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Antiquitätenhaus Wertheim <Berlin> [Hrsg.]
Sammlung Geheimrat Josef Cremer Dortmund: [Ausstellung, Berlin, d. 24.- 28. Mai 1929 ; Versteigerung 29. Mai 1929] — Berlin, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.17254#0014
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
unter der fachmännischen Leitung der unterzeichneten Firma.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15°/o zu entrichten.

5. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über.

4. Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder
in Schecks auf Berlin zu bezahlen; spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem
Einverständnis der unterzeichneten Firma zulässig und bankmäßig zu verzinsen.

Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, wenn eine Zahlung innerhalb
acht Tagen nach erfolgter Versteigerung nicht stattgefunden hat, den Verkauf ohne
Fristsetzung zu annullieren und vom Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.

5. Die Versteigerung geschieht in der Regel nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält die Auktionsleitung sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen und außerhalb der Reihenfolge zu versteigern.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und die Auf-
forderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. Bei
Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch einmal aus-
geboten.

7. Durch die öffentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen ist Gelegenheit geboten,
sich von dem Zustand der Stücke zu überzeugen. Die Unterzeichnete kann daher
nachträgliche Reklamationen nach erfolgtemZuschlag nicht berücksichtigen, da auch bei
sorgfältigster Bearbeitung des Katalogs Irrtümer in den Katalogangaben nie ganz aus-
geschlossen sind.

8. Alle Zuschreibungen erfolgen nach sachverständiger Feststellung, doch werden
Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.

9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Auf bewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen
Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die unterzeichnete
Firma übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

A. WERTHEIM

G. m. b. H.

Berlin W9, Bellevuestraße 7.
 
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