VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. ErsteigertesAuk-
tionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung aus-
geliefert. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa
daraus entstehenden Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag
können Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung voraus-
gehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft und dem Zustand
jedes Gegenstandes zu überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch
können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht
gewährleistet werden. v
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100.— um mindestens RM. 1—3,
über RM. 100.— um RM. 10.—, über RM. 500.— um RM. 20.—, über RM. 1000.— um RM. 50.—,
bzw. RM. 100.—, über RM. 5000.— um RM. 300.—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des
Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.
Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot
nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über
den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für
etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher
über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.
Der Zuschlagpreis zuzüglich 20% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den
Versteigerer abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise
Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ver-
steigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kauf-
gegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall
haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und
wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Wien.
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzu-
holen, andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten und
Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Der Versand erfolgt ausnahms-
los auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das ge-
wissenhafteste erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens
einen Tag vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu übergeben.
Ferner ersuchen wir, uns nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung aus-
reichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berück-
sichtigt werden können.
WIENER KUNSTVERSTEI RUNGSHAUS
ADOLPH WEINMÜLLER
WIEN, L, ROTENTURMSTRASSE 14/1 / FERNSPRECHER R-21-2-68
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. ErsteigertesAuk-
tionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung aus-
geliefert. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa
daraus entstehenden Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag
können Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung voraus-
gehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von der Eigenschaft und dem Zustand
jedes Gegenstandes zu überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch
können die auf genauester Untersuchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht
gewährleistet werden. v
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt,
zurückstellen. Gesteigert wird bis zu einer Höhe von RM. 100.— um mindestens RM. 1—3,
über RM. 100.— um RM. 10.—, über RM. 500.— um RM. 20.—, über RM. 1000.— um RM. 50.—,
bzw. RM. 100.—, über RM. 5000.— um RM. 300.—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem
Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des
Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.
Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot
nicht erzielt, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über
den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal ausgeboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für
etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher
über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.
Der Zuschlagpreis zuzüglich 20% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den
Versteigerer abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise
Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ver-
steigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kauf-
gegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall
haftet der Käufer für den Ausfall. Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und
wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Wien.
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzu-
holen, andernfalls der Versteigerer berechtigt ist, sie ohne weitere Aufforderung auf Kosten und
Gefahr des Käufers einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. Der Versand erfolgt ausnahms-
los auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das ge-
wissenhafteste erledigt, doch bitten wir, uns die Aufträge spätestens
einen Tag vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu übergeben.
Ferner ersuchen wir, uns nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung aus-
reichende Deckung für die erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berück-
sichtigt werden können.
WIENER KUNSTVERSTEI RUNGSHAUS
ADOLPH WEINMÜLLER
WIEN, L, ROTENTURMSTRASSE 14/1 / FERNSPRECHER R-21-2-68