22
Im gleichen Sinne schrieb Schönborn am 21. Juni 1729 an den Reichs-
hofrat. Er habe das Land wieder aufgebaut, ohne den Untertanen deswegen
„ein Kreuzer Kosten aufgelegt oder die gewöhnlichen Landfronen dazu bis auf
diese Stunde gebraucht zu haben". In den Dienst seiner Bauzwecke stellte Schön-
born auch die Sträflinge und Landstreicher, deren Arbeit jedoch bei der Klein-
heit des Landes nicht wesentlich war. Schon am 4. April 1720 befahl er, das;
„Zigeuner und andere dergleichen herrenlose Bursche", wenn sie im Hochstift
betreten wurden, „nach Bruchsal gefänglich abgeschickt und zur Arbeit des herr-
schaftlichen Baues condemniert werden". Die zu diesen öffentlichen Arbeiten
Verurteilten wurden im Steinbruch oder beim Graben verwendet. Ihre Arbeits-
zeit richtete sich nach der der Hofhandwerker. Im Sommer bestand die Tages-
arbeit in einem ganzen, im Winter in einem halben Klafter Stein oder Erd-
aushub. An den Füßen trugen sie Schellen, oder sie waren durch Ketten an
Schubkarren gebunden. Nachts hatten sie auf dem Speierer Tor ihr Lager. Ein
Schneider in Büchenau, der ein Stück Tuch entwendet hatte, arbeitete schon
36 Wochen im Steinbruch, als seine Frau „um Gottes willen" um seine Be-
freiung bat. Soldaten hatten die Aufsicht über die Sträflinge und ihre Arbeit
zu führen. Weil ein Grenadier einen fortlaufen lies;, wurde er zu 100 Klafter
Stein verurteilt. Wenn ein Unteroffizier sich „etwas erlaubte", musze er das
erste Mal zwei Monate im Steinbruch oder am Schloßbau arbeiten.
3. Der Kammerflügel 1722—1725.
Zu Beginn des Jahres 1722 war die Planierung des Bauplatzes und des
sich anschließenden Schloßgartens in der Hauptsache vollendet. Um letzteren wurde
ein provisorischer Zaun aus Reisig angelegt. An: 27. Januar traf Seitz die un-
mittelbaren Vorbereitungen zu den Bauarbeiten dieses Jahres. Es sollten er-
richtet werden der nördliche Schloß- oder Kammerflügel, die zwei östlichen zwei-
stöckigen Pavillons und die Chaisenremise nebenan. Am 27. Januar erinuerte
Seih daran, daß es Zeit sei, die Fundamente und Keller auf dem Residenzplatz
zu graben; ferner müsse man Gerüstholz anschaffen: 700 Stangen Weißbuchen
zu Hebeln, 2000 Stück Borden und 12000 einfache Dielen; auch ein großer
Vorrat an Mauersteinen sei erforderlich, da man in sechs bis sieben Wochen
an den Fundamenten zu mauern anfangen werde, und für den Steinbruch,
in welchem ein neues Stück von 40 Schuh abzuräumen sei, brauche man Heb-
eisen. Es müßten 20 Schubkarren zum Erundführen und 20 Steinkarren und
verschiedene Tragbahren angeschafft werden.
