Antwort seitens der Admiralität. Diese
auffällige Schweigsamkeit beleuchtet blitzartig
die wahren Hintergründe des Wettrüstens!
*
Im Lande Dollfuß tobt der politische Wahn-
tun. Die Verhängung des Standrechts,
das zeigen schon die ersten Tage nach dieser
Verzweiflungsmatznahme ist nicht geeignet, baS
unaufhaltsame Vordringen der NSDAP auf-
zuhalten. Allabendlich brennen aus den Ber-
gen dieses deutschen Landes riesige Hakenkreuz«
euer. Und wenn Herr Dollfuß versichert, er
volle „durch seine Politik dem ganze« beut«
che« Volke ei« Vorbild gebe«", so kann er
icher sein, baß solche Erklärungen einen gro-
zen Erfolg auslösen — allerdings einen Hei-
:erkeitserfolg! — Mit den unwürdig-
ten Mitteln versucht sich Dollfuß am Ruder zu
falten. Neuerdings sind sogar weiblich«
„Putzscharen " gebildet worden, die gezwun-
gen werden, Hakenkreuze und nationalsozia-
listische Parolen von den Wänden und Mauern
zu beseitigen. Jeder weitere Lag dieses unge-
heuerlichen Terrors führt täglich mehr Men-
schen zum NationalsoztaltSmuS! Mr schätzen
Herrn Dollfuß und seine Ministerkollege«
nicht, aber wir wünschen ihm trotzdem nicht,
daß er einmal in die Verlegenheit käme, ein
verfaffnngswidriges Todesurteil — und baS
ist in Oesterreich jedes Todesurteil, da die
Verfassung die Todesstrafe nicht kennt, — an
einem Nationalsozialisten zu vollziehen! Die
Folgen eines solchen Mordes seitens einer
Regierung, die von früh bis abends die „christ«
liche Sittlichkeit" im Munde führi, würden für
Herrn Dollfuß sehr kurze Zeit danach nicht er-
freulich sein!
Ebenso wacklig, wie die ministerielle Stel-
lung des Millimetternich, scheint auch dis deS
britischen Außenministers Simon zu sein
Beide teilen miteinander das Schicksal, daß
sie die Mehrheit der öffentlichen Meinung
ihres Volkes für nicht gerade sehr fähig hält!
Neuerdings eröffne!.- dr, „Times", dre bis-
her durch dick und dünn mit Simon ging, einen
Feberfelbzug gegen ihn, in dem er als
„der Schuldige an Deutschland-
Austritt aus dem Völkerbund" be-
zeichnet wird! „Die englische Oeffentlichkeit",
so schreibt diese Zeitung, „habe den Eindruck,
daß die englische Delegation im letzten Augen-
blick bedenklich ausgeglitten seil" — Auch sonst
mehren sich die englischen Pressestimmen, die
eine Ersetzung Simons durch eine sä Higer«
Persönlichkeit für notwendig halten.
Inzwischen beraten die politischen Aerzte
in Genf, Henderson, Politis und Be-
ne sch, ob dem todkranken Patienten Völker-
bund noch einmal das Leben erhalten werde»
kann. Die mit bestimmten Aufgaben betrau-
ten Berichterstatter der Abrüstungskonferenz
kommen nicht vom Fleck, weil die Hauptdele-
gierten Deutschlands, Italiens, Ungarns und
Englands nicht in Gens sind. Diesem Übel-
stand versucht Henderson dadurch abzuhelfen,
daß er an alle Delegationen, auch an die
deutsche die Aufforderung gerichtet hat, sich
doch freundlichst wieder nach Genf zu bemü-
hen. Daß Deutschland ebenso freundlich ver-
zichtet steht fest, aber auch Italien dürfte nach
den letzten Erklärungen Mussolinis kaum ge-
willt sein, unnötige Zeit in Genf zu opfern.
Schließlich verfolgt Herr Henderson nur die
Absicht, direkte Verhandlungen zwi-
schen den Großmächten oder die Ingang-
setzung deS Btererpaktes zu verhindern!
