tes Gnaden Marggras zu Baden
und Höchberg rc. rc. Ritter des goldenen Vliesses rc. rc.
DkWWtA Wir auf untertänigstes Bitten sament-
lich-in Unseren Fürstlichen Landen befindlicher Künst-
leren, Proftßiomsten und Handwcrkeren vorstehende
allgemeine Zunft - Ordnung bereits erthcilet haben;
Als seynd Wir auch weiter gnädigst bewogen worden,
denenftlben nachstehende besondere Satzungen zu ihrer
Nachacht-und Gelebung vorzuschreiben; Gestatten sol-
chemnach denen Meisteren des Seiler-Handwerks
eine besondere Zunft-Gerechtsame, und wollen gnädigst
daß von ihnen über die allgemeine Artickel annoch
folgende - ihr Handwerk allein betreffende Satzungen
und Verordnungen beobachtet werden: Als
§. i.
sollen sich die Meistere, Gesellen und Jungen an
die vorausstehende allgemeine Zunft - Artickel, so
weit gegenwärtig nicht was besonderes verordnet
wad, durchaus zu halten haben; Dahero
und Höchberg rc. rc. Ritter des goldenen Vliesses rc. rc.
DkWWtA Wir auf untertänigstes Bitten sament-
lich-in Unseren Fürstlichen Landen befindlicher Künst-
leren, Proftßiomsten und Handwcrkeren vorstehende
allgemeine Zunft - Ordnung bereits erthcilet haben;
Als seynd Wir auch weiter gnädigst bewogen worden,
denenftlben nachstehende besondere Satzungen zu ihrer
Nachacht-und Gelebung vorzuschreiben; Gestatten sol-
chemnach denen Meisteren des Seiler-Handwerks
eine besondere Zunft-Gerechtsame, und wollen gnädigst
daß von ihnen über die allgemeine Artickel annoch
folgende - ihr Handwerk allein betreffende Satzungen
und Verordnungen beobachtet werden: Als
§. i.
sollen sich die Meistere, Gesellen und Jungen an
die vorausstehende allgemeine Zunft - Artickel, so
weit gegenwärtig nicht was besonderes verordnet
wad, durchaus zu halten haben; Dahero