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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 3.1903/​1904

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Heft 14
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https://doi.org/10.11588/diglit.75368#0225

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Heft ^

Die Werkstatt der Aunst.


Stipendiat ist verpflichtet, sich acht Monate in Rom aufzu-
halten und über seine Studien vor Ablauf der ersten sechs
Monate an die Akademie unter Beifügung eigener Arbeiten
schriftlichen Bericht zu erstatten.
Die Rosten für Ein- und Rücksendung dieser Nachweise
werden zu Lasten des Stiftungsfonds übernommen.
Mährend der Dauer des Stipendienjahres wird dem
Stipendiaten eins der von der Akademie im Interesse ihrer in
Rom studierenden Stipendiaten gemieteten Ateliers mietsfrei
überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf mietsfreie
Ateliers nicht zu berücksichtigen sind.
Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem t- Ok-
tober 1904.
Die Zuerkennung erfolgt im Monat März t90^. Nach
getroffener Entscheidung kann auf Bestimmung des unter-
zeichneten Senats eine öffentliche Ausstellung der Bewerbungs-
arbeiten stattfinden.
Berlin, den 20. August ;903.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Rünste.
H. Ende.

Wettbewerb
um den Preis der Zweiten Michael Beerffchen
Stiftung auf dem Gebiete der Bildhauerei
für das Jahr ^90^.
Der Wettbewerb um den Preis der Zweiten Michael
Beer ffchen Stiftung für Maler, Bildhauer, Kupferstecher
und Musiker, ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses,
wird hiermit pro ^90^ für Bildhauer eröffnet.
Als Pretsaufgabe ist gestellt worden:
„Ein für den Eingang in ein Bibliothekzimmer ge-
eignetes Relief."
Die Gestaltung desselben, Halbkreis oder Rechteck, bleibt
dem Ermessen des Bewerbes überlassen; nur muß es ganze
Figuren enthalten und in der Höhe mindestens 0,70 Meter,
in der Breite nicht unter einem Meter messen.
Die Ablieferung der für diesen Wettbewerb bestimmten
Arbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuche an die Kgl.
Akademie der Künste, Berlin ^. 35, Potsdamerstraße §20,
muß bis zum t- März ^904, mittags ^2 Uhr, erfolgt sein.
Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig ein-
zusenden:
t. verschiedene bisher gefertigte Arbeiten und Studien
nach der Natur, sowie Kompositionsskizzen eigener
Erfindung, die zur Beurteilung des bisherigen
Studiengangs des Bewerbers dienen können;
2. eine amtliche Bescheinigung, aus der hervorgeht,
daß der Bewerber zur Zeit der Einsendung ein Alter
von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr
noch nicht überschritten hat;
3. eine Bescheinigung darüber, daß der Bewerber seine
Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat;
H. einen Lebenslauf, aus dem insbesondere der Studien-
gang des Konkurrenten ersichtlich ist;
5. eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die
eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst er-
funden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind;
6. ein Verzeichnis der für die Konkurrenz bestimmten
Arbeiten.
Eingesandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 2 bis 6
aufgeführten Schriftstücke nicht vollständig beiliegen, werden
nicht berücksichtigt.
Die Kosten der Ein- und Rücksendung hat der Bewerber
zu tragen.
Der Preis besteht in einem Stipendium von 2250 Mk.
zu einer einjährigen Studienreise nach Italien und ist zahl-
bar in vierteljährlichen Raten, deren erste im Betrage von
900 Mk. beim Antritt der Studienreise, die ferneren mit je
^50 Mk. in Rom durch Vermittelung der Bankfirma Nast-
Kolb A Schumacher daselbst zur Auszahlung gelangen. Der

Stipendiat ist verpflichtet, sich acht Monate in Rom aufzu-
halten und über den Fortgang seiner Studien vor Ablauf der
ersten sechs Monate der Akademie unter Beifügung von Photo-
grammen eigener Arbeiten schriftlichen Bericht zu erstatten.
Die Kosten der Ein- und Rücksendung dieser Nachweise
werden zu Lasten der Stiftungsfonds übernommen.
Während der Dauer des Stipendienjahres wird dem
Stipendiaten eins der von der Akademie im Interesse ihrer
in Rom studierenden Stipendiaten gemieteten Ateliers miets-
frei überlassen werden, wenn ältere Ansprüche auf mietsfreie
Ateliers nicht zu berücksichtigen sind.
Der Genuß des Stipendiums beginnt mit dem ;. Ok-
tober t90H-
Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat März
t90H. Nach getroffener Entscheidung kann auf Bestimmung
des unterzeichneten Senats eine öffentliche Ausstellung der
Bewerbungsarbeiten stattfinden.
Berlin, den 20. August ^903.
Dev Senat der Königlichen Akademie dev Künste,
Sektion für die bildenden Künste.
H. Ende.

Wettbewerb
um das Stipendium der V. Rohrffchen Stiftung
für das Jahr ^90^.
Der Wettbewerb um das Stipendium der v. Rohrffchen
Stiftung für talentvolle deutsche Künstler: Maler, Bildhauer
und Architekten, wird hierdurch für das Jahr ;90H im Fach
der Malerei (Historie, Genre, Landschaft u. s. w.) eröffnet.
Der Bewerber hat sich schriftlich zu melden und ein-
zusenden:
^. ein von ihm selbständig erfundenes und ausgeführ-
tes Gemälde, dessen Gegenstand freigestellt bleibt;
2. einige von ihm gefertigte Studien;
3. einen Lebenslauf, aus dem der Gang seiner Stu-
dien ersichtlich ist;
H. eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß das
für die Konkurrenz bestimmte Gemälde von ihm
ohne fremde Beihilfe entworfen und ausgeführt ist;
5. einen amtlichen Nachweis, daß er ein Deutscher
ist und zur Zeit der Einsendung das 32. Lebens-
jahr nicht überschritten hat;
6. ein Verzeichnis der für die Konkurrenz bestimmten
Arbeiten.
Der Termin, bis zu welchem die Bewerbuugsarbeiten
sowie die erforderlichen Zeugnisse und Schriftstücke bei der
Kgl. Akademie der Künste, Berlin ^. 35, Potsdamerstr. ^20,
eingegangen sein müssen, ist auf den ;. März t90H, mit-
tags ;2 Uhr, festgesetzt.
Verspätet oder unvollständig eingehende Bewerbungen
werden nicht berücksichtigt.
Die Kosten der Ein- und Rücksendung hat der Be-
werber zu tragen.
Der Preis besteht in einein Stipendium von ^500 Mk.
zu einer einjährigen Studienreise und ist zahlbar in zwei
halbjährlichen Raten, die erste beim Antritt der Studienreise,
die zweite, wenn der Stipendiat vor Ablauf von sechs Mo-
naten dem unterzeichneten Senate über den Fortgang seiner
Studien Bericht erstattet hat.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat März
^90^. Das Stipendium steht sofort zur Verfügung.
Bei etwaigem längeren Aufenthalte in Rom während
des Stipendienjahres kann dem Stipendiaten eins der von
der Akademie im Interesse ihrer daselbst studierenden Stipen-
diaten gemieteten Ateliers mietsfrei überlassen werden, wenn
ältere Ansprüche auf solche nicht zu berücksichtigen sind.
Berlin, den 20. August ^903.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Künste.
H. Ende.
 
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