5 24 xxxix.Buch. Neuere Geschichte
selbe besonders seine Statthalterschaft, zu welcher
Wohlstände er seine äußerste Bemühungen anwendete,
und sowohl Städten als dem Adel und dem Lande der-
gestalt aufhalf, daß alles bald nach dem Kriege all«,
mählig sich von den darinnen auögestandenen Be-
schwerden erholte. Eine der größten Schwierigkeiten
betraf die schlechte Münze, welcher Prägung die Noth-
wendigkeit, Geld zu Bestreitung der Kriegskoften zu
erlangen, verursacht hatte. Um dieselbe zu heben, er-
griff der König auf Pontus Anrakhen das Mikkel,
dieses schlechte Geld zu verrufen, und dafür gutes nach
dem von seinem Vater im Reiche eingeführten und mit
der deutschen Münze übereinstimmenden Fuße schlagen
zu lassen, in welchem neuen Eelde alle vorhergemachte
Schulden, doch nach dem Verhältnisse, in welchem
das Gehalt derselben das zur Zeit der gemachten Schuld
gebräuchliche Geld übertraf, an jeden Gläubiger abge-
tragen werden sollten. Die Stadt Reval erhielt da-
bey Verlängerung der ihr im abgelaufenen Kriege ge-
gebenen Zeit, um ihre Gefälle an den König abzutra-
gen, und die Erlaubniß, nach Ablauf derselben die
ganze Schuld in dem verrufenen Gelde zu erlegen, da-
mit dasselbe hiedurch aus dem Lande geschafft, und
ohne Schaden der Unterthemen von dem Schlageherrn
wieder eingelöset würde. Sollte auch alsdenn noch
der Geldmangel die Bezahlung ihrer Schuld nicht er-
lauben : so erbot sich der König, noch ferner zu warten,
und in Ansehung der Bedingungen der Zahlung nur
das zu ändern, daß er sich vorbehielk, nach seinem
Gucbefinden von dieser Zeit an die Zinsen entweder zu
ziehen oder auch zu erlassen. Uebrigens sollten alle
Stande und Personen, welche unter dem Könige des
Münzrechts genossen, unter angedrohter Strafe des
Verlusts besagten Rechts sich nach der königlichen
Münze richten, nur mit Ausnahme der Schillinge der
Stadt
selbe besonders seine Statthalterschaft, zu welcher
Wohlstände er seine äußerste Bemühungen anwendete,
und sowohl Städten als dem Adel und dem Lande der-
gestalt aufhalf, daß alles bald nach dem Kriege all«,
mählig sich von den darinnen auögestandenen Be-
schwerden erholte. Eine der größten Schwierigkeiten
betraf die schlechte Münze, welcher Prägung die Noth-
wendigkeit, Geld zu Bestreitung der Kriegskoften zu
erlangen, verursacht hatte. Um dieselbe zu heben, er-
griff der König auf Pontus Anrakhen das Mikkel,
dieses schlechte Geld zu verrufen, und dafür gutes nach
dem von seinem Vater im Reiche eingeführten und mit
der deutschen Münze übereinstimmenden Fuße schlagen
zu lassen, in welchem neuen Eelde alle vorhergemachte
Schulden, doch nach dem Verhältnisse, in welchem
das Gehalt derselben das zur Zeit der gemachten Schuld
gebräuchliche Geld übertraf, an jeden Gläubiger abge-
tragen werden sollten. Die Stadt Reval erhielt da-
bey Verlängerung der ihr im abgelaufenen Kriege ge-
gebenen Zeit, um ihre Gefälle an den König abzutra-
gen, und die Erlaubniß, nach Ablauf derselben die
ganze Schuld in dem verrufenen Gelde zu erlegen, da-
mit dasselbe hiedurch aus dem Lande geschafft, und
ohne Schaden der Unterthemen von dem Schlageherrn
wieder eingelöset würde. Sollte auch alsdenn noch
der Geldmangel die Bezahlung ihrer Schuld nicht er-
lauben : so erbot sich der König, noch ferner zu warten,
und in Ansehung der Bedingungen der Zahlung nur
das zu ändern, daß er sich vorbehielk, nach seinem
Gucbefinden von dieser Zeit an die Zinsen entweder zu
ziehen oder auch zu erlassen. Uebrigens sollten alle
Stande und Personen, welche unter dem Könige des
Münzrechts genossen, unter angedrohter Strafe des
Verlusts besagten Rechts sich nach der königlichen
Münze richten, nur mit Ausnahme der Schillinge der
Stadt