Da an dieser Verhinderung lediglich Frank-
reich interessiert ist, mag die Fragestellung ge-
stattet sein, ob Herr Henderson französischer
oder englischer Abrüstungsdelegierter ist.
«,
Die Ernennung des Vizekanzlers von Pa«
Pen zum Saarkommissar ist im Aus-
land mißverständlich so aufgefatzi worden, alS
ob Herr von Papen als Berhandlungskorn-
missar für die Saarregierung auSersehen sei-
Davon ist natürlich keine Rede, denn bei der
Rückgliederung des Saargebietes in s Reich
gibt eS außer Wirtschaftsfragen nichts zu ver-
handeln. Die Betrauung von PapenS mit
dem Gaarkommissariai ist ein besonderer
GertrauenSakt -es Volkskanzlers, der
dem Vizekanzler die Oberleitung für die Bor-
bereitung der Rückgliederung deS SaargebietS
in verwaltungsmäßiger und politisch - finan-
zieller Richtung anvertraut hat! Und die Ge-
folgschaftstreue, die v. Papen dem Führer in
de« 9 Monate« dieses Jahres bewiese« hah
»«rträgt web«, Zweifel «och Mißdeutung.
Freitag, de« 17. November 1988.
L Fahr. / «
sich-rechtlich«» Körperschaft «k-et«m-«r«setzl
hat, war em historisches Ereignis des nativnal-
jozialistlschen Kulkuraufbaues. Die Schaffung
der Reich->kulturkammer ist eine Leistung aus
einer neuen Gesinnung, wie auch im Kultur-
schaffen die Leistung ausschlaggebend ist, di«
nur möglich ist aus einer bestimmten Gesin-
nung, die herauswächst im Dienste einer Idee.
Gerhard Krüger.
Ms as«sa Gsfstzs
(Fortsetzung von Sette 1!)
das Gericht von der Beleidigung absehen
können, wenn es einstimmig der Meinung ist,
daß die Aussage unerheblich ist und daß
auch unter Eid eine andere Aussage nicht zu
erwarten ist. Es soll ferner von dem Eid ab-
gesehen werden, wenn das Gericht einstimmig
der Meinung ist, baß die Aussage osfenbar
unglaubhaft ist und daß auch unter dem Druck
des Eides auf eine wahre Aussage nicht zu
rechnen ist. Schließlich wird eine generelle
Einschränkung vorgenommen für Privatklage-
sachen und Uebertretungen. In beiden Fällen
soll nur dann, wenn es unerläßlich ist die
Wahrheit auf diesem Wege an den Tag zu
bringen, der Eid abgenommen werden. In
wichtigen Fällen soll auch bei Prtvatklagen
die Möglichkeit bestehen Zeugen zu vereidigen.
Mit dem Gesetz soll natürlich nicht die
Möglichkeit erleichtert werden vor Gericht die
Unwahrheit zu sagen. Der Eid wird im
Strafverfahren immer in erheblichem Umfange
gebraucht werden müssen, weil im Strafver-
fahren der Staat mit genauer Rücksichtslosig-
keit auf die Erforschung der Wahrheit bedacht
sein muß. Wenn es also erforderlich ist, muß
der Zeuge den Eid leisten. Der Staat hat
nicht etwa die Absicht vor der Lüge zu kapi-
tulieren, sondern er fühlt sich stark genug, um
in Kleinigkeiten die Zügel locker zu lassen.
Die AOerkrMetzung ter Mineral-
waUr- und SchaumweWeuer
-A- Berlin, 16. November. (Eig. Meldg.)
Am 1. Dezember 1933 tritt bekanntlich das
Gesetz in Wirksamkeit, durch das die Mineral-
wasser- und Schaumweinsteuer bis zum 31.
März 1936 außer Kraft gesetzt werden. Mit
Rücksicht aus die wirtschaftliche Notlage der
Mineralwasferindustrie war bereits Ende vo-
rigen Jahres das Mineralwassersteuergesetz
außer Kraft gesetzt worden. Die Gründe, die
damals hierfür bestanden, bestehen auch heute
noch. Hinzu kommt, daß gerade jetzt, wo das
Bestreben der Reichsregierung darauf gerich-
tet ist, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, das
Gesetz nicht geeignet wäre, dieses Bestreben zu
unterstützen.
