Vorbem erkungen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der
Regel gegen sofortige Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 5 Prozent
eingehoben.
Die Werke werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschlage
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die sämtlichen irn
Katalog enthaltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter sach-
verständiger Prüfung; die unbedingte Gewährleistung ihrer Rich-
tigkeit findet jedoch selbstverständlich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Werke, eventuell der Zustellung, gelten die Normen
des Versteigerungsaintes. Die Aufbewahrung erstandener Posten
geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
□ □ □
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung und in der
Regel gegen sofortige Bezahlung.
Unter dem Ausrufspreise wird nichts abgegeben.
Vom Ersteher wird zum Zuschlage ein Aufgeld von 5 Prozent
eingehoben.
Die Werke werden in dem Zustande verkauft, in dem sie
sich befinden, und kann diesbezüglich nach erfolgtem Zuschlage
keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die sämtlichen irn
Katalog enthaltenen Angaben beruhen auf gewissenhafter sach-
verständiger Prüfung; die unbedingte Gewährleistung ihrer Rich-
tigkeit findet jedoch selbstverständlich nicht statt.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Über-
nahme der Werke, eventuell der Zustellung, gelten die Normen
des Versteigerungsaintes. Die Aufbewahrung erstandener Posten
geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
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