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verbothenenblatten und spinnen begnugenzu lassen, -enAntrag gemacht, es wur-
de ihm aber auch dieses Specken? und Nahrungs-Mittel, obschon E. Wohl-
weißer Rnttz-Hierzu sehr geneigt geschienen, auf Enichisches Wieder-
sezen, abgeschlagen, daher Er sich genöthiget sähe, nochmahls an -en Kayserl.
Hoff sich zu wenden und diesen erst gesagten billigen Vorschlag und Antrag aller
unterthänigft zu mcLmmiren, erhielte auch hierauf untern 12. OÄodr. ä. a den
fernem aller gerechtesten Bescheid: „ Daß beede Theile über den
„ kunü -es Blöttens und Spinnens, nochmahlen zu vernehmen und zutrach-
„ ten hätte, selbige in der Güte aus ein ander zu sezen, und daß die Eniche
„ schuldig seyn sollen, zu ihrer außgebenden Arbeit, ohne Unterscheid der Waa-
„ ren, sie mögen gut oder schlecht seyn, Ihre in der Stadt wohnende Mit-
„ Meister, damit diese ihre Nahrung haben , zu gebrauchen, den Lohn aber
,, wollten Zhro Kayserl. Majestät dem ^aZisirac, alß ordentlicher Obrigkeit,
„ nach gestalt der Sache, oder nach geänderten Umstünden, zu ä^ermimren,
» lediglich allergnadigst überlassen, re.
§* 9»
Alleine, die beede Eniche ließen sich auch durch diese allergnädigste Kayserl.
Verfügung, weder in dem einem oder andern i>urE, rm geringsten zu einiger
Billigkeit bewegen, sondern verblieben in Ansehung des Lohns, bey ihrer unver-
änderlichen Willkühr, und bestunden im übrigen hartnäckig darauff, daß, nach
den2iten Handwercks-^rticul, sowohl dem Rothen daß Blatten und Spin-
nen, alß dem geschwohrnen Meister, Bezold, das l^briciren der Dressen, un-
umgänglich verbothen werden solle.
o
-LI
o
o
o
oö
orten-k'abri-
Bericht ein-
- Bescheiden/
gegen alle
ste ^xoept!o»
gehorsamsten
l^LbricanteN
Verordnungen
entlich zu be-
womit Sie
ripiL gedrun-
vorgeftellet;
geschlagenen,
Blätten und
ayserl. tnren-
außeinandev
und Entschei-
eeblichen Ve-
achs hjßher in
Wer«
§. 10.
Und ob sie schon, weder die eine noch andere allerhöchst - Kayserliche Verord-
nung in denen ihnen mißfälligen Stücken in mindisten rUxeäirren, trugen Sie
denoch kein Bedencken, «ntler» Zsit sich gegen E. Wohlweißen Rath zu beschweh-
ren und mit ausnehmend- erkeckten lüd-L okrextionen ein dahin verlautendes
allerhöchstes Kayserl. Relcript am 2Z. l^lartü 17Z9. zu bewürcken: „ daß, nach
-eme, besag ihres allerunterthanigften Memorials, Lb pref. 12. 6. ».
„ denen Kayserl. Verordnungen nickt nack aelebet, sondern denenselben zu wider,
„ zu ihren sehr empfindlichen SchD das Blätten
„ und Spinnen, dann dem Bort '
„ ciren verstattet wurde,
„ zuschicken, zuvorderist aber Si Z-
„ in Konformität der ergangenen -
„ neuerliche Eingriffe, nachdruck
Worauf so wohln -er Rotl
KL» fud-L obrcxtionis, alß E.
Bericht, mit beygefügten Guta>-
Eniche Verwegenheit, in Vem
und conürmirten Handwercks
ruffen, keinen Scheu tragen, u
auf die ohnverschiebliche Lxecutn
gen und zugleich dieBezoldisch-'
hingegen den von dem Rothen zu
von denen Entchen aber schlecht-
Spinnens, worüber, nach ober
tion, beede Parthäyen nochmahl,
gesezt werden sollen, -erallerhöc
Lung, um der Partheyen (nehm^
-eigung willen, atterunterthänis
de ihm aber auch dieses Specken? und Nahrungs-Mittel, obschon E. Wohl-
weißer Rnttz-Hierzu sehr geneigt geschienen, auf Enichisches Wieder-
sezen, abgeschlagen, daher Er sich genöthiget sähe, nochmahls an -en Kayserl.