Was den Beschluß anlangt, das Schaum-
weinsteuergesetz außer Kraft zu setzen, so ist
hier maßgebend gewesen, daß der Absatz der
Schaumweinindustrie in den letzten Jahren
ständig zurückgegangen ist. Während noch im
Jahre 1929 9,9 Millionen Flaschen und im
Jahre 1939 6,7 Millionen Flaschen verkauft
wurden, waren es in den Jahren 1931 und
1932 nur noch 4,5 Millllionen Flaschen. Dem-
nach ist auch das Steuereinkommen von fast
10 Millionen Mark auf rund 4,5 Millionen
Mark gesunken. Diese Entwicklung führte zu
Arbeiterentlassungen, zu Kurzarbeit und zu
einer Verminderung des Einkaufs von Wein,
damit verknüpft zu Kapitalsverlust und Ver-
lustabschlüssen, sodaß die Schaumweinindustrie
nahezu vor dem Zusammenbruch steht. Mit
dem Darniederliegen der Schaumweinindustrie
war auch in stärkstem Maße ein Darniederlie-
gen der Nebenbetriebe verknüpft, der Kisten-,
Flaschen- und Skaniolfabriken, Korkenherstel-
ler usw. Die Glashütten, die Schaumwein-
flaschen Herstellen, liegen still; mit dem Ergeb-
nis, daß ihre Arbeiter beschäftigungslos sind.
Das Gleiche trifft auch auf die übrigen eben
erwähnten Betriebe, wenn vielleicht auch nicht
in diesem starken Maße, zu. Es wären in der
Schaumweininduskrie im kommenden Winter
unbedingt neue Entlassungen nötig gewesen,
wenn ihr nicht geholfen würde.
Oie Schaumweinindustrie verspricht sich nach
der Beseitigung der Steuer eine Preissenkung
für Sekt und eine Erhöhung der Absatzmöglich-
keiten, sowie eine Hilfe für die Äebenindu-
strien. Die Schaumweininduskrie hat die Zu-
sicherung gegeben, daß sie keine Entlassungen
gegenüber dem Beschäftigungsstande vom 10.
November 1933 vornehmen werde. Sie hat
weiter erklärt, daß innerhalb eines Vierteljah-
res die Zahl der Beschäftigten um 1 000 Per-
sonen und die der in den Nebengewerben um
etwa 2 000 Personen steigen wird. Durch den
Absatz von mindestens fünf Millionen Liter
deutschen Weines wird schließlich eine Existenz
für mindestens 1 000 Winzer geschaffen.
-o-
WieLer 15 NaiionalWMten
ausaebüraert
Wien, 16. Nov. In Wien wurden aber-
mals IS Nationalsozialisten ausgebürgert. Un-
ter ihnen befindet sich auch der frühere Lan-
despressechef Raimund Heintz.
Das jMnöiMe Kabinett zmüSaeirelen
X Kopenhagen, 16. Nov. Nachdem die So-
zialdemokratie im Alting ein Mißtrauensvo-
tum gegen den der Selbständigkeitspartei an-
gehörenden Justizminister Gudmundsson ein-
gebracht haben, hat das isländische Koalitions-
kabinett seinen Rücktritt beschlossen.
Die SeuW-volniWen Besprechungen
Lebhatte Bejriebigung in Volen
O Warscha«, IS. Nov. In hiesigen politischen
Kreise» wird die Erklärung des Reichskanz-
lers dem polnischen Gesandten gegenüber als
et» wichtiger Schritt auf dem Wege zum Be-
ginn günstiger Beziehungen beurteilt und
ebenso lebhaft erörtert. Der Besuch des fran-
zösischen Botschafters beim Außenminister Beck
am Donnerstag dürfte, wie verlautet, u. a.
auch in diesem Zusammenhang erfolgt sein.
