6; 4 xxxix.Buch Neuere Geschichte
In dieser Absicht bestätigte er den Grafen E^lk Bra-
tze, einen Schwestersohn von Flemmings Frauen,
jn der Statthalterschaft über diese Stadt, kraft wel-
ches Amts auch die Flotte, das Zeughaus, und die
Regalien oder Rejchskleinodien unter seine Aufsicht ka-
men, ob derselbe gleich nicht nur in einem allgemein
Übeln Rufe lebte, sondern auch als ein Katholischer
kraft Sigmunds eigener Verpfli htung aller Reichs-
bedienungen unfähig war^ weswegen auch alle Sena-
toren, die nicht zur flemmmcstcden Parchey gehör-
ten, aus diesem Grunde den König zu Vernichtung
seiner Ernennung zu einer so wichtigen Stelle, wie-
wohl vergebens, bewegen wollten. Denn der König
erlaubte Braden, in seiner Gegenwart sich gegen sie
mit Hiße zu verantworten, da er denn unter andern
sagte: er sey so gut, als einer von ihnen, zu Verwal-
tung der vornehmsten Reichöwürden geboren, und es
wäre die höchste Ungerechtigkeit, ihm deswegen sein
augeerbtes Recht zu rauben, weil er sich zu einer Reli-
gion bekenne, außer welcher niemand die Seligkeit er-
langen könne. Der König hielt sich dadurch wider
alle Vorwürfe in dieser Sache gnugiam gedeckt, daß
ihm der Anhang, den Flemming unter dem Reichs-
rache hatte, eine schriftliche Genehmigung zu dieser
Ausnahme von seinem Eide errheilte, und vertraute
ihm noch überdem die Regierung über Upland und die
westlichen Nordländer an. Ferner ermahnete er münd-
lich am t z Julius die Bürgermeister und den Stadt«
fecretair von Stockholm, ihm und seinem Haufe treu
und hold zu bleiben, kein Gerücht, dergleichen Uebel-
gesinnte von ihm aussprengten und künftig Espren.
gen möchten, sich von ihrer Ergebenheit abkehren zu
lüsten, ihre Festungswerke für ihn in autem Stande
zu erhalten und zu bestem, ihrem Statthalter allen
Gehorsam zu leisten, und seiner Religion die Freyhert
des
In dieser Absicht bestätigte er den Grafen E^lk Bra-
tze, einen Schwestersohn von Flemmings Frauen,
jn der Statthalterschaft über diese Stadt, kraft wel-
ches Amts auch die Flotte, das Zeughaus, und die
Regalien oder Rejchskleinodien unter seine Aufsicht ka-
men, ob derselbe gleich nicht nur in einem allgemein
Übeln Rufe lebte, sondern auch als ein Katholischer
kraft Sigmunds eigener Verpfli htung aller Reichs-
bedienungen unfähig war^ weswegen auch alle Sena-
toren, die nicht zur flemmmcstcden Parchey gehör-
ten, aus diesem Grunde den König zu Vernichtung
seiner Ernennung zu einer so wichtigen Stelle, wie-
wohl vergebens, bewegen wollten. Denn der König
erlaubte Braden, in seiner Gegenwart sich gegen sie
mit Hiße zu verantworten, da er denn unter andern
sagte: er sey so gut, als einer von ihnen, zu Verwal-
tung der vornehmsten Reichöwürden geboren, und es
wäre die höchste Ungerechtigkeit, ihm deswegen sein
augeerbtes Recht zu rauben, weil er sich zu einer Reli-
gion bekenne, außer welcher niemand die Seligkeit er-
langen könne. Der König hielt sich dadurch wider
alle Vorwürfe in dieser Sache gnugiam gedeckt, daß
ihm der Anhang, den Flemming unter dem Reichs-
rache hatte, eine schriftliche Genehmigung zu dieser
Ausnahme von seinem Eide errheilte, und vertraute
ihm noch überdem die Regierung über Upland und die
westlichen Nordländer an. Ferner ermahnete er münd-
lich am t z Julius die Bürgermeister und den Stadt«
fecretair von Stockholm, ihm und seinem Haufe treu
und hold zu bleiben, kein Gerücht, dergleichen Uebel-
gesinnte von ihm aussprengten und künftig Espren.
gen möchten, sich von ihrer Ergebenheit abkehren zu
lüsten, ihre Festungswerke für ihn in autem Stande
zu erhalten und zu bestem, ihrem Statthalter allen
Gehorsam zu leisten, und seiner Religion die Freyhert
des