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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Personal- und Vorlesungsverzeichnis: Personal- und Vorlesungs-Verzeichnis Wintersemester 1944/45 — Heidelberg, 1944

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Mitteilungen für die Studierenden
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https://doi.org/10.11588/diglit.49616#0004
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Mitteilungen für die Studierenden
Semesterdauer: 18. Oktober 1944 bis 28. Februar 1945
Vorlesungsdauer: 1. November 1944 bis 28. Februar 1945
Immatrikulationsfrist: 18. Oktober 1944 bis 8. November 1944.
Beschränkungen des Studiums
Für das Wintersemester 1944/45 sind folgende Beschränkungen des Studiums
vorgesehen:
Medizinische Fakultät:
1. Zugelassen werden 100 erste Semester Medizin.
2. Der Zugang für alle übrigen Semester ist grundsätzlich gesperrt.
3. Außerhalb des numerus clausus (Ziffer 1 und als Ausnahmen von Ziffer 2)
laufen:
a) alle Wehrmachtsangehörigen ohne weiteres, sowie
b) Kriegsversehrte
c) Kriegerwitwen
d) solche Bombengeschädigte, die durch den Bombenschaden zu einem
Wechsel des Studienortes gezwungen sind.
4. Für die 100 ersten Semester sind besondere Zulassungsanträge erforderlich,
die über den Dekan der medizinischen Fakultät an das Rektorat
einzureichen sind. Dem Antrag ist beizufügen: (in Abschrift): Reifezeug-
nis, Lebenslauf und Zeugnis über abgeleisteten Reichsarbeitsdienst.
Auch die Gruppen 3b, c und d müssen einen Antrag einreichen, da die Fa-
kultät sich hier eine Begrenzung vorbehalten muß.
Für das Studium der Zahnheilkunde besteht keine Beschränkung.
Staats- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät:
Die Studierendenzahl des Sommersemesters 1944 soll nicht überschritten wer-
den. Es werden daher nur sovieje Studierende neu immatrikuliert, als Exma-
trikulationen erfolgen. Aus diesem Grunde ist ein Zulassungsantrag erforder-
lich, der über den Dekan der Staats- und Wirtschaftswissenschaft-
lichen Fakultät an das Rektorat einzureichen ist. Beizufügen sind in Ab-
schrift: Reifezeugnis, Lebenslauf, Zeugnis über abgeleisteten Arbeitsdienst.
Tatsachen, die zu einer besonderen Bevorzugung Veranlassung haben können
(KriegsVersehrtheit usw.) sind anzugeben.
Für das Dolmetscher-Institut gelten die folgenden Sonderbestimmungen:
Zugelassen werden im Wintersemester 1944/45 insgesamt nur 90 erste Seme-
ster! Für alle übrigen Semester ist der Zugang gesperrt. Die Einreichung eines
Zulassungsgesuches ist erforderlich. Vordrucke hierfür durch das Dolmetscher-
institut. Tatsachen, die zu einer Ausnahmebehandlung Anlaß geben (Kriegers-
witwe, Bombenschaden usw.) sind anzugeben.
Übrige Fakultäten:
Die Gesamtzahl der Studierenden soll die des Sommersemesters 1944 nicht
überschreiten. Zulassungsgesuche sind nicht erforderlich. Es besteht jedoch
immerhin die Möglichkeit, daß bei starkem Andrange einschränkende Bestim-
mungen bei der Immatrikulation erfolgen. Aus diesem Grunde empfiehlt
sich möglichst frühzeitige Anmeldung zur Immatrikulation. Über Gesuche
von Ausländern (auch Mediziner, Wirtschaftswissenschafter und Dolmet-
scher) wird von Fall zu Fall entschieden.

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