Die Warschauer Abendpresse widmet dem Ber-
liner Bericht über die Unterredung zwischen
dem Reichskanzler und dem polnischen Vertre-
ter die größte Aufmerksamkeit. Die Ueberschrift
des regierungsfreundlichen „Kurier Ozerwon-
ny" lautet „Auf dem Wege zur Befestigung
des Friedens mit Deutschland" und „Bcdeut-
ame Erklärung über die Nichtanwendung von
Gewalt". Auch die rechtsoppositionelle Presse,
die schon aus ihrer inneren politischen Einstel-
lung heraus sich eine Zurückhaltung auferle-
gen zu müssen glaubt, begrüßt mit großer Be-
friedigung die Aufrechterhaltung der Bezie-
hungen zwischen dem Dritten Reich und Polen.
Die Erklärung des Reichskanzlers bezeich-
net das national-demokratische Blatt „ABC"
als „eine zweifellos günstige Erscheinung".
Der rechtsoppositionelle „Kurier Warszawska"
erwartet von dem Fortgang der deutsch-polni-
schen Besprechungen vor allem die Regelung
der Handelsbeziehungen sowie eines Teiles
der politischen Fragen. Dadurch, glaubt das
Blatt, wäre viel in Bezug auf die „moralische
Abrüstung" zu machen. Was indes die Abrü-
stungsfrage angeht, so ist es schon aus konser-
vativer Anhänglichkeit für den Völkerbund für
eine allgemeine Aussprache und gegen Einzel-
gespräche. Zum Schluß wirb dem polnischen
Gesandten in Berlin versichert, daß er bei sei-
ner weiteren Arbeit „auf die Unterstützung der
polnischen Oeffentlichkeit rechnen kann, insofern
seine Verstänbnisbereitschaft auf sehr nüchter-
ner Grundlage beruhen wird."
Die DmUWlmg -es KonkorSals
O Karlsruhe, 16. November. Wie die
Pressestelle beim Staatsministerium mikkeilt,
hat der Minister des Innern an die Bezirks-
ämter, die Polizeipräsidien und die Polizei-
direktion Baden-Baden folgende Verfügung
erlassen:
Durch den Abschluß der Ratifikation und
die nunmehrige Veröfsentlichung des Konkor-
dats im RGB (RGBl. 2, S. 679 ff) sind dis
Rechte und Pflichten des Staates und der
katholischen Geistlichen l :r abgegrenzt wor-
den. Einerseits ist den geistlichen die Mit-
gliedschaft in politischen Parteien und die Tä-
tigkeit sür solche Parteien verboten (Art. 32),
andererseits hat der Staat die Verpflichtung
übernommen, den Geistlichen in Ausübung
ihrer geistlichen Tätigkeit in gleicher Weise
wie Staatsbeamten behördlichen Schutz zu ge-
währen und gegen Beleidigungen ihrer Per-
son oder ihrer Eigenschaft als Geistlichen so-
wie gegen Störungen ihrer Amtshandlungen
vorzugehen. (Art. 5.)
Zwangsmaßnahmen gegen katholische Geist-
liche außerhalb des Rahmens der allgemeinen
Gesetze sind daher in Zukunft unzulässig. Die
Polizeibehörden wurden daher angewiesen, ge-
gen unzulässiges Vorgehen gegenüber katholi-
schen Geistlichen, namentlich gegen Zusammen-
rottungen zur Erzwingung der Inschuhhaft,
nähme oder Versetzung eines Geistlichen nach
Maßgabe der bestehenden Gesetze und Anord-
nungen mit aller Schärfe einzuschreiten. Nach
Abschluß des Konkordates bedarf es solcher
Mittel nicht mehr, vielmehr ist stets -er dienst-
llche Weg einzuhalten.
Der Treueid des Bischofs (Art. 16) bietet
Gewähr dafür, daß Geistliche, deren Verhalten
in Widerspruch zum Konkordat steht, von
ihrer vorgesetzten Stelle zurechkgewiesen und
erforderlichenfalls von ihren Posten entfernt
werde».
Im Intereste einer Befriedung zwischen der
nationalen Bewegung und der katholischen
Geistlichkeit liegt es aber, wenn unter die Ver-
gangenheit ein Strich gemacht und Geistlichen,
die vor Abschluß des Konkordats feindselig
gegenüber der nationalen Bewegung sich ver-
halten haben, Gelegenheit gegeben wird, fetzt
nach Abschluß des Konkordats sich loyal zu
verhalten.
