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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 8.1908/​1909

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Heft 4 (26. Oktober 1908)
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Kaan, Artur: "Sogenannte Wiener Bilder", [1]
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Briefkasten der Schriftleitung
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Zwei Wettbewerbfragen
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Die Zukunft des Ausstellungsparkes in München
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https://doi.org/10.11588/diglit.52076#0055
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heft

Die Werkstatt der Kunst.

VrrekkLstsn cler ScbrLktlerturig.

KI. 8. in Berlin. Im Handelsregister des Kgl. Amts-
gerichts Berlin Mitte, Abteilung 6., finden Sie unter
Nr. 5680 am 29. September 1908 den Eintrag der „Ver-
einigten Werkstätten für Kunst im Handwerk, Aktien-
gesellschaft". Das Grundkapital beträgt 1 250 000 Mk.
Der Vorstand besteht aus F. A. G. Krüger, I. G. kV. Schröder,
h. Schuppmann und G. Neurath. Die Verbindlichkeiten
der früheren G. m. b. h. in München sind ausgeschlossen.
1250 Aktien zu tooo Mk. wurden zum Nennwert aus-
gegeben. Die Aktiva der G. m. b. h. in München wurden
mit 5?2 ^62 Nk. übernommen, weder unter den Gründern
noch unter den Aufsichtsratsmitgliedern, noch unter den
Direktoren findet sich der Name des Ihnen genannten
Herrn. Sie können also jenen haltlosen Verdächtigungen
mit aller Bestimmtheit entgegentreten!
8LÜM.-R.. in V. Sie schreiben uns: „hoffen wir von
den ,Neuigkeiten des deutschen Kunsthandels'
das beste! was etwaige Aenderungen anbetrifft, so bin
ich auch für die Angabe der Künst lerad resse, ,Berlin'
genügt zum Beispiel nicht. Dann wäre es vielleicht an-
gebracht, wenn der Herausgeber die veralteten Ausdrücke
wie ,vor der Schrift', ,vor aller Schrift' usw. fallen ließe.
Die gebrauchen wir Künstler von heute nicht mehr. Statt
dessen wäre wohl richtiger: , Abzüge von der ver stählten
Platte'. In vielen Fällen ist eine bestimmte Anzahl
von Drucken hergestellt worden, dann würde die Anzahl
anzugeben sein. Dies ist doch zum Beispiel bei der Litho-
graphie immer der Fall, da der Stein wieder abgeschliffen
wird. Viele Künstler drucken selbst; bei diesen könnte ver-
merkt werden: Handdruck' oder besser , Ligendruck',
eine Bezeichnung, die nicht von mir stammt, aber meiner
Ansicht nach sehr gut ist. Aber jeder Künstler hält es
anders (leider! — Red.), und so wird der Herausgeber am
besten tun, wenn er sich an die jeweiligen Daten des
Künstlers hält." — wir danken Ihnen sehr für diese An-
regungen, die wir sofort an den Herausgeber der „Neuig-
keiten des Kunsthandels", nämlich dem „Deutschen Buch-
gewerbeverein" in Leipzig weitergegeben haben. Der
Herausgeber hat uns bereits mitgeteilt, daß diese Anregungen
sehr willkommen gewesen wären und daß ihnen schon vom
Druck des Gktoberheftes an Folge gegeben werden sollte.
O. W. in Wien. Auf Ihren Wunsch nennen wir Ihnen
hiermit die „Grundsätze, die der ,Bund Deutscher
Architekten' für die Tätigkeit feiner Mitglieder als
selb stverst ändlich betrachtet". 1. Der Architekt B. D. A.
soll im öffentlichen wirken und geschäftlichen Verkehr, im
besonderen seinen Auftraggebern, Berufsgenossen, Mit-
arheitern und Untergebenen gegenüber, die idealen Seiten
feines Berufes nach Kräften vertreten. 2. Die Urheber-
schaft an künstlerischer Arbeit nimmt er nur dann in
Anspruch, wenn er das Werk geistig allein geschaffen
hat. z. Lr enthält sich jeder aufdringlichen Form
öffentlicher Ankündigung. -1. Seine architektonische Arbeit
bewertet er nicht unter den Sätzen der Gebühren 0 rdnung
von 190;, wenn anders es sich nicht um ideale oder
gemeinnützige Zwecke handelt. 5. Seinem Bauherrn sucht
er wirtschaftlich nach Kräften zu nützen; vor allem ist
er in keinerlei weise am Gewinn eines Unternehmers
oder an irgendeinem mit feinem Bau in Verbindung stehen-
den Geschäfte beteiligt, es sei denn, daß der Bauherr
davon weiß und feine Zustimmung erklärt hat. 6. Ar:
Wettbewerben nimmt er als Bewerber oder Preisrichter
nur teil, wenu sie nach den Wettbewcrbsvorfchriften
gehandhabt werden.
ir. in Frankfurt a. M. Mit Bezug auf Ihre
Anfrage teilt uns das Hochbauamt in Frankfurt a. M.
mit, daß die Flüssigkeit, mit welcher die Verunreinigung
des Bismarck-Denkmals vorgenommen wurde, nicht
näher bestimmt werden konnte. — Zur Beseitigung des
Schmutzfiecks wurde Schmierseifenlösung mit Soda-

