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Wagner, Daniel E.; Weidmanns Erben und Reich [Editor]; Weidmannische Buchhandlung [Editor]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Vierter Theil): ..., welcher die neuere Geschichte des schwedischen Reichs von gänzlicher Aufhebung der kalmarischen Vereinigung bis zur letzten Erweiterung seiner Gränzen in dem Zeitraume von 1521 bis 1632 enthält — Leipzig: bey M. G. Weidmanns Erben und Reich, 1781 [VD18 90792130]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49544#0276
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Eriks xiv.
Kriegs- und
Heiräthsge-
schichle.

270 xxxix.Buch. NeuereGeschichte
an eine neue Vermahlung zu denken, um eine günsti-
gere Entschließung anhielk, sich zuletzt erklärte, daß
sie den Antrag des Herzogs mit ihren Rächen weiter
überlegen wolle. Doch weder diese Gefälligkeit Eriks,
noch die Vortheile, welche aus dem Unglücke des
Herzogs von Finnland ihm zufielen, bewegten den Her-
zog von Ostgothland, zu dessen Verurcheilung mirzu-
wirken, und erst lange, nachdem Johann in sein
Gefängniß abgeführt war, und auf viele Beschickun-
gen des Königs billigte er dieselbe durch seine Unter-
schrift, wofür ihn der König durch Vermehrung sei-
ner Hofstatt, und am 6 October durch einen Befehl
belohnte, welcher allen schwedischen Unterthanen zur
Pflicht auferlegte, jetzt, da Johann durch ein Ver-
brechen alles Recht zur Thronfolge verloren habe,
falls Erik ohne männliche Erben abgehe, den Her-
zog von Ostgothland zum König anzunehmen. Doch
diese Verbesserung seines Zustandes erfreute ihn nicht,
sondern er Zog sich seine, wiewohl gar nicht freywittige,
Billigung der Verurtheilung seines Bruders so stark
zu Gemüthe, daß er durch diese Gewissensangst seine
Vernunft merklich schwächte, y)
Unter diesen Begebenheiten hakten Dänemark und
Lübeck Schweden zu bekriegen angefangen, und wider
den erstem Feind zog der König selbst, nachdem er am
24 August die Verwaltung der Regierung in seiner
Abwesenheit vier Regimenkörakhen anvertrauk hakte.
Die ihnen hiebey gegebene Vorschrift ist wegen des
Stückes, welches das von Enken errichtete Hofge-
richt bekrifft, vorzüglich merkwürdig. Man erken-
net daraus, daß dajsslbe als eine schädliche Neuerung
von vielen getadelt wurde. Daber verordnete der Kö-
nig, das Volk zu unterrichten, daß die Unmöglich-
keit,
5) Doch schreiben andere Nachrichten seine Verrückung
andern Ursachen zu.
 
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