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Wachsmuth, Curt
Die Stadt Athen im Alterthum (Band 2, Erste Abtheilung) — Leipzig, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.12671#0180
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Die Hafenstadt

und angesehen1); und auch für die Zwischenzeit, Ende
des vierten Jahrhunderts, ist eine sogar auf die Staats-

1) Es handelt sich hier zunächst um die jetzt im Museum Na-
nianum befindliche, wohl aus dem Peiraieus stammende Inschrift
G. i. Gr. I N. 124 = C. i. Att. II N. 475, die der Zeit nach etwa in das
erste Jahrzehnt des ersten Jahrhunderts v. Chr. fällt. Denn sie ge-
hört, wie Köhler sah, in dieselbe Zeit, wie C. i. Att. II N. 470 aus dem
Archontat des Agatholdes, welches jedoch auch Köhler a. a. 0. S. 266
noch nicht richtig bestimmt hat, da es bald nach 100 v. Chr. fallen
muss (worauf schon oben S. 8 Anm. 3 hingewiesen ist). Und in die
ersten Decennien des Jahrhunderts (beziehungsweise, da an die Zeit
gleich nach der Sullanischen Katastrophe doch nicht zu denken ist, in
die ersten 14 Jahre desselben) muss auch die zweite hieher gehörige
Inschrift (Parnassos VII 1883 S. 773; Bull, de Com. Hell. VI S. 278 = G.
i. Att. II N. 1339) gesetzt werden, da der hier (jedenfalls wegen seines
Benehmens gegen die Korporation in einer einflussreichen amtlichen
Stellung, also wohl als cxpaxr]YÖc eiri xöv TTetpaiä) geehrte Argeios
Archont im Jahre 97 v. Chr. war. — In der ersten Inschr. werden
vaÜKÄnpoi Kai euTtopoi oi qpepovxec xr)v cüvooov (d. h. die den Beitrag
zahlenden Mitglieder: vgl. Mitth. d. Inst. IX S. 292 Anm. 3) xou Aiöc
xoö Heviou erwähnt; diese sind, wie es die Vorstandschaft des Zeus
Xenios erwarten lässt, vielfach fremden Ursprungs; aber auch attische
Männer sind darunter, wie der xauiac xujv vauKXrjpwv Kai euTröpuuv Dio-
gnetos, der das Anliegen seiner Korporation an die Bule brachte.
Ausserdem hatte diese Genossenschaft einen angesehenen Athener zum
Proxenos, gleichwie xö koivöv xujv upöc Aiovüciov xe^vixuiv xüuv eic
'IcOuöv Kai TTiepiav cuvxeXoüvxujv in Theben seinen irpöEevoc hatte (s. Keil
inscr. Boeot. S. 82; Lüders, d. Dionys. Künstler S. 89). Und diesen
ihren Proxenos, der zugleich Hafenaufseher war (en:i|Lie\r|xr|c eiri xöv
Aiueva), ehrten sie durch Aufstellung seines Bildes in dessen Amts-
gebäude (ev xüj dpxevuj auxoü), welches sich eben im Peiraieus befand,
wozu sie die Erlaubniss der athenischen Bule erbitten und erhalten.
Lüders a. a. 0. S. 32 hält das Berathungszimmer der Synodos für
den Aufstellungsort; das erlaubt schon der Wortlaut der Inschrift
nicht, und in diesem Falle wäre ja auch die Zustimmung der Bule
überflüssig gewesen. Köhler in C. i. Att. II S. 280 meinte, der Sitz
dieser Korporation sei Delos gewesen, sah aber selbst später {Mitth. d.
Inst. a. a. 0.) ein, dass er vielmehr im Peiraieus zu suchen sei. —
Die zweite Inschr. lautet: oi eu^op01 K°d [vauKÄnpoi] | 'Apyeiov 'Apyeiou
TpiKopuao[v axpaxriyficavxa exri xöv TTeipaia?] | dperfjc eveKev Kai onxato-
c[uvnc. — Dagegen gehört nicht hieher die auch aus dem ersten Jahr-
hundert v. Chr. stammende Urkunde G. i. Gr. II N. 2271, wo von einer
Gesellschaft tyrischer Kaufleute und Rheder die Rede ist, welche ein
Gesuch um Ueberlassung eines Grundstücks für den Bau des Tempels
 
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