44 XXXV!. Buch. Geschichte
Frü'diE i und Ihm folgte sein Sohn Friedleif oder Leif der
Fro des I Re- erste, und diesem sein Sohn Frode oder Frorho I, der
gier ung. fr-edfertige, einer der größten Könige. Der Aber-
glaube, seiner Zeit schrieb das außerordentliche Glück
seiner Regierung verborgenen Künsten zu. Denn
unter ihm wußte man von keinem Diebstahle oder
Raube, und die gehaßigsten Gemüther enthielten sich
aller Gewalttätigkeiten gegen einander.
Die Erzählung Sapos von seinen großen Ero-
berungen und dadurch so sehr erweiterten Herrschaft,
daß ihm alle Könige vom Rhein bis anRußlandZinS
bezahlet, ist übertrieben. Was er von seinen Gesehen
meldet, laßt sich eher hören. Die Befehlshaber soll-
ten von der gemachten Beute mehr als die Soldaten
bekommen; doch Gold sollte blos den Anführern, wel-
che ganze Fahnen unter sich hatten, zukommen.
In Seezügen sollten die Streiter die Waffen, die
Seeleute die Schiffe bekommen. Niemand sollte et-
was von seinen Habseligkeiten verschließen; verlöre er
alödenn etwas, so sollte er den doppelten Werth aus der
königlichen Schatzkammer erhalten; würde aber je-
mand etwas verschließen, so sollte er dieses Mistrauen
mit einem Pfunde Gold büßen. Wer einem Diebe
nachsahe, sollte als ein Dieb bestraft werden. Wer
in einer Schlacht zuerst flöhe, dem sollte man kein
Recht ertheilen. Das Gesetz, daß die Braute er-
kauft werden sollten, scheinet blos auf die Verwehrung
des damals gewöhnlichen Weiberraubes abzuzwecken;
denn ein andres verordnet, daß auch die Ehen gül-
tig seyn sollten, welche ohne Vorwissen des Vaters
des Frauenzimmers getroffen worden. Wenn ein
freyes Frauenzimmer freywillig einen Sklaven heira-
thete, sollte es eine Sklavin werden. Wenn jemand
ein Frauenzimmer um ihre Ehre brachte, müßte er
ihr solche durch seine Heirath wieder geben. Ein Ehe-
mann
Frü'diE i und Ihm folgte sein Sohn Friedleif oder Leif der
Fro des I Re- erste, und diesem sein Sohn Frode oder Frorho I, der
gier ung. fr-edfertige, einer der größten Könige. Der Aber-
glaube, seiner Zeit schrieb das außerordentliche Glück
seiner Regierung verborgenen Künsten zu. Denn
unter ihm wußte man von keinem Diebstahle oder
Raube, und die gehaßigsten Gemüther enthielten sich
aller Gewalttätigkeiten gegen einander.
Die Erzählung Sapos von seinen großen Ero-
berungen und dadurch so sehr erweiterten Herrschaft,
daß ihm alle Könige vom Rhein bis anRußlandZinS
bezahlet, ist übertrieben. Was er von seinen Gesehen
meldet, laßt sich eher hören. Die Befehlshaber soll-
ten von der gemachten Beute mehr als die Soldaten
bekommen; doch Gold sollte blos den Anführern, wel-
che ganze Fahnen unter sich hatten, zukommen.
In Seezügen sollten die Streiter die Waffen, die
Seeleute die Schiffe bekommen. Niemand sollte et-
was von seinen Habseligkeiten verschließen; verlöre er
alödenn etwas, so sollte er den doppelten Werth aus der
königlichen Schatzkammer erhalten; würde aber je-
mand etwas verschließen, so sollte er dieses Mistrauen
mit einem Pfunde Gold büßen. Wer einem Diebe
nachsahe, sollte als ein Dieb bestraft werden. Wer
in einer Schlacht zuerst flöhe, dem sollte man kein
Recht ertheilen. Das Gesetz, daß die Braute er-
kauft werden sollten, scheinet blos auf die Verwehrung
des damals gewöhnlichen Weiberraubes abzuzwecken;
denn ein andres verordnet, daß auch die Ehen gül-
tig seyn sollten, welche ohne Vorwissen des Vaters
des Frauenzimmers getroffen worden. Wenn ein
freyes Frauenzimmer freywillig einen Sklaven heira-
thete, sollte es eine Sklavin werden. Wenn jemand
ein Frauenzimmer um ihre Ehre brachte, müßte er
ihr solche durch seine Heirath wieder geben. Ein Ehe-
mann