daͤniſche Geſchichte. SI
er wohl wußte, daß fich feit diefen ergangenen Ein»
[adungen die Umftände dergeftalt verändert Hatten,
daß man damals in Schweden über diefe- Angeles
genbeit ganz anders dachte, Man machte folglich
bloß, feine bebharrliche Misbilligung des durch die
Mehrheit der Stimmen vom Reichsrathe und ge⸗
ſammten Staͤnden beliebten Schluſſes, die hannoͤ⸗
veriſche Verbindung anzunehmen, zur Urſache, wes⸗
wegen man ihn ſeines Sitzes im Reichsrathe ver—
luſtig erklaͤrte, und verfuhr ſo gut mit ihm, daß
man ihm auf ſeine Bittſchrift die Beſoldung ſei—
ner Oberhofmarſchallsſtelle ließ. Cederhielm ſtand
als Geſandter am petersburgiſchen Hofe, wurde
‚aber nach Haufe gefordert, und wegen ſtrafbarer
Verwaltung ſeiner Geſandſchaft angeklagt. Doch
als er um ſeine Erlaſſung aus dem Reichsrathe Anſu⸗
chung that, gab man ihm dieſelbe, und trieb den
angefangenen Rechtshandel nicht weiter. Wellin
gen gieng es am ſchlimmſten. Denn da dieſer
wegen ſeiner großen Klugheit die ſtaͤrkſte Stuͤtze der
holſteinſchen Parthey abgab, und ihm eben dieſe
ſeine Klugheit dazu diente, daß er ſich wider ſeine
Gegner, wenn ſie ihn wegen dieſer Angelegenheit
gerichtlich angreifen wollten, ſo wohl vertheidigen
‚ Fonnte, daß man diefermegen ohne auffallende Uns
gerechtigFeit Fein Urtheil wider idn zu fällen vere
mochte; feine Wegräumung aber für die Anders
denkenden doch von unumgänglicher Nothwendigkeit
war: ſo gereichte es denſelben zum großen Vorthei⸗
le, daß ihnen ein anderer Weg blieb, dieſes zu be⸗
werkſtelligen. Sie ſuchten daher ſchon vor einigen
Jahren auf dem Reichstage ſein Verhalten in ſei⸗
ner unter Karl XII. verwalteten bremiſchen Statt⸗
halterſchaft hervor, und da damals die Unterſu⸗
chung dieſer Sache liegen blieb, erneuerten ſie jetzt
dieſelbe. Denn er wurde angeklaget, daß er durch
Da feinen
er wohl wußte, daß fich feit diefen ergangenen Ein»
[adungen die Umftände dergeftalt verändert Hatten,
daß man damals in Schweden über diefe- Angeles
genbeit ganz anders dachte, Man machte folglich
bloß, feine bebharrliche Misbilligung des durch die
Mehrheit der Stimmen vom Reichsrathe und ge⸗
ſammten Staͤnden beliebten Schluſſes, die hannoͤ⸗
veriſche Verbindung anzunehmen, zur Urſache, wes⸗
wegen man ihn ſeines Sitzes im Reichsrathe ver—
luſtig erklaͤrte, und verfuhr ſo gut mit ihm, daß
man ihm auf ſeine Bittſchrift die Beſoldung ſei—
ner Oberhofmarſchallsſtelle ließ. Cederhielm ſtand
als Geſandter am petersburgiſchen Hofe, wurde
‚aber nach Haufe gefordert, und wegen ſtrafbarer
Verwaltung ſeiner Geſandſchaft angeklagt. Doch
als er um ſeine Erlaſſung aus dem Reichsrathe Anſu⸗
chung that, gab man ihm dieſelbe, und trieb den
angefangenen Rechtshandel nicht weiter. Wellin
gen gieng es am ſchlimmſten. Denn da dieſer
wegen ſeiner großen Klugheit die ſtaͤrkſte Stuͤtze der
holſteinſchen Parthey abgab, und ihm eben dieſe
ſeine Klugheit dazu diente, daß er ſich wider ſeine
Gegner, wenn ſie ihn wegen dieſer Angelegenheit
gerichtlich angreifen wollten, ſo wohl vertheidigen
‚ Fonnte, daß man diefermegen ohne auffallende Uns
gerechtigFeit Fein Urtheil wider idn zu fällen vere
mochte; feine Wegräumung aber für die Anders
denkenden doch von unumgänglicher Nothwendigkeit
war: ſo gereichte es denſelben zum großen Vorthei⸗
le, daß ihnen ein anderer Weg blieb, dieſes zu be⸗
werkſtelligen. Sie ſuchten daher ſchon vor einigen
Jahren auf dem Reichstage ſein Verhalten in ſei⸗
ner unter Karl XII. verwalteten bremiſchen Statt⸗
halterſchaft hervor, und da damals die Unterſu⸗
chung dieſer Sache liegen blieb, erneuerten ſie jetzt
dieſelbe. Denn er wurde angeklaget, daß er durch
Da feinen