Hoff sich zu wenden und diesen erst gesagten billigen Vorschlag und Antrag aller
unterthänigft zu mcLmmiren, erhielte auch hierauf untern 12. OÄodr. ä. a den
fernem aller gerechtesten Bescheid: „ Daß beede Theile über den
„ kunü -es Blöttens und Spinnens, nochmahlen zu vernehmen und zutrach-
„ ten hätte, selbige in der Güte aus ein ander zu sezen, und daß die Eniche
„ schuldig seyn sollen, zu ihrer außgebenden Arbeit, ohne Unterscheid der Waa-
„ ren, sie mögen gut oder schlecht seyn, Ihre in der Stadt wohnende Mit-
„ Meister, damit diese ihre Nahrung haben , zu gebrauchen, den Lohn aber
,, wollten Zhro Kayserl. Majestät dem ^aZisirac, alß ordentlicher Obrigkeit,
„ nach gestalt der Sache, oder nach geänderten Umstünden, zu ä^ermimren,
» lediglich allergnadigst überlassen, re.
§* 9»
Alleine, die beede Eniche ließen sich auch durch diese allergnädigste Kayserl.
Verfügung, weder in dem einem oder andern i>urE, rm geringsten zu einiger
Billigkeit bewegen, sondern verblieben in Ansehung des Lohns, bey ihrer unver-
änderlichen Willkühr, und bestunden im übrigen hartnäckig darauff, daß, nach
den2iten Handwercks-^rticul, sowohl dem Rothen daß Blatten und Spin-
nen, alß dem geschwohrnen Meister, Bezold, das l^briciren der Dressen, un-
umgänglich verbothen werden solle.
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orten-k'abri-
Bericht ein-
- Bescheiden/
gegen alle
ste ^xoept!o»
gehorsamsten
l^LbricanteN
Verordnungen
entlich zu be-
womit Sie
ripiL gedrun-
vorgeftellet;
geschlagenen,
Blätten und
ayserl. tnren-
außeinandev
und Entschei-
eeblichen Ve-
achs hjßher in
Wer«
§. 10.
Und ob sie schon, weder die eine noch andere allerhöchst - Kayserliche Verord-
nung in denen ihnen mißfälligen Stücken in mindisten rUxeäirren, trugen Sie
denoch kein Bedencken, «ntler» Zsit sich gegen E. Wohlweißen Rath zu beschweh-
ren und mit ausnehmend- erkeckten lüd-L okrextionen ein dahin verlautendes
allerhöchstes Kayserl. Relcript am 2Z. l^lartü 17Z9. zu bewürcken: „ daß, nach
-eme, besag ihres allerunterthanigften Memorials, Lb pref. 12. 6. ».
„ denen Kayserl. Verordnungen nickt nack aelebet, sondern denenselben zu wider,
„ zu ihren sehr empfindlichen SchD das Blätten
„ und Spinnen, dann dem Bort '
„ ciren verstattet wurde,
„ zuschicken, zuvorderist aber Si Z-
„ in Konformität der ergangenen -
„ neuerliche Eingriffe, nachdruck
Worauf so wohln -er Rotl
KL» fud-L obrcxtionis, alß E.
Bericht, mit beygefügten Guta>-
Eniche Verwegenheit, in Vem
und conürmirten Handwercks
ruffen, keinen Scheu tragen, u
auf die ohnverschiebliche Lxecutn
gen und zugleich dieBezoldisch-'
hingegen den von dem Rothen zu
von denen Entchen aber schlecht-
Spinnens, worüber, nach ober
tion, beede Parthäyen nochmahl,
gesezt werden sollen, -erallerhöc
Lung, um der Partheyen (nehm^
-eigung willen, atterunterthänis