Am 30. Januar ging Seitz in Urlaub. Im Februar waren die Fuhrwerke
in voller Tätigkeit mit Steinführen. Vier Fuhrknechte wollten dabei den Wei-
sungen des Maurerpoliers Leopold Karle nicht gehorchen. Dieser brachte sie, da
sie ihn beschimpften, zur Anzeige, worauf Schönborn ihnen Arrest mit Wasser
und Brot diktierte und sie nach drei Tagen fortschickte. Am 21. März schrieb der
Bischof nach Wiesentheid, wie er es gar gern sehen würde, daß der Werkmeister
unverzüglich wieder käme, um dem ihm „anvertrauten Bauwesen seiner Schuldig-
Im gleichen Sinne schrieb Schönborn am 21. Juni 1729 an den Reichs-
hofrat. Er habe das Land wieder aufgebaut, ohne den Untertanen deswegen
„ein Kreuzer Kosten aufgelegt oder die gewöhnlichen Landfronen dazu bis auf
diese Stunde gebraucht zu haben". In den Dienst seiner Bauzwecke stellte Schön-
born auch die Sträflinge und Landstreicher, deren Arbeit jedoch bei der Klein-
heit des Landes nicht wesentlich war. Schon am 4. April 1720 befahl er, das;
„Zigeuner und andere dergleichen herrenlose Bursche", wenn sie im Hochstift
betreten wurden, „nach Bruchsal gefänglich abgeschickt und zur Arbeit des herr-
schaftlichen Baues condemniert werden". Die zu diesen öffentlichen Arbeiten
Verurteilten wurden im Steinbruch oder beim Graben verwendet. Ihre Arbeits-
zeit richtete sich nach der der Hofhandwerker. Im Sommer bestand die Tages-
arbeit in einem ganzen, im Winter in einem halben Klafter Stein oder Erd-
aushub. An den Füßen trugen sie Schellen, oder sie waren durch Ketten an
Schubkarren gebunden. Nachts hatten sie auf dem Speierer Tor ihr Lager. Ein
Schneider in Büchenau, der ein Stück Tuch entwendet hatte, arbeitete schon
36 Wochen im Steinbruch, als seine Frau „um Gottes willen" um seine Be-
freiung bat. Soldaten hatten die Aufsicht über die Sträflinge und ihre Arbeit
zu führen. Weil ein Grenadier einen fortlaufen lies;, wurde er zu 100 Klafter
Stein verurteilt. Wenn ein Unteroffizier sich „etwas erlaubte", musze er das
erste Mal zwei Monate im Steinbruch oder am Schloßbau arbeiten.
3. Der Kammerflügel 1722—1725.
Zu Beginn des Jahres 1722 war die Planierung des Bauplatzes und des
sich anschließenden Schloßgartens in der Hauptsache vollendet. Um letzteren wurde
ein provisorischer Zaun aus Reisig angelegt. An: 27. Januar traf Seitz die un-
mittelbaren Vorbereitungen zu den Bauarbeiten dieses Jahres. Es sollten er-
richtet werden der nördliche Schloß- oder Kammerflügel, die zwei östlichen zwei-
stöckigen Pavillons und die Chaisenremise nebenan. Am 27. Januar erinuerte
Seih daran, daß es Zeit sei, die Fundamente und Keller auf dem Residenzplatz
zu graben; ferner müsse man Gerüstholz anschaffen: 700 Stangen Weißbuchen
zu Hebeln, 2000 Stück Borden und 12000 einfache Dielen; auch ein großer
Vorrat an Mauersteinen sei erforderlich, da man in sechs bis sieben Wochen
an den Fundamenten zu mauern anfangen werde, und für den Steinbruch,
in welchem ein neues Stück von 40 Schuh abzuräumen sei, brauche man Heb-
eisen. Es müßten 20 Schubkarren zum Erundführen und 20 Steinkarren und
verschiedene Tragbahren angeschafft werden.
Am 30. Januar ging Seitz in Urlaub. Im Februar waren die Fuhrwerke
in voller Tätigkeit mit Steinführen. Vier Fuhrknechte wollten dabei den Wei-
sungen des Maurerpoliers Leopold Karle nicht gehorchen. Dieser brachte sie, da
sie ihn beschimpften, zur Anzeige, worauf Schönborn ihnen Arrest mit Wasser
und Brot diktierte und sie nach drei Tagen fortschickte. Am 21. März schrieb der
Bischof nach Wiesentheid, wie er es gar gern sehen würde, daß der Werkmeister
unverzüglich wieder käme, um dem ihm „anvertrauten Bauwesen seiner Schuldig-