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Münchener Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller [Hrsg.]
Katalog / Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller, München: Zinn eines süddeutschen Museums, Antiquitäten, Plastik, Möbel, Gemälde alter und neuer Meister aus verschiedenem Besitz : Versteigerung 2., 3. und 4. März 1937 ..., Ausstellung Samstag, den 20. bis Samstag den 27. Februar 1937 — München, Nr. 7.1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.5347#0008
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes
Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausge-
liefert. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa
daraus entstehenden Zins-oder Wahrungsverluste. Die Gegenstande werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zu-
schlag können Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung
vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft und dem
Zustand jeden Gegenstandes zu überzeugen.

Die Kataloge sind fachmannisch bearbeitet, jedoch können die auf genauester Untersuchung
beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewahrleistet werden.
Der Versteigere: kann Nummem vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vor-
liegt, zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100,— um mindestens
RM. 1—5, über RM. 100,— um RM. 10,—. über RM. 500— um RM. 20,—. über RM. 1000.—
um RM. 50,— bzw. RM. 100,—, über RM. 5000,— um RM. 300,—. Der Zuschlag erfolgt, wenn
nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ubergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung
zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.

Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehr-
gebot nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten
über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr
für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den
Ersteher über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Der Zuschlagpreis zuzüglich 15l,/o Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an
den Versteigerer abzuführen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an lederen geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise
Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersas wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ver-
steigerer kann den Kaufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den
Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem
Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch
und wird auch zu einem weiteien Gebot nicht zugelassen.

Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande gekom-
menen Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen; Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Verpflichtungen des Kaulers ist München.

Die ersteigerten Gegenstande sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung ab-
zuholen, andernfalls der Versteigerer berechtigt ist. sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten
und Gefahr des Kaufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Der Versand erfolgt
ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Kaufers.

Uns für die Versteigerung erteilt« Kaufauftrage werden auf das
gewissenhafteste erledigt, doch bitten wir, uns die Auftrage spatestem
einen Tag vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu übergeben.
Ferner ersuchen wir uns nicht naher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung
ausreichende Deckung für die erteilten Auftrage zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht
berücksichtigt werden können.

MÜNCHEN ER KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS
ADOLF WEINMÜLLER

MÜNCHEN, LEUCHTENBERGPALAIS - ODEONSPLATZ 4 — (EINGANG FÜRSTENSTR.)
FERNSPRECHER 22962 -51616, TELEGRAMM ADRESSE KUNSTMnTLER
 
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