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Wagner, Daniel E.; Weidmanns Erben und Reich [Editor]; Weidmannische Buchhandlung [Editor]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Sechster Theil): ..., welcher den Beschluß der ganzen Geschichte der drey Nordischen Königreiche enthält — Leipzig: bey M. G. Weidmanns Erben und Reich, 1785 [VD18 90792157]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49546#0908
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go2 XLU Bud. Neuefte

Verwaltung feiner Landmarſchallsſtelle einzunehmen,
und mit zehn andern hiezu ernannten Perfonen die
DBedingungen zu entwerfen, welche Rußland zuge
ſtehen muͤßte, um Frieden zu bekommen. Denn -
er meynte, die Ruffen würden fich fogleich zu einer
Friedenshandlung erbieten, um nur einen Waffen⸗
ſtillſtand zu bekommen. Aber derfelbe follte ihnen
nicht bewilligt werden, wofern' fie nicht Kexholm⸗
lehn, Wiborgslehn, Petersburg,‘ Schlüffelburg,
Kronſtadt, Kronfchloß und den ganzen Nevaftrom
Schweden übergäben, Wenn aber wider Vermu⸗
then der Krieg forkgehen follte, und nicht eben glück
lich für Schweden geführet würde, fo wollte man
fich mit’einem Frieden begnügen, durch welchen
Schweden vorerwaͤhnte Laͤnder und Oerter bekaͤme.
Wenn aber der Krieg fich vortheilbaft für Schwes
den anließe, fo wollte man Feinen andern Frieden
eingeben, als daß Schweden wenigftens alies wie.
der erlangte, was es beym Ausbruche des Krieges
zwiſchen Karln XII und Petern beſaß. Was für
einen Frieden man aber auch fehließen möchte: fo
follte man darinn durchaus nicht den nyftädtifchen
befräftigen, fondern vielmehr in Anſehung gewiſſer
Stücke, die Rußland einen Vormand geben, fi
in die einheimiſchen Sachen des ſchwediſchen Rei—
ches zu miſchen, gaͤnzlich auſheben. Eben dieſe
aus allen Staͤnden erwaͤhlte wenige Perſonen erklaͤr⸗
ten einen Schluß geſammter Staͤnde, in welchem
dieſe den kuͤnftigen Reichstag auf die Mitte des Ok—
tobers 1744 dergeſtalt beſtimmten, daß ſie, wenn
es des Reichs Nothdurft erfordere, auf koͤniglichen
Beruf auch vor diefer Zeit ſich verſammeln wollten,
daß unter dieſer Nothdurſt keine andere Vorfallen—
heiten zu verſtehen ſeyn, als wenn mehrere Feinde
auf einmal losbraͤchen, und von den gegenwaͤrtigen
Beſitzungen des Reiches etwas abreißen wollten,

auch


 
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