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Wagner, Daniel E.; Weidmanns Erben und Reich [Hrsg.]; Weidmannische Buchhandlung [Hrsg.]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Erster Theil): ..., welcher die ältesten Nachrichten vom europäischen Norden überhaupt und die Geschichte von Dänemark und Norwegen bis zur calmarschen Vereinigung enthält — Leipzig: bey M. G. Weidmanns Erben und Reich, 1778 [VD18 90792106]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49541#0118
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nr xxxvi. Buch. Geschichte
von Jütland aber wollte keinen Theil an solchen genom-
menhaben, ob er wohl deswegen im Verdacht gehalten
wurde, welches zu Cölln den Mord seiner Gesandten ver-
1. Cbr- '8z6. ursachte. Er entschuldigte sich also im Jahr 8 Z 6 beym
Kaiser, und bewies seine Unschuld durch Ueberschickung
einer Liste derer, welche er als Theilnehmer der im kai-
serlichen Gebiete verübten Feindseligkeiten hinrichten
lassen, hielt aber zugleich um Bestrafung des Mordes
seiner Gesandten an. Dem ohngeachtet kamen die
2. M. 8Z7- dänischen Freybeuter im I. 8Z7 wieder nach Fries-
land, überfielen auf der Insel walchern eine kaiser-
liche Besatzung, wobey unter andern der dänische Prinz
Hemming, Königs Haralds Bruder, ums Leben
kam, zerstörten Dorstad, und brandschatzten Fries-
land. Erich aber ließ wieder einige Oberhäupter die-
ser Seeräuber mit dem Tode strafen, konnte aber doch
nicht den Kaiser bewegen, daß er ihn mit dem Lande
der Friesen und Obotriten belehnte. Die Söhne
Ludwigs aber mußten, weil durch die Theilung der
Länder ihres Vaters und die darüber unter ihnen ent-
standenen Kriege ihre Macht geschwächet war, den
Dänen mehr als er nachgeben. Deswegen erlangte
1. Chr. 841. Harald im I. 841 von Lotharn lValchern zum
Lehn, daß er dafür das benachbarte Land gegen seine
Landsleute vertheidigen sollte. Doch er that dieser
Pflicht so schlecht Gnüge, daß er, sobald im Jahr
2. Chr. 84Z- 843 die Seeräuber sich der Mosel naheten, ihnen das
ihm anvertraute Ufer durch seine Flucht Preis gab.
Mehr halfen die Beschwerden, welche Ludwig
der deutsche wegen solcher Seeräubereyen beym Kö-
I.CHr. 846. nige Erich im I. 846 anbringen ließ. Denn ent-
weder glaubte er, (wie man bey den Geschichtschrei-
bern dieser Zeit findet, und auch von einem im Hei-
denthume an dergleichen Erzählungen gewöhnten Kö-
nige wohl gedacht werden mag,) daß die Beraubung
und
 
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