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Wagner, Daniel E.; Weidmannische Buchhandlung [Editor]; Weidmanns Erben und Reich [Editor]
Geschichte des Europäischen Nordens: das ist der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, wie auch des russischen Staats (Neunter Theil): ..., welcher den Beschluß der Geschichte des russischen Reichs von 1731 bis 1762, nebst einem Hauptregister über alle neun Bände der nordischen Geschichte enthält — Leipzig: in der Weidmannischen Buchhandlung, 1789 [VD18 90792181]

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https://doi.org/10.11588/diglit.49549#1011
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dieser nordischen Geschichte.

kangung mehrerer Kenntnisse
auf der kopenhagischen Uni-
versität V, 906,907. legt als
Verfasser des Manifestes Frie-
drichs IV wider Schweden
keine Ehre ein 942
Rostislaw Mftislawitscl)
thut mit seinem Vater einen
Feldzug wider die Polotsker
VIII, 2i8. einen andern mit
seinen Brüdern nach Liefland
219. behält sein Fürstenthum
Smolensk ohngeachtet des
Großfürsten Wsewolod II Ver-
such, dasselbe ihm zu nehmen
nimmt sich seines
Stammgenossen Wätscheslaw
wider diesen Großfürsten und
dessen Bruder Igor an 2Z9.
wird Wsewolods II Freund
2Z9. hilft seinem Bruder, Jß-
jäsiaw II, wider Wätsches-
law 24z. ingleichen wider die
Fürsten von Lfchernigow 250.
wie auch wider den Fürsten
von Susdal 266. wird Groß-
fürst von Kiew 269. bringt
sich theils durch Verwerfung
eines gutenRaths, theils durch
seine Feigheit selbst um das
Großfürstenthum 27O- 272.
bekommres, doch nicht anders
als ein von Mstislaw, Für-
sten von Luzk, abhängiges
Fürstenthum zurück 282. wird
von diesem, als er aufs neue
durch Jßjäslaws III Ucberlc-
genheit daraus vertrieben
worden, wieder eingesetzt 28?-
286. gelangt vor seinem Tode
zu größerm Ansehen 290-29;
Rostock, Oberherrschaft
über diese Stadt kauft Erich

VI von Dänemark 1,411. sie
wird zur Annahme derselben
gezwungen 4'9« aufs neue
von ihm abfällig 427, 428.
kehrt zu seinem Gehorsam
zurück 429. wird nebst dazu
gehöriger Herrschaft mit eini-
ger Ausnahme von ihm als
ein Erblehn abgetreten 435.
welchen Vorbehalt sein Nach-
folger auf gleiche Bedingung
gleichfalls weggiebt 446. em-
pfängt von König Christoph
aus Bayern für eine besonde-
re Freundschaft, die sie ihm
beweiset, Vergeltung II, 60 r,
602. nimmt sich der Sache
des in Margrethens,Königinn
der nordischen Reiche, Gefan-
genschaft seynden Königs Al-
brecht von Schweden und des-
sen Sohns vermittelst Errich-
tung der Vitalienbrüder an
402,4OZ, 407 söhnt sich mit
Margrethen durch einen Frie-
densfchluß aus 428. erregt
einen Bürgeraufstand 466.
welcher gedämpft wird 470.
einen andern wegen des Ver-
dachts , den sie auf die Man-
ner, welche die obrigkeitlichen
Würden bekleiden, geworfen
hat 507. nimmt nebst Wis-
mar durch seine Vitalianer
zweymalBergen ein 514', 515.
ist die erste von den hansischen
Städten, die durch Errich-
tung eines besondern Frie-
densschlusses mit König Erich
aus Pommern die Sache,
welche sie bisher mit denselben
vertheidigt hat, verläßt 52z.
läßt auf Königs Gustavs I
Rrr z von
 
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