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A&T10NSBED1NGUNGEN.
Die Ersteher von Auktionsgegenständen erkennen die nachfolgenden Bestitn-!
mungenan:
1) Meine Auktionen werden — sofern Unruhen, Streiks usw. nicht die Abhaltung!;
unmöglich machen — nicht aufgeschoben, es wird deshalb gebeten, die AuP
träge einige Tage vor* Anfang der Auktion portofrei einzusenden und zu:
Vermeidung von Irrtum nicht allein Seitenzahl und Nummer, sondern auch die)
Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei kurz vor oder während der Ver]
Steigerung einlaufenden Aufträgen übernehme ich nur in Ausnahmefällen eine Ver-
pflichtung der wunschgemäßen Besorgung. — Erledigung erfolgt in der Reihen-
folge der eingegangenen Aufträge; Abweichungen würden Benachteiligung anderer
bedeuten. — Benachrichtigungen bei nicht erfolgtem Zuschlag nur gegen Porto-
vergütung. — Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
2) Die Bücher sind sämtlich gut erhalten, wenn nicht das Gegenteil bemerkt ist.j
Sollten sich wider Vermuten Defekte finden, oder sollten sich die Angaben des!
Katalogs bei einem oder dem anderen Buche als irrtümlich herausstellen, so werdend
begründete Reklamationen Auswärtiger bis zur Zeit von 3 Wochen nach Schluß^
der Auktion gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder die Bücher zurück-
genommen und der Betrag zurückgezahlt. Jede nach jenem Termin eingehende
Reklamation oder Rücksendung muß dagegen ohne alle Berücksichtigung blei-
ben. Zur Vermeidung aller Weitläufigkeiten wird auf diesen Punkt ganz be-
sonders aufmerksam gemacht. Ich behalte mir vor, in einzelnen Fällen die Kollation!
ersteigerter Werke in meinem Auktionslokale bei Entnahme derselben zu bestimmen
auch wird die lange Reklamationsfrist nicht für einzelne gekaufte Werke, sondern
nur für umfangreichere Erwerbungen gewährt.
3) Alle Bücher, bei denen kein Einband angegeben ist, sind broschiert. Die!
Abkürzung S. oder pag. am Schlüsse des Titels gibt die Seitenzahl des Werkes an.}
4) Das Mindestgebot für eine Nummer ist 50 G -Pfennig. Die Steigerungen beim!
Bieten wolle man in den Preislagen von 1 G.-Mark ab mit 10 G.-Pfennig und von)
20 G.-Mark ab mit 50 G.-Pfennig, und von 50 G.-Mark ab G.-Mark-weise bewirken.!
5) Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von welcher aus!
Rücksicht auf evtl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht abgewichen werden kann.
6) Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfolgt in zweifelhaften]
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer. Die Entscheidung hierüber
steht ausschließlich der Auktionsleitung zu. Der Zuschlag kann wegen eines Ver-
sehens des Versteigerers von diesem angefochten werden, wenn das Versehen von
ihm noch während der Versteigerung bemerkt und die Anfechtung unverzüglich be
kanntgegeben wird. Audi in diesem Falle findet ein nochmaliges Auflegen der
betr. Nummer statt
7) Für alleVerkäufe wird ein Aufgeld von 15% auf die Erstehungspreise berechnet,!
während bei Aufträgen, mit deren Besorgung das Auktions-Institut betraut wird, die
übliche Provision von 15% auf beide hinzukommt. Aufträge, die auf bestimmten
Maximalpreise lauten, werden dahin verstanden, daß die vorgenannten Aul
rechnungen von Aufgeld und Provision auf das Endgebot gemacht werden können;
bei schriftlichen Geboten mit der mißverständlichen Bezeichnung „incl. Spesen"
wird nur bis zur Höhe von % des Gebotes mitgesteigert, Porto, Verpackung und!
Versicherung aber trotzdem berechnet.
Größere Werke und Konvolute wolle man nurvor der Versteigerung, nicht
während der Auktion seihst, prüfen; Inhaltsangaben der letzteren für Auswärtige)
gegen mäßige Berechnung schriftlich zu Diensten.
8) Auktionsbücher erfordern selbstverständlich sofortige bare Zahlung, es kann
darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden. Alle Nachteile, welche daraus ent-g
springen, wenn das Erstandene nicht sofort abgenommen und bar eingelöst wird,}
fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last. Insbesondere geht mit der!
Erteilung des Zuschlags die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen!
Verschlechterung auf den Ersteher über.
9) An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind,!
die Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter Be-
lastung des Portos, der Verpackung und der Versicherung. An allen bei der Er-1
stehung ausnahmsweise nicht sofort vollständig bezahlten Büchern oder sonstigen:
Auktionsgegenständen behalte Ich mir das Eigentumsrecht bis zur vollständigen
Bezahlung des Erstehungspreises unter Berechnung der entstehenden Ent-
wertungsdifferenz vor.
10) Erfüllungsort für die aus meinen Auktionen sich ergebenden beiderseitigen j
Verpflichtungen ist Leipzig.
Leipzig, Königstraße 1.
Oswald Weigei.
A&T10NSBED1NGUNGEN.
