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Wachsmuth, Curt
Die Stadt Athen im Alterthum (Band 2, Erste Abtheilung) — Leipzig, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.12671#0151
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Einrichtung des Etnporions und Handelsanlagen

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die Urkunde, die dieselben Privilegien für dessen Söhne
bestätigt, ist innerhalb des Emporions kürzlich selbst auf-
gefunden

Dies führt darauf, zuletzt noch einer Ausstattung zu
gedenken, welche in den Zeiten des klassischen Alterthums
allen ansehnlicheren Plätzen ein so charakteristisches Gepräge
gegeben haben muss, der mit steinernen und bronzenen Ur-
kunden. Alles Bedeutendere, was zur öffentlichen Kunde zu
bringen war, wurde ja in Stein oder Bronze eingegraben und
an einem geeigneten Orte aufgestellt. Und nun vergegen-
wärtige man sich, eine wie grosse Zahl von Urkunden sich im
Emporion allmählich angesammelt haben mag: die Handels-
gesetze und Handelsverträge voran, sodann die eben berührten
Verleihungen von Zollfreiheiten an Einzelne oder Mehrere,
endlich überhaupt jedweder Beschluss, der für den Handel
von Wichtigkeit war; wie zufällig durch eine Inschrift be-
kannt geworden ist, dass im Hafen der Vertrag mit Eretria
und einigen andern euboiischen Städten einige Zeit nach
dem Jahre 357 aufgestellt wurde, offenbar deshalb, damit
die Schiffer wüssten, dass jetzt der Handel nach Euboia
wieder frei war, welches einige Zeit zu Theben gehalten
hatte2). So wurde in dieser Form, die freilich unser schreib-
und druckgewohntes Geschlecht etwas fremdartig anmuthet,
die aber durchaus antik und in besonderem Maasse hellenisch
ist, Alles veröffentlicht, was zu kennen dem Grosshändler
von Nutzen oder unentbebrlich war, und in einsichtiger
Weise den Interessen des sich im Peiraieus koncentrirenden
Verkehrs gedient.

Und nicht bloss dies. Auch alle Beschlüsse, die nicht
sowohl ein speciell athenisches als ein allgemeines helle-

1) Publicirt ist diese Inschrift von Kumanudis im 'ABnvaiov VI
S. 152 ff. und von Schäfer im Bhein. Museum XXXIII S. 419 f.

2) Die Inschr. in Ephem. arcli. N. 266, bei Rangabe, ant. Hell. I
N. 391 = C. i. Att. II N. 65 Z. 17 ff. äv<rfpdiycu oe tö [vyncpicua ev
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uevi. Vgl. C. Curtius, de act. publ. cur. S. 32 und über die historischen
Verhältnisse Köhler in Mitth. d. Inst, II S. 210 ff.
 
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