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Münchener Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller [Hrsg.]
Katalog / Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller, München: Bayerische Volkskunst: Versteigerung Donnerstag, den 10. September 1936 — München, Nr. 2.1936

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.71278#0009
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Dersteigerungsbedingungen
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes Auktionsgut
wird ausnahmslos nur nack geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zahlung
nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungs-
verluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen keine Berücksichtigung finden.
Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der
Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung beruhenden
Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.
Der Versteigerer kann Nummern Vereinen, trennen, oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100.- um mindestens RM. 1-S, über
RM. 100.- um RM. 10.-, über RM. SOO.- um RM. 20.-, über RM. 1000.- um RM. SO.-
bzw. RM. 100.-, über RM. 5000.- um RM. 300.-. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages
besteht für den Versteigerer nicht.
Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht
erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag
wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für
etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher
über. Zeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.
Der Zuschlagpreis zuzüglich iso/g Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den
Versteigerer abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung
des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den
Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten
des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. Zn diesem Fall haftet der Käufer für den
Ausfall. Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren
Gebot nicht zugelassen.
Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande gekommenen Ver-
trag im eigenen Namen geltend zu machen- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen
des Käufers ist München.
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzuholen,
andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten und Gefahr
des Käufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf
Kosten und Gefahr des Käufers.
Ans für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissen-
hafteste erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor
Beginn der Versteigerung schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht
näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die erteilten
Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.
Münchener Kunstversieigerungshaus
Adolf Weinmüller
München, Odeonsplatz 4 (Leuchtenbergpalais)
Fernsprecher: 22962/S1616 :: Telegramm-Adresse: Kunstmiltler
 
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