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Wachsmuth, Curt
Die Stadt Athen im Alterthum (Band 2, Erste Abtheilung) — Leipzig, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.12671#0095
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Schiffshäuser, Zeughäuser und sonstige Anlagen für die Marine 69

diesen Wangen die Substruktionen der Quadern zu sehen1),
bis man jetzt am Land die entsprechenden Aufmauerungen
mit all den anderen Gründungen aufdeckte. Ich halte diese
ganze geneigte Felsfläche für den Kpr]|uvöc; der in einem
öfters wiederkehrenden Passus der Seeurkunden erwähnt
wird und dessen Reinigung Sklaven obliegt2). In der Mitte
der Steinbahn war wahrscheinlich für den Kiel das Lager
ausgehöhlt.

hat. Hierbei zeigen sich streckenweise die Werkstücke vom Seewasser
zerfressen und halb aufgelöst, während der Mörtel zwischen ihnen un-
berührt geblieben ist, so dass er gleich den leeren Zellen einer Honig-
wabe den Raum der verschwundenen Werkstücke umgiebt."

1) So eben Graser, der zwar eine der jetzt erkannten ähnliche
Rekonstruktion im Einverständniss mit dem Wasserbaudirektor Dal-
mann technisch durchaus für möglich hielt (vgl. S. 14 und 46), sich
aber schliesslich für die oben verworfene erklärte (S. 15). Das Rich-
tige fand in dieser Beziehung übrigens schon im Wesentlichen Alten
a. a. 0.

2) Seeurk. XI = C. i. Ätt. II N. 807 (aus Ol. 112, 3) Kol.0 Z. 5 ff.
AnuoKp&Tnv €[vre]aIov, xauiav xpinpo["n:oi]iKiJuv, Äaßövxa xolc a[v6]pa-
ttööoic eic oiKobouiav xolc xöv Kpnuvöv KaGcupouav . . . icxouc ITI; der-
selbe Passus kehrt wieder in der Urk. XIII = C. i. Ätt. II 808 (aus
Ol. 113, 3) Kol.c Z. 75 ff., ferner in Urk. XIV11 = C. i. Ätt. II 809 (aus
Ol. 113, 4) Z. 51 und Urk. XV. XVI11 = C. i. Ätt. II N. 81 (aus Ol. 114,2)
Kol.a Z. 219. Böckh S. 413 sagt hierzu in der Anm.: „Unter xpnuvöc
verstehe ich die steile Einfassung des Ufers im Innern des Hafens, wo
die Schiffe anlegen; die Reinigung mag sich mehr auf den Meeresgrund
dabei als auf das Mauerwerk beziehen." Eine solche steile Einfassung
des Ufers gab es ja nach obiger Schilderung überhaupt nicht, auch
hebt die von Böckh hinzugefügte Erläuterung seine Erklärung von
selbst auf. Es kann sich hier vielmehr nur um die Bettungen im Fels-
boden handeln, deren Reinigung sogar direkt bezeugt ist; denn die
vom sg. Ulpian zu Demosth. XXII 63 6 xwv veuipvwv £TnueA.r)xr|c bei-
geschriebene Erklärung oiovei 6 xoüc xöttouc xaGcupiuv 6i' uiv dv^Axovxou
cd xptripeic überträgt das Reinigungsgeschäft thörichter Weise auf die
Werftaufseher, der Verf. muss aber über dieses selbst irgendwo eine Notiz
gelesen haben. Eben den abschüssigen Rand eines Felsens bezeichnet
aber ursprünglich xpr|uv6c und da bei dieser von dem xciuiac xpiupo-
ttoukujv ausgehenden Benutzung des Holzmaterials der Werfte zur Er-
richtung einer Behausung für Sklaven vorauszusetzen ist, dass diese
Sklaven eine für die Trieren nöthige Verrichtung ausübten, wird
eben an die Reinigung der Felsbettungen in den Schiffshäusern
zu denken sein. — An sich könnte ja das überlieferte KAOAIPOYCIN
 
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