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Geschichte und Naturwissenschaft.

(Straßburger Rektoratsrede. 1894.)

Es ist ein wertvolles Vorrecht des Rcktors, daß er
am Stiftungsfeste der Universität das Ohr ihrer Gäste
und ihrer Mitglieder für einen Gegenstand aus dem
Umkreise der von ihm vertretenen Wissenschaft in Anspruch
nehmen darf: die Pflicht aber, welche diesem Recht ent-
spricht, verwickelt den Philosophen in ganz besondere Be-
denken. Freilich ist es für ihn verhältnismäßig leicht, ein
Thema zu finden, das mit Sicherheit auf allgemeines Jn-
teresse rechnen kann. Aber dieser Vorteil wird bedeutend
durch die Schwierigkeiten überwogen, welche die Eigcn-
art der philosophischen Untersuchungsweise mit sich bringt.
Allc wissenschaftliche Arbeit ist daranf gerichtet, ihren
besonderen Gegenstand in einen weiteren Kreis zu rücken
und die einzelne Frage aus allgemeineren Gesichtspunkten
zu entscheiden. Soweit steht es mit der Philosophie nicht
anders als mit den übrigen Wissenschaften: aber während
die letzteren mit einer für die Spezialforschung genügenden
Zuverlüssigkeit solche Prinzipien als fest und gegeben
behandeln dürfen, ist es für die Philosophie wesentlich,
daß ihr eigentliches Untersuchnngsobjekt eben die Prin-
zipien selbst sind, daß sie also ihre Entscheidungen nicht
aus einem Allgemeineren ableiten kann, sondern jedesmal
im Allgemeinsten selber zu bestimmen hat. Für die Philo-
sophie gibt es streng genommcn überhaupt keine Spezial-
untersuchung; jedes ihrer Sonderprobleme dehnt seine
Linien von selbst in die höchsten und letzten Fragen
ans. Wer über philosophische Dinge philosophisch rcden

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