Die Ersteher von Auktionsgegenständen erkennen die nachfolgenden Bestitn-!
mungenan:
1) Meine Auktionen werden — sofern Unruhen, Streiks usw. nicht die Abhaltung!;
unmöglich machen — nicht aufgeschoben, es wird deshalb gebeten, die AuP
träge einige Tage vor* Anfang der Auktion portofrei einzusenden und zu:
Vermeidung von Irrtum nicht allein Seitenzahl und Nummer, sondern auch die)
Anfangsworte jedes Titels zu bemerken. Bei kurz vor oder während der Ver]
Steigerung einlaufenden Aufträgen übernehme ich nur in Ausnahmefällen eine Ver-
pflichtung der wunschgemäßen Besorgung. — Erledigung erfolgt in der Reihen-
folge der eingegangenen Aufträge; Abweichungen würden Benachteiligung anderer
bedeuten. — Benachrichtigungen bei nicht erfolgtem Zuschlag nur gegen Porto-
vergütung. — Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
2) Die Bücher sind sämtlich gut erhalten, wenn nicht das Gegenteil bemerkt ist.j
Sollten sich wider Vermuten Defekte finden, oder sollten sich die Angaben des!
Katalogs bei einem oder dem anderen Buche als irrtümlich herausstellen, so werdend
begründete Reklamationen Auswärtiger bis zur Zeit von 3 Wochen nach Schluß^
der Auktion gewissenhaft beachtet, das Fehlende ergänzt oder die Bücher zurück-
genommen und der Betrag zurückgezahlt. Jede nach jenem Termin eingehende
Reklamation oder Rücksendung muß dagegen ohne alle Berücksichtigung blei-
ben. Zur Vermeidung aller Weitläufigkeiten wird auf diesen Punkt ganz be-
sonders aufmerksam gemacht. Ich behalte mir vor, in einzelnen Fällen die Kollation!
ersteigerter Werke in meinem Auktionslokale bei Entnahme derselben zu bestimmen
auch wird die lange Reklamationsfrist nicht für einzelne gekaufte Werke, sondern
nur für umfangreichere Erwerbungen gewährt.
3) Alle Bücher, bei denen kein Einband angegeben ist, sind broschiert. Die!
Abkürzung S. oder pag. am Schlüsse des Titels gibt die Seitenzahl des Werkes an.}
4) Das Mindestgebot für eine Nummer ist 50 G -Pfennig. Die Steigerungen beim!
Bieten wolle man in den Preislagen von 1 G.-Mark ab mit 10 G.-Pfennig und von)
20 G.-Mark ab mit 50 G.-Pfennig, und von 50 G.-Mark ab G.-Mark-weise bewirken.!
5) Die Versteigerung erfolgt in der vorgeschriebenen Reihenfolge, von welcher aus!
Rücksicht auf evtl. Interessenten für bestimmte Nummern nicht abgewichen werden kann.
6) Sollten beim Zuschlag Differenzen entstehen, so erfolgt in zweifelhaften]
Fällen nochmaliges Auflegen der betreffenden Nummer. Die Entscheidung hierüber
steht ausschließlich der Auktionsleitung zu. Der Zuschlag kann wegen eines Ver-
sehens des Versteigerers von diesem angefochten werden, wenn das Versehen von
ihm noch während der Versteigerung bemerkt und die Anfechtung unverzüglich be
kanntgegeben wird. Audi in diesem Falle findet ein nochmaliges Auflegen der
betr. Nummer statt
7) Für alleVerkäufe wird ein Aufgeld von 15% auf die Erstehungspreise berechnet,!
während bei Aufträgen, mit deren Besorgung das Auktions-Institut betraut wird, die
übliche Provision von 15% auf beide hinzukommt. Aufträge, die auf bestimmten
Maximalpreise lauten, werden dahin verstanden, daß die vorgenannten Aul
rechnungen von Aufgeld und Provision auf das Endgebot gemacht werden können;
bei schriftlichen Geboten mit der mißverständlichen Bezeichnung „incl. Spesen"
wird nur bis zur Höhe von % des Gebotes mitgesteigert, Porto, Verpackung und!
Versicherung aber trotzdem berechnet.
Größere Werke und Konvolute wolle man nurvor der Versteigerung, nicht
während der Auktion seihst, prüfen; Inhaltsangaben der letzteren für Auswärtige)
gegen mäßige Berechnung schriftlich zu Diensten.
8) Auktionsbücher erfordern selbstverständlich sofortige bare Zahlung, es kann
darauf in keiner Weise Kredit gewährt werden. Alle Nachteile, welche daraus ent-g
springen, wenn das Erstandene nicht sofort abgenommen und bar eingelöst wird,}
fallen allein dem Besteller resp. Empfänger zur Last. Insbesondere geht mit der!
Erteilung des Zuschlags die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen!
Verschlechterung auf den Ersteher über.
9) An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind,!
die Zusendung der erstandenen Bücher durch die Post oder Eisenbahn unter Be-
lastung des Portos, der Verpackung und der Versicherung. An allen bei der Er-1
stehung ausnahmsweise nicht sofort vollständig bezahlten Büchern oder sonstigen:
Auktionsgegenständen behalte Ich mir das Eigentumsrecht bis zur vollständigen
Bezahlung des Erstehungspreises unter Berechnung der entstehenden Ent-
wertungsdifferenz vor.
10) Erfüllungsort für die aus meinen Auktionen sich ergebenden beiderseitigen j
Verpflichtungen ist Leipzig.
Leipzig, Königstraße 1.
Oswald Weigei.