Verletzung zweier KMicher
Karlsruhe, 16. November. (Eigener Draht-
bericht.) Wie wir hören, wurde Pfarrer
Thoma in Schonach, der seinerzeit wegen
seines gehässigen Verhaltens in Schutzhaft ge-
nommen werden mußte, vom Herrn Erzbischof
nach der Gemeinde Hambrücken bei Phi-
lippsburg versetzt. Ferner ist ein anderer ge-
hässiger Gegner des Nationalsozialismus,
Pfarrer Heffner in Steinbach nach Dlllis-
heim bei Wie-loch versetzt worden.
Es ist dankbar zu begrüßen, daß der Herr
Erzbischof den Wunsch der Regierung und der
Bevölkerung nach Entfernung dieser Geistli-
chen von Orken, wo sie sich unmöglich gemacht
haben, erfüllt hat. Wir hoffen, daß diese
Geistlichen an ihren neueen Wirkungsstätten
keinen Anlaß zu weiteren Klagen geben und
den Weisungen des Herrn Erzbischofs zur lo-
yalen Mitarbeit am neuen Staat gehorchen
werden.
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Das Wahlergebnis vom 12. November hak
vor aller Welt eindeutig bewiesen ,daß Millio-
nen Deutscher, die noch bei der Machtüber-
nahme durch den Nationalsozialismus im geg-
nerischen Lager gestanden haben, sich heute
unter dem Eindruck der alle Gebiete umfassen-
den Aufbauarbeit des neuen Staates hinter
diesen gestellt haben. Was noch am 30. Januar
ds. Is. niemand für möglich gehalten hätte,
ist Wirklichkeit geworden:
Der Marxismus ist nicht nur in seinen
äußeren Organisationsformen zerschla-
gen, sondern seine Gedankenwelt ist in-
nerlich überwunden.
Volk und Führung sind eins geworden.
Wer daher heute den Staat und seine Gesetze
angreift, greift damit das deutsche Volk in sei-
ner Gesamtheit an. Er stellt sich bewußt außer-
halb der Gemeinschaft des Volkes und ist da-
her als Verbrecher anzusehen und dement-
sprechend zu behandeln.
Kürzlich ist ein Reichsgeseh zur Gewähr-
leistung des Aechtsfriedens ergangen, dessen
Bestimmungen nachstehend kurz zusammenge-
faßt wiedergegeben seien. Darnach setzt sich
jeder, der den Aechksfrieden stört und die Ge-
setze und die Autorität des Staates mißachtet,
den schwersten Strafen, unter Umständen sogar
der Todesstrafe aus.
Außer dem Reichspräsidenten und den
Mitgliedern der Reichsregierung und der Lan-
desregierungen genießen nunmehr auch an-
dere Träger der Staatsgewalt besonderen
Strafrechtlichen Schutz. Darunter fallen die
Richter, die Staatsanwälte, die Polizei- und
Sicherheitsbeamten, die Wehrmachtangehöri-
gen, dann die Angehörigen der Sturmabtei-
lungen (einschließlich des Stahlhelms) und der
Schutzstaffel der NSDAP, die Amtswalter
der NSDAP und die Angehörigen des Deut-
schen Luftspoktverbandes. Auch die Schöffen
und Geschworenen, Zeugen und Sachverstän-
digen müssen zur Wahrnehmung des Rechts-
friedens im Staat besonders geschützt werden.
Wer es unternimmt, diese Personen aus po-
litischen Beweggründen oder wegen ihrer amt-
lichen oder dienstlichen Tätigkeit zu töten, oder
wer auch nur zu einer solchen Tötung auffor-
dert, sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt
oder «in« solch« Tötung mll «ln«m anderen
vereinbart, der ist mit dem Tod« oder mit
Zuchthausstrafe zu bestrafen.
