9os XUli. Buch. Geschichte
festgestellter Ordnung zu erhalten; und ob zwar das
russische Gebiete an die Lander der Psorre stoße, und
man hieraus urtheilen möchte, daß bende Reiche Leicht
nut einander in Streitigkeiten gerathen könnten: so
hebe doch das gute Vernehmen, in welchem beyde
Reiche mit einander ständen, und daß alle Gelegen-
heiten zu Streitigkeiten durch die zwischen beyden er-
richteten Vertrage aus dem Wege geräumet worden,
und keines au das andere etwas zu fordern habe, diese
Besorgniß völlig. Würde jemand von türkischer Seite
sich unterstehen, einige Feindlichkeit gegen Rußland
zu verüben, sollte derselbe, wenn es auch der Khan der
Krimm selbst wäre, unverzüglich am Leben gestraft
werden, und die Pforte sey wohl zufrieden, daß, wenn
dergleichen Raubgesindel aus dem türkischen Gebiete
käme, und russische Unterthemen beschädigen wollte,
die Russen aufs schärfste gegen dasselbe verfahren, und
eZ ohne alle Gnade uredermachen rnvchten, indem die
Pforte sich ein Gleiches Vorbehalte, wenn von rulsi«
scheu Unkerthanen einige über dleGränze schreiten, und
die Einwohner des türkischen Gebietes beunruhigen
möchten. In Ansehung Persiens sey man türkischer
Seite fest entschlossen, sich an die zwischen der Pforte
und Rußland hinüber errichteten Verträge zu halten,
und begehre nichts von den Landern, die dadurch Ruß-
land zugetheilt worden, an sich zu bringen. Auch
dürfe Rußland wegen des am schwedischen Hofe sich
aufhaltenden Aga keinen Verdacht gegen die Pforte
schöpfen, indem derselbe in Schweden nichts weiter
als die Berichtiauna der beom Verweilen Naris XLL
in der Türkey gemachten Geldschulden zu betreiben
habe. Es kam hierauf am r g Februar 1729 zwi-
schen Rußland und Elcbref zu einem förmlichen
Friedens - und Freundfchafrsveraleiche, der zu Nascht-
sche geschlossen wurde; und obwohl die Pforte anfangs
hrer»
festgestellter Ordnung zu erhalten; und ob zwar das
russische Gebiete an die Lander der Psorre stoße, und
man hieraus urtheilen möchte, daß bende Reiche Leicht
nut einander in Streitigkeiten gerathen könnten: so
hebe doch das gute Vernehmen, in welchem beyde
Reiche mit einander ständen, und daß alle Gelegen-
heiten zu Streitigkeiten durch die zwischen beyden er-
richteten Vertrage aus dem Wege geräumet worden,
und keines au das andere etwas zu fordern habe, diese
Besorgniß völlig. Würde jemand von türkischer Seite
sich unterstehen, einige Feindlichkeit gegen Rußland
zu verüben, sollte derselbe, wenn es auch der Khan der
Krimm selbst wäre, unverzüglich am Leben gestraft
werden, und die Pforte sey wohl zufrieden, daß, wenn
dergleichen Raubgesindel aus dem türkischen Gebiete
käme, und russische Unterthemen beschädigen wollte,
die Russen aufs schärfste gegen dasselbe verfahren, und
eZ ohne alle Gnade uredermachen rnvchten, indem die
Pforte sich ein Gleiches Vorbehalte, wenn von rulsi«
scheu Unkerthanen einige über dleGränze schreiten, und
die Einwohner des türkischen Gebietes beunruhigen
möchten. In Ansehung Persiens sey man türkischer
Seite fest entschlossen, sich an die zwischen der Pforte
und Rußland hinüber errichteten Verträge zu halten,
und begehre nichts von den Landern, die dadurch Ruß-
land zugetheilt worden, an sich zu bringen. Auch
dürfe Rußland wegen des am schwedischen Hofe sich
aufhaltenden Aga keinen Verdacht gegen die Pforte
schöpfen, indem derselbe in Schweden nichts weiter
als die Berichtiauna der beom Verweilen Naris XLL
in der Türkey gemachten Geldschulden zu betreiben
habe. Es kam hierauf am r g Februar 1729 zwi-
schen Rußland und Elcbref zu einem förmlichen
Friedens - und Freundfchafrsveraleiche, der zu Nascht-
sche geschlossen wurde; und obwohl die Pforte anfangs
hrer»