brühe verwendet, aber ohne ergiebiges Resultat; die
letzten Spuren mußten durch den Steinmetz abgemeißelt
werden.
KI. O. in Karlsruhe. Die General-Intendanz der
Großherzoglichen Zivilliste teilt uns auf Ihre Anfrage mit,
daß der betreffende Künstler bisher überhaupt keinen Auf-
trag zur Fertigung einer Arbeit für das Karl Wilhelm-
Denkmal erhalten hat, vielmehr, wenn er sich zurzeit mit
dieser Angelegenheit befaßt, es auf Anregung feiner Freunde
als Privatarbeit unternimmt, um eventuell bei späterer
Vergebung des Auftrags berücksichtigt zu werden.

Twei Mettbewsrbfragen.

wir empfingen folgende Zuschrift:
„Sie gestatten mir, daß ich zu dem Preisausschreiben
im heft 2 der ,w. d. K.' ,Plakatentwurf Allenstein'
einige Bemerkungen unterbreite. —In dem Ausschreiben ist
leider nicht vermerkt, daß die eingelieferten Entwürfe
öffentlich ausgestellt werden. Ich meine, die Geffent-
lichkeit ist fast wichtiger wie die Preise. Letztere können
natürlich nur eine geringe Zahl erhalten. Aber durch
Vergleich der Arbeiten kann jeder Beteiligte profitieren
und gleichzeitig die Jury kritisieren. Auch ist er in der
Lage, seinen Namen bekannt zu geben und dadurch für
sich Reklame zu machen. ,Ein bescheidenes Aequi-
valent für die Mühe und Arbeit.'
Eine andere Frage:
wie wird mit den unter Motto ein gelieferten
.Briefumschlägen' verfahren? Die Umschläge — ,der
eine hat feine Handschrift verstellt, der andere möchte sich
vielleicht durch seine Handschrift bemerkbar machen' — sind
die der gesamten Jury zugänglich? Falls dieses der Fall
ist, wäre es im Interesse der Künstler doch wohl wichtig,
daß jeder Konkurrenzjury eine Persönlichkeit, sagen wir
ein Vertrauensmann, beigegeben wird, der die Umschläge
sichert und allein berechtigt ist, die prämiierten Um-
schläge auszugeben, resp. zu öffnen nach Urteilsspruch,
wäre es nicht noch vorteilhaft, die Umschläge nur mit
,geschriebener' Art Druckschrift einreichen zu dürfen?"

Dis Tukurckt ckss KuslrelLurigspÄrkes
. . —II in Wüncksn. "..

Vielfach ist die Frage schon diskutiert worden, was
nun weiter mit den kostbaren Bauten und Anlagen werden
wird, und eine Reihe von Plänen für die künftige Ver-
wendung der Bauten sind bereits im Schoße der Aus-
stellungsleitung aufgetaucht. Im eigentlichen Aus-
stellungsarealwerdenalleGebäudesteh en bleiben,
zunächst auch die provisorisch errichteten, wie das Künstler-
theater, das Theatercafe, die Sanitätsstation, Polizei usw.
Nur der Bau für die Lebensmittelabteilung wird
voraussichtlich niedergelegt werden. Die Feuer-
wache in dem hübschen Haus an der Ganghoferstraße wird
für das weftend bestehen bleiben; ebenso die Nebenstation
der Rettungsgesellschaft. Gb das Hauptrestaurant als
Wirtschaftsbetrieb weitergeführt wird und im Winter viel-
leicht zur Abhaltung von Karnevalsfesten benutzt wird, für
die es sich sehr eignen würde, hängt mit der Lösung der
Frage sehr eng zusammen, ob man den park für den all-
gemeinen Besuch öffnen kann oder den Eintritt überhaupt
nicht oder nur gegen ein geringes Entgelt gestatten wird.
Gegen eine Geffnung des Parkes sprechen manche
Dinge, vor allem die Frage, ob es möglich ist, die Skulp-
turen und auch die Gebäude vor Beschädigungen durch
rohe Elemente zu schützen. Besonders wenn die Stadt-
verwaltung das Gesuch einer Anzahl Unternehmer des ver-
 
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