Der Hochverrat, d. h. der Angriff auf die
bestehende Staatsform, ist schon nach den bis-
herigen Bestimmungen ein todeswürdiges
Verbrechen. Das neue Gesetz erweitert die
Strafbestimmungen in besonders eindrucksvol-
ler Weise. Mit dem Tod oder mit Zuchthaus
kann jetzt auch bestraft werden, wer im Aus-
land eine Druckschrift, durch die der Tatbe-
stand des Hochverrats begründet wird, herstellt,
verbreitet oder zum Zwecke der Verbreitung
bereithält, oder wer sonst ein Verbrechen des
Hochverrats begeht. Außerdem ist die Einfüh-
rung hochverräterischer Druckschriften in das
Inland zum Zweck der Verbreitung und die
Verbreitung solcher Druckschriften im Inland
dem Hochverrat gleichzustellen: auch bei diesen
Verfehlungen kann auf Todesstrafe oder
Zuchthausstrafe erkannt werden.
Da die Einführung siaütsgefährlicher Druck-
schriften in den letzten Monaten immer wieder
beobachtet werden konnte, hat sich der Gesetz-
geber auch hier veranlaßt gesehen, die Straf-
bestimmungen erheblich zu verschärfen. Wer
in der Absicht, den Staat zu gefährden, aus-
ländische Wühlschrifken einführt, die zur Neu-
bildung von Parteien, zum Widerstand gegen
die Staatsgewalt oder zu sonstigen Ilnbokmä-
ßigkeiken auffordern, oder die Lügenmeldungen
enthalten, Kan« mit Zuchthausstrafe bis zu S
Jahren bestraft werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hin-
gewiesen, daß bei einer ganzen Reihe von
staatsgefährdenden Straftaten auf die Todes-
strafe erkannt werden kann, so bei Landesver-
rat, Verrat und Ausspähung militärischer Ge-
heimnisse, schwerem Aufruhr, schwerem Land-
friedensbruch, Festnahme von Geiseln im poli-
tischen Kampf, Giftbeibringung, Herbeifüh-
rung von Explosionen, Herbeiführung einer ge-
meingefährlichen Ueberschwemmung und Be-
schädigung von Eisenbahnanlagen.
Der neue Staat ist gewillt und entschlof-
fen, rücksichtslos gegen die Friedensstörer vor-
zugehen. Die verbrecherischen Elemente wer-
den deshalb auf das eindringlichste davor ge-
warnt, den Rechksfrieden zu stören und zu ver-
suchen, di« Aufbauarbeit -es neuen Staates
ru untergrab««.
AutzeWliM iu Kürze
Zu einem kleine» Zwischenfall, -«, für bi«
„Aufrichtigkeit" der hochgerüstete« Staaten be-
zeichnend ist, kam eStmenglischenUnter-
siaus: Der erste Lord der Admiralität teilt«
dort auf eine Anfrage über bi« U-Boot-Rü-
tungen mit:
„Seit dem 11. November 1918 Vck
Großbritannien 8L
Frankreich 8V
Dentschlanö lei««
Unterseeboote gebaut".
Auf die Anfrage, warum Frankreich eigent-
lich soviel Unterseeboote baue, wo Deutschland
doch kein einziges besitze, erfolgte kein«
Antwort seitens der Admiralität. Diese
auffällige Schweigsamkeit beleuchtet blitzartig
die wahren Hintergründe des Wettrüstens!
*
Im Lande Dollfuß tobt der politische Wahn-
tun. Die Verhängung des Standrechts,
das zeigen schon die ersten Tage nach dieser
Verzweiflungsmatznahme ist nicht geeignet, baS
unaufhaltsame Vordringen der NSDAP auf-
zuhalten. Allabendlich brennen aus den Ber-
gen dieses deutschen Landes riesige Hakenkreuz«
euer. Und wenn Herr Dollfuß versichert, er
volle „durch seine Politik dem ganze« beut«
che« Volke ei« Vorbild gebe«", so kann er
icher sein, baß solche Erklärungen einen gro-
zen Erfolg auslösen — allerdings einen Hei-
:erkeitserfolg! — Mit den unwürdig-
ten Mitteln versucht sich Dollfuß am Ruder zu
falten. Neuerdings sind sogar weiblich«
„Putzscharen " gebildet worden, die gezwun-
gen werden, Hakenkreuze und nationalsozia-
listische Parolen von den Wänden und Mauern
zu beseitigen. Jeder weitere Lag dieses unge-
heuerlichen Terrors führt täglich mehr Men-
schen zum NationalsoztaltSmuS! Mr schätzen
Herrn Dollfuß und seine Ministerkollege«
nicht, aber wir wünschen ihm trotzdem nicht,
daß er einmal in die Verlegenheit käme, ein
verfaffnngswidriges Todesurteil — und baS
ist in Oesterreich jedes Todesurteil, da die
Verfassung die Todesstrafe nicht kennt, — an
einem Nationalsozialisten zu vollziehen! Die
Folgen eines solchen Mordes seitens einer
Regierung, die von früh bis abends die „christ«
liche Sittlichkeit" im Munde führi, würden für
Herrn Dollfuß sehr kurze Zeit danach nicht er-
freulich sein!
