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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 7.1907/​1908

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Juristischer Briefkasten der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft
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Briefkasten der Schriftleitung
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Krone & Lüders, Kunstsalon in Hannover
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Daktyloskopie und Bilderfälschung
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https://doi.org/10.11588/diglit.52070#0247

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Die Werkstatt der Kunst.

heft s8.

2H3

Genehmigung die Steine abgeschliffen, und Sie möchten
daher wenigstens die Zinkplatten c>der Umdruckabklatsche
von der Firma haben.
Antwort: K 950 B. G. B. bestimmt folgendes:
„wer durch Verarbeitung oder Umbildung eines
oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache
herstellt, erwirbt das Eigentum an der neuen Sache,
sofern nicht der wert der Verarbeitung oder der
Umbildung erheblich geringer ist als der wert des
Stoffes. Als Verarbeitung gilt auch das Schreiben,
Zeichnen, Malen, Drucken, Gravieren oder eine
ähnliche Bearbeitung der Oberfläche. Mit dem Er-
werbe des Eigentums an der neuen Sache erlöschen
die an dem Stoffe bestehenden Rechte."
Hiernach wären die Steine in Ihr Eigentum
übergegangen und die lithographische Anstalt hätte
nur Anspruch auf Ersatz des Stcinwerts. Da die
Anstalt durch Abschleifen der Steine Ihr Eigentum
schuldhaft verletzt hatte, ist sie Ihnen schadensersatz-
pflichtig. Nach K 2^9 der zum
Schadenersatz verpflichtete in erster Linie den früheren
Zustand wiederhcrzustellen und nur wenn dies nicht
möglich ist, hat er den Gläubiger in Geld zu ent-
schädigen. Da nun die Herausgabe der Zinkplatten
zwar den früheren Zustand nicht vollständig wieder-
herstellt, aber den Schaden doch annähernd beseitigt,
so dürfte die Anstalt zur Herausgabe der Zinkplatten
verpflichtet sein.
5. 8. in 8.: Sie haben das Reproduktionsrecht an
einem Gemälde verkauft und fragen, ob Sie trotzdem be
rechtigt sind, das Reproduktionsrecht an einer Skizze, die
dem Gemälde zugrunde liegt, anderweitig zu vergeben.
Antwort: Die Frage ist nach den Umständen
des einzelnen Falls zu entscheiden. Da die Skizze
ein selbständiges Kunstwerk ist, so besteht auch ein
selbständiges Urheberrecht an ihr und es ist zweifel-
los, daß Vervielfältigungsrecht an Skizze und Ge-
mälde besonders übertragen werden können. Im
allgemeinen wird man jedenfalls dann annehmen
müssen, daß mangels einer besonderen Abmachung
das Vervielfältigungsrecht der Skizze dem Künstler
gewahrt bleibt, wenn sich die Skizze — abgesehen
von ihrem Eharakter als Skizze — von dem Ge-
mälde in irgendwie erheblicher Art unterscheidet.
Besteht das Gemälde dagegen lediglich in einer
Ausführung der Skizze als Bild, so wird anzunehmen
sein, daß die Parteien eine besondere Verwertung
des Vervielfältigungsrechts der Skizze haben aus-
schließen wollen.
Driekkaslen cler Sckristleilung.
K. K. in Ouedlinburg. Wir empfehlen Ihnen die
Kunstauktionshäuser: Heberle (Leempertz Söhne), Köln
a.RH.; Hugo Helbing, München, Liebigstraße; A.ckW.Bauer,
München, Prinzregentenstraße 2; Ä. Riegner, München,
Residenzstraße 25; E. Neustadt, München, Löwengrube tS
Rrone L Luders, Kunllsalon
m Hannover.
Der sogenannte „Kunstsalon" von Krone 6c Lüders
in Hannover, dem wir bereits in Heft t5 (im Briefkasten

