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Münchener Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller [Hrsg.]
Katalog / Kunstversteigerungshaus Adolf Weinmüller, München: Altes Kunstgewerbe, Plastik, Gemälde des 15. - 18. Jahrhunderts aus süddeutschem Privatbesitz: 2., 3 und gegebenenfalls 4. Dezember 1937 — München, Nr. 12.1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.6648#0005
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerune geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ersteigertes Auk-
tionsgut wird ausnahmslos nur nach geleistet er Barzahlung ausgeliefert. Geht
die Zahlung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden
Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem
sie sich im Augenhlick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklama-
tionen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Ausstel-
lung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstan-
des zu überzeugen.

Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch
können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen
nicht gewährleistet werden.

Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100,— um mindestens RM. i—5,
über RM. 100,— um RM. ,o,— über RM. 500,— um RM. 20,— über RM. 1000,— um
RM. 50,— bzw. RM. 100,— über RM. 5000,— um RM. 300,—. Der Zuschlag erfolgt, wenn
nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung
zur Erteilung des Zuschlages besteht fiir den Versteigerer nicht.

Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot
nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über
den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr
für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den
Ersteher über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.

Der Zuschlagpreis zuzüglich 15% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an
den Versteigerer abzuführen.

Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise
Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ver-
steigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den
Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem
Fall haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch
und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande gekom-
menen Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen; Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Verpflichtungen des Käufers ist München.

Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung ab-
zuholen, andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten
und Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Der Versand erfolgt
ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissen-
hafteste erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor
Beginn der Versteigerung schriftlich zu übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht
naher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die
erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können,

MÜNCHENER KU N STVE R STEI GER U N G S H AU S
ADOLF WEINMÜLLER

MÜNCHEN, LEUCHTENBERGPALAIS —ODEONSPLATZ4— (EINGANG
FÜRSTENSTR.) FERNSPR. 22962—516:6, TELEGR.-ADR.: KUNSTMITTLER

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