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Weißenburg i. Bay. [Hrsg.]
Acten Mäßiger, wahrer Bericht Der Strittigkeiten des Bortenmacher Handwercks und derer Fabricanten der Gold- und Silber-Manufacturen zu Weissenburg am Nordgau: [... Dieser letzte Rathschluß wird, ... übergeben ; sub dato Weissenburg den 1. May 1742] — [S.l.], [1742] [VD18 14264730]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25010#0004
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*


§. I.
N der von E. Wohlweißen der Kayserlichen fteyen Reichs-
Stadt Weissenburg dem Handwerck der Vortenmacher alldorten,
zu dessen Behufs und Aufnahm, jm Jahr 172z. verliehenen Hand-
wercks - Ordnung ist unter andern und zwar in den 21. ^äcimoinl.
^rüLul dieses enthalten:

„ Daß allda niemanden erlaubt seyn solle, Borten und Dressen um -en
,> Lohn fertigen und Lbriciren zu lassen.. Er. seye dann em wurcklicher Meister,
„ oder M. dem Handwerck ein verleibt:



Dieser HandwerckS - Ordnung hat 1725. ein daßtger dem Handwerck nicht,
einverleibt gewesener Gold-und Silber-Drath-Zieher und Burger, NahmenS
Ziegler, zu wider bandeln und zu labriciren unternommen, deme aber solches
auf der -ort selbsten ee-Mreen beeden Bortenmacher und kUicsmen Eniche
Gesuch und Anhalten, von Raths-wegen verbothen und nieder gelegt, so mit
derselbe aus Mangel, der Nahrung veranlasset worden, sich von danen hinweg
zu begeben.

Etwa 10. Jahr hernach hat auch ein anderer von der Fremde wieder hei«
gekommener Gold- und Silber - Drathzteher und Burgers Sohn, Georg Za-
charias Roth, obigen 21. Handwercks- ^rricul entgegen angefangen, Gold-
tlnd Silber-Dressen bey dortigen Bortenmachern um gesezten und vergnügli-
chen Lohn verfertigen zu lassen, und unter andern vielen Beweg-Ursachen des-
halb hier zu, als ein Junger und Nahrung suchender Burger berechtiget und
Vicht an gedachten 2iten Handwercks ^rricui gebunden zu seyn vermeynet, wei-
len Er eines theilß die zu solchen Labriciren erforderliche Wissenfchafft erlernet
vnd erwandert und ohne dieses, in Weissenburg sich ansonstem mit dem einzigen
Drathzug nicht nahrenkönte, sofort entweder einendem kublico unnüzenMit-
Burger abgeben, oder sein Vatterland verlassen und nochmahln in -er Fremde
suchen müfte, was Er vorhero schon gesuchet und nicht gefunden und andern
theilß, weiln auch die beede Bortenmacher und bUcamen Eniche, welche in-
zwischen in den Stadt - Rath befördert worden, sich selbsten an Ihre Hand-
wercks - Ordnung nicht mehr gebunden, und derselben besonders dem 22.
tional- ^rticul schnür Stracks widerstrebend nicht nur nach und nach den
lii-ren md von Obrigketts - wegen gesezten und bestätigten Lohn je länger, je
mehr geschmählert, sondern auch die viele Bortenmachers-Geselln abgeschaffet
und hierauf Stadt-und Land-kundiger massen, wo nicht die meiste, doch gar
viele Arbeit ausserhalb -er Stadt, an fremde Land-Meister, hingegeben, an-
Lurch aber das ohnehin übersezte Handwerck ziemlich verarmet haben.


§- 4-
Dessen allen ohngeachtet sind diese, gleichsam xriviiegirt- seyn-wollende un-
handgreiflich ein in allen Rechten und Reichs - coEtmionen verhaßtes undver-
vothenes klonoxolium, nebst unziemlichen oomlNLt, über jhre mit-Meister un-
andere in ihre l^driquen arbeithende arme Leuthe, LSeÄirende beede Ratbs-
Herren und k'abncamen Eniche, bey dem Rothisch-unschuldig und gemein nüz-
Nchen Unternehmen nicht ruhig geblieben, sondern haben es auch in kurzen
Lahm zu bringen gewust, daß solches dem Rothen, wie ehedeßen dem Ziegler,
von Raths-wegen versagt und medergeleget worden.
 
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