der Schriftleitung) jede künstlerische Bedeutung absprachen,
verdient es auch, daß wir in geschäftlicher Hinsicht -ringend
vor ihm warnen! Möge jeder Künstler, der diesen Leuten
Kunstwerke anvertraute, sie schleunigst und mit aller
Energie zurückfordern. Es empfiehlt sich, die Hilfe
eines Rechtsbeistandes in Anspruch zu nehmen und, wenn
in kürzester Zeit nicht Sicherheit geleistet wird, die Ange-
legenheit der Königlichen Staatsanwaltschaft in
Hannover zu übergeben, wo schon mehrere solcher Be-
schwerden von Künstlern vorliegen.
Eine durchaus zuverlässige Persönlichkeit in Hannover
schreibt uns auf unsere Anfrage über diese famose Kunst-
handlung: „Die beiden übereinander liegenden engen, dunklen
Zimmer (parterre befindet sich eine stinkende Fischhalle)
sind längst geschloßen und waren wohl nie recht offen.
Kisten, Bilder, Bücher, Korrespondenzen liegen durcheinander
und auf all diesen Trümmern sitzt die einstige Billetteuse
des Herrn Krone. Diese Dame sagt, es fei eine Menge
Bilder auf einen ,Turnus' gegangen, aber niemand
weiß, wo die Bilder sind, auch Herr Krone nicht I"
In einer Zuschrift an die Schriftleitung versucht Herr
Krone die Schuld an der Nichtbeantwortung der ungezählten
Reklamationen der Künstler auf seinen Kompagnon zu
schieben; in anderen Fällen versucht er selbst, die Künstler
zu vertrösten, das heißt, wie er sich geschmackvoll äußerte:
„ihnen einen Strohhalm durch den Mund zu ziehen."
Der „Kunstsalon" besteht also längst nicht mehr, Lüders
veranstaltet Kitschauktionen und Krone hat in der Möbel-
handlung von Friedrich Schaake in Stettin eine Dienst-
stelle gefunden. Trotz der Auflösung des „Salons" wurden
die Bilder nicht zurückgegeben: einen Teil hat Krone, voll-
kommen widerrechtlich, bei Schaake angeblich „ausgestellt";
der andere Teil ist „unbekannt verzogen", d. h. kein Mensch
weiß, wo sie geblieben sind! Nun, die Königliche Staats-
anwaltschaft in Hannover wird es wohl eruieren können!
Hier heißt es: sofort und energisch handeln!
v. w. O. X.
Daktyloskopie und VUderMsckung.
Den „Münchener Neuesten Nachrichten" wird vor:
einem bekannten Maler geschrieben: Ich erlaube mir, die
Kunstwelt auf die Anwendung des daktyloskopischen Ver-
fahrens zu ihren Zwecken aufmerksam zu machen. Es ist
eine bedauerliche Tatsache, daß viele gefälschte Bilder her-
vorragender Meister mit gefälschtem Namenszug in den
Handel kommen. Oft wird es dem betreffenden Meister,
namentlich wenn er, wie dies häufig vorkommt, mehrere
gleiche Bilder hergestellt hat, selbst schwer, das Original
vom Falsifikat zu unterscheiden. Den Fälschern wäre nun
im Laufe einiger Jahre, soweit neuere Bilder in Frage
kommen, leicht das Handwerk zu legen. Es brauchten nur
die Maler neben ihrer Unterschrift, in der noch weichen
Farbe denAbdruck des rechten Daumens zu setzen.
Ich überzeugte mich davon, daß z. B. ein Fingerabdruck in
leicht angetrocknetem Kremser Weiß, haarscharf, fast plastisch
das Muster der Fingerkuppe wiedergab. Erforderlich wäre
bei dem Verfahren natürlich, daß dazu, wie jetzt schon Ver-
zeichnisse für Wasser-Druckerzeichen, Handschriften, Mono-
gramme ufw. bedeutender Personen vorhanden sind, künftig
auch solche für Fingerabdrücke existieren.
Die dankenswerte Anregung des Herrn Einsenders
verdient volles Interesse des Künstlers und des Kunst-
handels. Zweifellos würde durch das daktyloskopische Ver-
fahren den Fälschern ihr Handwerk so gut wie unmöglich
gemacht, da die Nachahmung des Fingerabdruckes eine
äußerst schwierige, wohl kaum ausführbare Arbeit bedeuten
würde. Schon t90Z wurde im „Archives d'Anthropologie
Criminelle" (Seite 605) von einem französischen Fachmann
darauf hingewiesen, wie wertvoll das daktyloskopische Ver-
fahren für Künstler aller Zweige (Gemälde, Plastik, Fayencen
ufw.) fei, und es haben auch bereits einige Bildhauer auf
ihren Werken ihren Fingerabdruck verewigt.
 
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