des russischen Reichs. ;yi
fermn zu machen, gewußt habe, er den Alexander«
Newöki, Orden verlieren, und seine Güt-r in Likstand
jhm gegen andere in andern Landern des russischen
Gebietes ausgetauscht werden sollten. Man w»es
ihm hierauf einige in der Ukraine mit dem Befehle
an, auf denselben zu wohnen; aber 1744 ergieng ein
anderer Befehl, nach welchem er seine Wohnung zu
Wologda nehmen mußte, und dort ein Jahrgehalt von
F2oo Rubeln genoß. Der Bruder des Feldmar-
schalls Christian lVilhelnr blieb in völligen Gna-
den, und bekam sogar die lieständischen Güter seines
Neffen und dessen Oberhofmeisterstelle. Der Erzbi-
schof von Nowgorod Ambrosius Juschkewrrsch
enrgieng einer Härtern Ahndung seiner Theilnehmung
an den Elisabeths Gerechtsamen nachtheiligen Hand-
lungen der vorigen Regierungen dadurch, daß er, als
dieselbe ihn hierüber zur Rede stellte, sich damit ent-
schuldigte , daß er sowohl als die übrigen Glieder des
Synods durch Furcht, ihre Mißbilligung zu entdecken,
zurückgehalten seyn, und zu einem Angeber anderer
ward. Allen gemeldeten Verurtheilten wurde, ehe
man ste aus Petersburg abführte, angezeigk, daß je-
der sich eine Gnade von der Kaiserinn ausbitten und
solche ihm, wenn sie thulich sey, bewilligt werden sollte.
So erhielt Münnicv die Freyheik, seinen HouSpre-
diger Marrens mitzunehmen; ob aber Oster mann
einen Vorrath ungarischen Wein begehrt habe, läßt
sich, da man HLebey bloß Münmchen zum Gewährs-
mann hat, wohl bezweifeln.
Auch verwirft Büsching das, was MannsteLn 'Fernere
von MÜnmcds Beschäftigungen zu Pelim erzählet,
uämlich daß er viele Entwürfe zu besseren Einrichrun, gefangenes
gen und Nutzungen der russischen Lander aufgesetzt und
an den Senat übersendet, junge Leute in der Geome.
trie und Ingemeurwissenschaft unterrichtet, und oft
drohende Briefe an dle Woywoden dieser Gegenden ge-
Bb 4 schrie-
fermn zu machen, gewußt habe, er den Alexander«
Newöki, Orden verlieren, und seine Güt-r in Likstand
jhm gegen andere in andern Landern des russischen
Gebietes ausgetauscht werden sollten. Man w»es
ihm hierauf einige in der Ukraine mit dem Befehle
an, auf denselben zu wohnen; aber 1744 ergieng ein
anderer Befehl, nach welchem er seine Wohnung zu
Wologda nehmen mußte, und dort ein Jahrgehalt von
F2oo Rubeln genoß. Der Bruder des Feldmar-
schalls Christian lVilhelnr blieb in völligen Gna-
den, und bekam sogar die lieständischen Güter seines
Neffen und dessen Oberhofmeisterstelle. Der Erzbi-
schof von Nowgorod Ambrosius Juschkewrrsch
enrgieng einer Härtern Ahndung seiner Theilnehmung
an den Elisabeths Gerechtsamen nachtheiligen Hand-
lungen der vorigen Regierungen dadurch, daß er, als
dieselbe ihn hierüber zur Rede stellte, sich damit ent-
schuldigte , daß er sowohl als die übrigen Glieder des
Synods durch Furcht, ihre Mißbilligung zu entdecken,
zurückgehalten seyn, und zu einem Angeber anderer
ward. Allen gemeldeten Verurtheilten wurde, ehe
man ste aus Petersburg abführte, angezeigk, daß je-
der sich eine Gnade von der Kaiserinn ausbitten und
solche ihm, wenn sie thulich sey, bewilligt werden sollte.
So erhielt Münnicv die Freyheik, seinen HouSpre-
diger Marrens mitzunehmen; ob aber Oster mann
einen Vorrath ungarischen Wein begehrt habe, läßt
sich, da man HLebey bloß Münmchen zum Gewährs-
mann hat, wohl bezweifeln.
Auch verwirft Büsching das, was MannsteLn 'Fernere
von MÜnmcds Beschäftigungen zu Pelim erzählet,
uämlich daß er viele Entwürfe zu besseren Einrichrun, gefangenes
gen und Nutzungen der russischen Lander aufgesetzt und
an den Senat übersendet, junge Leute in der Geome.
trie und Ingemeurwissenschaft unterrichtet, und oft
drohende Briefe an dle Woywoden dieser Gegenden ge-
Bb 4 schrie-