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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 6.1906/​1907

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Castelliz, Alfred: Das moderne Publikationswesen
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Ein Preisausschreiben zu 5500 Kronen des Landesausschusses des Erzherzogtums Oesterreich u. d. Enns für neue gewerbliche Fremdartikel / Zum Kapitel der öffentlichen Wettbewerbe / Eine unbefugte Nachbildung / Aus unserem Beschwerdebuch / Eröffnete Ausstellungen (Fortsetzung) / Laufende Preisausschreiben / Erledigte Preisausschreiben / Denkmäler / Staatsankäufe etc. / Staatsaufträge etc. / Aus Galerien und Museen / Aus Akademien und Kunstschulen / Personal Nachrichten / Auszeichnungen und Medaillen / Todesfälle / Stipendien und Stiftungen / Aus Künstler und Kunstvereinen / Auktionen / Vermischtes / Literatur und Kunstblätter / Werbung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52068#0195
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Heft

Die Werkstatt der Kunst.

f8?

der folgende Vorschlag unterbreitet mit dem Er-
suchen, ihn in der „Werkstatt der Kunst" bekannt
zu geben:
Die Herausgabe von Publikationen mit künst-
lerischem Inhalte scheint, nach der enormen Anzahl
zu schließen, zu welcher diese Zeitschriften in den
letzten Jahren gestiegen sind, ein sehr ertragreiches
Geschäft zu sein. Niemand wird nun einem tüchtigen
Verleger ein gutes Geschäft nicht gönnen, nur darf
ein solches nicht lediglich auf Kosten derjenigen ge-
schehen, welche den allergrößten Teil der zu diesen
Publikationen erforderlichen Arbeit liefern, nämlich
der Künstler. Es muß daher auf Wittel gesonnen
werden, welche einen Teil des Gewinnes den Künst-
lern sichern.
Der mangelhafte Absatz, bezw. die geringe nutz-
bringende Verwendung ihrer Erzeugnisse, weist die
Wehrzahl der Künstler darauf an, ihren Erwerb
überall zu suchen, wo sich die Wöglichkeit eines sol-
chen bietet. Zu diesen Wöglichkeiten gehört auch die
Publikation ihrer Werke. Es ist daher notwendig,
daß in das gegenwärtige, mehr als mangelhafte
System der Honorierung auf diesem Gebiete Ord-
nung geschaffen werde. Dies ist nur möglich, wenn
die Künstler ihre Interessen selbst wahren.
Ich glaube, daß ein Erfolg in der Hinsicht nur da-
durch zu erzielen wäre, daß vorerst ein für alle Mit-
glieder der Allgemeinen Deutschen Kunst-Ge-
nossenschaft geltender Publikations-Honorartarif
aufgestellt werde und die Verleger mit den Künst-
lern nur im Wege der betreffenden Vereinigungen
verhandeln dürften.
wögen diese Zeilen die Anregung zur ernst-
licher Erwägung der berührten Angelegenheit geben.
^.Ikreä Lastellir,
^liiAlisä äsr 6enosssn8LÜaN äsr i)il6snclön Künstler Wiens
unä 6ss Vereins 6sr trilüenäen Künstler Ltsisrinarlrs.
6m Preisausschreiben zu ZZoo Kronen
äes Lanäesausscbusses
des Erzherzogtumes Oesterreich u. ck. Enns
für neue generblicke fremäenartrkel.
Durch eine vom Landesausschusse des Herzog-
tums Salzburg mit vollem Erfolge durchgeführte
analoge Aktion angeregt, erläßt der Landesausschuß
des Erzherzogtumes Oesterreich unter der Enns zur
Förderung der Erzeugung und des Absatzes der
Fremdenindustrieartikel eine allgemein zugäng-
liche Preisausschreibung für mustergültige
wodelle und Entwürfe von verschiedenen
Neuheiten auf diesem Gebiete.
H Die betreffenden Artikel sollen sich, nach
Form und Ausstattung, als typische Erinnerungs-
objekte an die Stadt Wien oder an einzelne be-
sonders markante Punkte des Landes Niederöster-
reich darstellen und zur Anfertigung seitens des
niederösterreichischen Gewerbes und Kunstgewerbes
aus zumeist einheimischem Wateriale geeignet sein.

Die Herstellungskosten eines Gegenstandes sollen der-
artig sein, daß sich dessen Verkaufspreis möglichst
niedrig, jedenfalls aber nicht höher als 50 Kronen
stellen wird.
2. Die Wodelle sowie Entwürfe müssen durch-
wegs in natürlicher Größe ausgeführt werden und
sind — versehen mit einem Kennworte und der
Angabe des beiläufigen Verkaufspreises unter Bei-
gabe eines die genaue Adresse des Preisbewerbers
enthaltenden Briefumschlages mit demselben Kenn-
worte — an das Departement für Wohlfahrts-
angelegenheiten des Landesausschusses des Erzherzog-
tumes Oesterreich unter der Enns in Wien I, Herren-
gasse s3, HI. Stock, bis längstens am 30. April
kostenfrei einzusenden.
3. Als Preise werden vom Lande Nieder-
österreich im ganzen ^000 Kronen ausgesetzt,
und zwar:
s Preis zu sOOO Kronen
2 Preise zu je 500 „
„ 200 „
6 „ „ „ jOO „
„ 50 „
Ferner sind seitens der Stadt Wien drei
Ehrenpreise im Betrage von 500, 300 und
200 Kronen und seitens der Handels- und Ge-
werbekammer für das Erzherzogtum Oesterreich
unter der Enns ein Ehrenpreis im Betrage von
500 Kronen in Aussicht gestellt. Der Landesausschuß
behält sich jedoch eine Aenderung der drei ersten Preise
des Landes nach Maßgabe der eingereichten Ent-
würfe vor.
p Das Preisrichter-Kollegium wird vom Landes-
ausschusse berufen und besteht aus: Vier Fachleuten
und zwar einem Waler, einem Architekten, einem
Bildhauer und einem Kunstgewerbetreibenden, zwei
Mitgliedern des Landesausschusses oder von diesem
bestimmten Vertretern, einem Vertreter des k. k. Ge-
werbeförderungsdienstes in Wien, einein Vertreter der
Stadt Wien, einem Vertreter der Handels- und Ge-
werbekammer sür Oesterreich unter der Enns, einem
Vertreter des Landesverbandes zur Hebung des
Fremdenverkehrs in Niederösterreich. Das Preis-
richter-Kollegium kann sich mit Zustimmung des
Landesausschusses durch Zuwahl erweitern. Be-
werber um einen Preis können dem Preisgericht
nicht angehören.
5. Für die Prämiierung eines Entwurfes sind
dessen Beziehung auf ein für Wien oder Nieder-
österreich besonders kennzeichnendes künstlerisches oder
volkstümliches Vorbild maßgebend, überdies kommen
die Neuheit der Idee, sowie die leichte Herstellbar-
keit und die praktische Verwendbarkeit des Artikels
als Zier- oder Gebrauchsgegenstand in Frage. Wo-
delle finden unter sonst gleichen Voraussetzungen vor-
anderen Entwürfen Berücksichtigung. Bei Erfüllung
aller in dieser Ausschreibung enthaltenen Bedingungen
erfolgt die Auszahlung der Preise innerhalb Tagen
 
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