Ebenso wacklig, wie die ministerielle Stel-
lung des Millimetternich, scheint auch dis deS
britischen Außenministers Simon zu sein
Beide teilen miteinander das Schicksal, daß
sie die Mehrheit der öffentlichen Meinung
ihres Volkes für nicht gerade sehr fähig hält!
Neuerdings eröffne!.- dr, „Times", dre bis-
her durch dick und dünn mit Simon ging, einen
Feberfelbzug gegen ihn, in dem er als
„der Schuldige an Deutschland-
Austritt aus dem Völkerbund" be-
zeichnet wird! „Die englische Oeffentlichkeit",
so schreibt diese Zeitung, „habe den Eindruck,
daß die englische Delegation im letzten Augen-
blick bedenklich ausgeglitten seil" — Auch sonst
mehren sich die englischen Pressestimmen, die
eine Ersetzung Simons durch eine sä Higer«
Persönlichkeit für notwendig halten.
Inzwischen beraten die politischen Aerzte
in Genf, Henderson, Politis und Be-
ne sch, ob dem todkranken Patienten Völker-
bund noch einmal das Leben erhalten werde»
kann. Die mit bestimmten Aufgaben betrau-
ten Berichterstatter der Abrüstungskonferenz
kommen nicht vom Fleck, weil die Hauptdele-
gierten Deutschlands, Italiens, Ungarns und
Englands nicht in Gens sind. Diesem Übel-
stand versucht Henderson dadurch abzuhelfen,
daß er an alle Delegationen, auch an die
deutsche die Aufforderung gerichtet hat, sich
doch freundlichst wieder nach Genf zu bemü-
hen. Daß Deutschland ebenso freundlich ver-
zichtet steht fest, aber auch Italien dürfte nach
den letzten Erklärungen Mussolinis kaum ge-
willt sein, unnötige Zeit in Genf zu opfern.
Schließlich verfolgt Herr Henderson nur die
Absicht, direkte Verhandlungen zwi-
schen den Großmächten oder die Ingang-
setzung deS Btererpaktes zu verhindern!
Da an dieser Verhinderung lediglich Frank-
reich interessiert ist, mag die Fragestellung ge-
stattet sein, ob Herr Henderson französischer
oder englischer Abrüstungsdelegierter ist.
«,
Die Ernennung des Vizekanzlers von Pa«
Pen zum Saarkommissar ist im Aus-
land mißverständlich so aufgefatzi worden, alS
ob Herr von Papen als Berhandlungskorn-
missar für die Saarregierung auSersehen sei-
Davon ist natürlich keine Rede, denn bei der
Rückgliederung des Saargebietes in s Reich
gibt eS außer Wirtschaftsfragen nichts zu ver-
handeln. Die Betrauung von PapenS mit
dem Gaarkommissariai ist ein besonderer
GertrauenSakt -es Volkskanzlers, der
dem Vizekanzler die Oberleitung für die Bor-
bereitung der Rückgliederung deS SaargebietS
in verwaltungsmäßiger und politisch - finan-
zieller Richtung anvertraut hat! Und die Ge-
folgschaftstreue, die v. Papen dem Führer in
de« 9 Monate« dieses Jahres bewiese« hah
»«rträgt web«, Zweifel «och Mißdeutung.