Vorbemerkungen.
Der Nachlaß ist vom 19. Dezember an im Saurau-
Saale, 2. Stock, von 1 —'/ä6 Uhr abends zur Besichtigung
ausgestellt.
Die Versteigerung findet Mittwoch den 4. Jänner um
3 Uhr nachmittags statt.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge
der Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Sämtliche Objekte sind von Fachmännern geprüft,
jedoch stehen die niedrigst angesetzten Altsrufspreise tief
unter dem Schätzungswerte.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5°/0 eingehoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglich nach
erfolgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt
werden. Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben
beruhen auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung; die
unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch
selbstverständlich nicht statt.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und
in der Regel gegen sofortige Bezahlung.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten
die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Gegenstände geschieht lediglich auf Gefahr des
Erstehers.
Kaufanträge für Reflektanten, welche der Auktion
nicht persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen
die vom Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Auf-
träge nimmt die Zentraldirektion entgegen und läßt sie durch
einen Sensal ausführen.
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Der Nachlaß ist vom 19. Dezember an im Saurau-
Saale, 2. Stock, von 1 —'/ä6 Uhr abends zur Besichtigung
ausgestellt.
Die Versteigerung findet Mittwoch den 4. Jänner um
3 Uhr nachmittags statt.
Die Gegenstände gelangen nicht in der Reihenfolge
der Katalogsnummern zur Auktion; das Amt behält sich vor,
Posten zu trennen oder zu vereinigen.
Sämtliche Objekte sind von Fachmännern geprüft,
jedoch stehen die niedrigst angesetzten Altsrufspreise tief
unter dem Schätzungswerte.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
5°/0 eingehoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich befinden, und kann diesbezüglich nach
erfolgtem Zuschläge keinerlei Reklamation berücksichtigt
werden. Die sämtlichen im Kataloge enthaltenen Angaben
beruhen auf gewissenhafter sachverständiger Prüfung; die
unbedingte Gewährleistung ihrer Richtigkeit findet jedoch
selbstverständlich nicht statt.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und
in der Regel gegen sofortige Bezahlung.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten
die Normen des Versteigerungsamtes. Die Aufbewahrung
erstandener Gegenstände geschieht lediglich auf Gefahr des
Erstehers.
Kaufanträge für Reflektanten, welche der Auktion
nicht persönlich beizuwohnen beabsichtigen, übernehmen
die vom Amte bestellten beeideten Sensale; schriftliche Auf-
träge nimmt die Zentraldirektion entgegen und läßt sie durch
einen Sensal ausführen.
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